Einer genaueren Betrachtung wert

… ist der Beschluss des BVerfG zur Beobachtung von Abgeordneten. Was auf den ersten Blick wie ein grandioser Sieg der LINKEN und von Bodo Ramelow aussieht, ist auf den zweiten Blick nur noch halb so grandios. Bodo Ramelow hatte im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen seine Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geklagt. Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen eines Organstreitverfahrens ebenfalls gegen die Beobachtung ihrer Abgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Beobachtung von Bodo Ramelow durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ihn in seinen Rechten unter anderem aus Art. 38 Continue Reading →