Rechtspolitisch gefährlicher Unsinn

Ich halte die Strafanzeige einiger Politiker*innen der LINKEN für politisch falsch. Sie wird das eigentlich Ziel, die Schließung der Militärbasis in Rammstein nicht erreichen. Die Strafanzeige wird nicht zu einer Anklage führen, den Generalbundesanwalt aber mit Arbeit belasten. Insofern wird hier Recht instrumentalisiert. Aber immerhin gab es ordentlich PR – das wohl eigentliche Ziel. Doch darauf will ich hier gar nicht eingehen. Mir geht es vielmehr darum, dass mit der Anzeige rechtspolitisch gefährlicher Unsinn betrieben wird. Denn wenn die in der Anzeige aufgemachten Kritieren gelten würden, hätten wir ein anderes Strafrecht.  Tötungsdelikte würden generell als abstraktes Gefährdungsdelikt strafbar sein. Um Continue Reading →

Kein Vorbild

Nachdem ich diesen Beitrag zum Sexualstrafrecht schrieb, fragte ein Leser, wie das so in der DDR läuft. Er meinte vermutlich lief, denn laufen tut da seit 25 Jahren nichts mehr. Also schaute ich nach. Im konkreten Fall ist es so, dass der § 121 eine Vergewaltigung nur beim Zwang zum „außerehelichen Geschlechtsverkehr“ bestrafte. Der Einwand, dass erst 1997 die Strafbarkeit der Ehe auch im Vergewaltigungsparagrafen der Bundesrepublik verankert wurde, ist natürlich richtig. Nachdem ich nun einmal das Strafgesetzbuch der DDR vor der Nase hatte, schaute ich weiter. Und staunte. Das Strafgesetzbuch der DDR ist kein Vorbild für linke, emanzipatorische Rechtspolitik. Im Continue Reading →