Kleine Wahlrechtsgeschichte ;-)

Nachdem ich auf den § 6 Abs. 1 S. 2 Bundeswahlgesetz hingewiesen habe, gab es Nachfragen, wie es eigentlich in diesem Fall mit der staatlichen Parteienfinanzierung aussieht. Der § 18 Abs. 3 Nr. 1 des Parteiengesetzes besagt, das Parteien 0,70 Euro für jede für ihre jeweilige Liste abgegebene gültige Stimme erhalten. Was ist nun aber mit den Stimmen für eine Landesliste, wenn ein/e unabhängige/r Einzelbewerber/in oder ein/e Bewerber/in einer Partei ohne Landesliste ein Direktmandat gewinnt? Wie bereits ausgeführt werden nach § 6 Abs. 1 S. 2 Bundeswahlgesetz die Stimmen für eine Partei in diesem Fall ja für die Verteilung der Continue Reading →