Perfektionierung eines sterilen Politikverständnisses durch das BVerfG

Das Urteil des BVerfG zur Reichweite von öffentlichen Äußerungen von Regierungsmitgliedern vom 15. Juni 2022 ist ein ziemlicher Hammer. In der Konsequenz bedeutet das Urteil nämlich, dass Regierungsvertreter*innen weitgehend ihre politischen Überzeugungen und Auseinandersetzungen mit anderen politischen Parteien einstellen müssten. Sie müssten sich jeglicher Bewertung anderer Parteien enthalten, selbst wenn sie dabei ihre persönliche Sicht oder die Sicht ihrer Partei erklären. Die Verbeamtung von Regierungshandeln und damit eine Entpolitisierung halte ich in einer Demokratie für gefährlich. (Und da bin ich noch nicht bei dem hinter einem solchen Ansatz stehenden paternalistischen Ansatz, der von einem verführbaren Wahlvolk durch Äußerungen von Regierungsmitgliedern Continue Reading →

Die Sache mit den Aufstellungsversammlungen – Teil 2

Ich habe hier bereits über die Sache mit den Aufstellungsversammlungen geschrieben. Es geht in der nunmehr geführten Debatte um die Teilnichtzulassung der Liste der AfD zur Landtagswahl in Sachsen. Auf dem Verfassungsblog haben nunmehr Schönberger/Schönberger einen eigenen Beitrag platziert, der mich zur Replik reizt. 1. Schönberger/Schönberger sehen in der Entscheidung des Landeswahlausschusses eine Überraschung. Im nächsten Schritt argumentieren sie mit den Folgewirkungen der Entscheidung („gravierend“) und argumentieren mit einem möglichen Zweitstimmenergebnis -leider wahrscheinlich- der AfD, welches zu mehr als 18 Sitzen führen würde. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass in diesem Fall Mandate unbesetzt bleiben würden. Schönberger/Schönberger argumentieren mithin Continue Reading →