Überraschendes Angebot per Post

Der Bundestag debattierte in der vergangenen Woche u.a. zur Sonneborn-Klausel. Die Debatte hat nun noch ein kleines Nachspiel. Per Post erhielt ich -und die weiteren namentlichen Einreicher/innen das Gesetzentwurfes- nämlich die Mitteilung, dass ich das Angebot habe Ehrenmitglied von Die Partei zu werden.

Das Schreiben selbst, vor allem aber die Fußzeile -also da wo eigentlich die Kontonummer steht- ist es wert gelesen zu werden. Mit der Antwort muss ich mir allerdings noch etwas Zeit lassen. Schließlich muss zunächst – am besten durch einen externen Gutachter 😉 –  geklärt werden, ob eine Ehrenmitgliedschaft eine Mitgliedschaft in einer anderen Partei ist.  Denn DIE LINKE habe ich nicht vor zu verlassen.

14 Replies to “Überraschendes Angebot per Post”

  1. Auch wenn Sie sich mittels des verlinkten Schreibens über ihre Kollegen lustig zu machen scheinen, so haben diese IhrenGesetzesentwurf zurecht zerpflückt.

    So wollen Sie ernsthaft eine Regelung einführen, wonach eine Beschwerde gegen eine Ablehnungsentscheidung des Bundeswahlausschusses binnen drei Tagen beim Bundesverfassungsgericht nicht nur einzulegen, sondern auch zu begründen ist. Zu der Frage, wie ein betroffener Beschwerdeführer, von dem man nicht ausgehen kann, dass er bereits über juristischen Beistand verfügt, dies schaffen soll, schweigt sich die Begründung Ihres Entwurfs leider aus.

    Sie haben es daher den Abgeordneten der anderen Fraktion leicht gemacht, Ihre juristische Kompetenz in Zweifel zu ziehen und Ihre Fraktion unnötig blamiert. Haben Sie wenigstens zuvor Ihren Kollegen Neskovic den Antrag zum Gegenlesen gegeben?

  2. @call: so eine antrag muss vorher durch den fraktionsvorstand und da sitzt auch der justiziar. und tatsächlich bin ich ja bereit über die fristen zu reden. weiterhin steht natürlich nicht jede debatte im antrag, so zum beispiel die, ob das grundgesetz geändert werden muss, wo wir uns für nein entschieden haben. die frage des rechtsschutzes haben wir zum einen schon beim ersten ge debattiert und nun bei diesem ge auch. es gibt -und das haben die kollegen komplett übersehen- sowas wie vorläufigen rechtsschutz. aber schauen wir mal, wie das dann in deren entwurf aussieht. der soll ja irgendwann kommen.

  3. Also nicht. Ich denke mal, beim Fraktionsvorstand wird vieles durchgewinkt.

    Die von Ihnen vorgeschlagene Regelung für eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht stellt ja nun das Kernelement des Entwurfs dar. Da hätte man schon eine gründlichere Überlegung, ob eine Frist von drei Tagen angemessen sein kann, erwartet. Eigentlich müssten Sie als gelernte Anwältin wissen, dass eine Frist von drei Tagen verdammt kurz ist – zumal es sich immerhin um eine beim höchsten Gericht einzureichende Beschwerde handelt.

    Leider wird diese Frage weder in der Begründung Ihres Entwurfs noch in Ihrer Bundestagsrede angesprochen. Stattdessen widmen Sie sich ausführlich der Frage, warum dieser Murks in alberner Vollendetheit „Sonneborn-Regelung“ heißen muss und geben sich damit der Lächerlichkeit preis.

    Die von Ihnen vorgeschlagene Beschwerdemöglichkeit wäre, da darüber das Bundesverfassungsgericht abschließend zu entscheiden hätte, keine Form des vorläufigen Rechtsschutzes, wie Sie zu meinen scheinen. Ihr Vorwurf an die Kollegen geht daher ins Leere und zeigt nur ein weiteres Mal Ihre Grenzen auf.

    Meines Erachtens ist der Ansatz, die Frage der Klärung der Parteieigenschaft im Rahmen des Wahlverfahrens und auf der Grundlage des Bundeswahlgesetzes zu klären, auch zu hinterfragen. Der Bundeswahlausschuss sollte im Rahmen der Vorbereitung der Wahl gemäß §§16 ff. Bundeswahlgesetz nur formelle Fragen zu klären haben und ob gegebenenfalls nötige Unterstützungsunterschriften in ausreichender Anzahl vorhanden sind.

    Die Frage, ob es sich bei einem politischen Zusammenschluss um eine Partei im Sinne von Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz handelt, sollte auf der Grundlage und im Rahmen des Parteiengesetzes geregelt und entschieden werden. Dort gehört es hin, da sich eine Partei nicht allein über die Teilnahme an Wahlen definiert. Schließlich spricht das Grundgesetz davon, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken sollen (Art. 21 I 1 GG). Es macht ebenso klar, dass das Volk seine von ihm ausgehende Staatsgewalt eben nicht nur in Wahlen, sondern in Wahlen und Abstimmungen ausübt (Art. 20 II 2 GG).

    Dementsprechend wäre es sinnvoll über die Einführung eines beim Bundeswahlleiter zu führenden Parteienregisters nachzudenken. Zusammenschlüsse, die meinen als Partei an der Willensbildung des Volkes mitwirken zu wollen und deshalb Rechte als eine Partei in Anspruch nehmen zu wollen, sollten daher die Möglichkeit haben, beim Bundeswahlleiter die Eintragung in dieses Parteienregister zu beantragen. Für den Fall der Verweigerung dieser Eintragung könnte der Rechtsweg eröffnet werden – in aller Regel könnte das ein Verfahren sein, dass losgelöst von einer Wahlvorbereitung durchführbar ist.

    Partei (auch) im Sinne des Bundeswahlgesetzes wäre dann jeder Zusammenschluss, der spätestens zu einem bestimmten Zeitpunkt in eben diesem Register, vielleicht drei Monate – vor Wahldurchführung eingetragen ist. Der Bundeswahlausschuss muss sich dann nur noch mit überschaubaren Fragen beschäftigen, die gegebenenfalls in einem kurzfristigen gerichtlichen Verfahren überprüft werden können.

  4. @call: du liegst falsch. alle vorschläge lagen seit juli 2010 der fraktion vor. u.a. auch das von dir vorgeschlagene verfahren, dass über die parteieigenschaft im bundeswahlausschuss nicht mehr entschieden werden muss. das hat die fraktion nach langer debatte (leider) abgelehnt.
    über die frage rechtsschutz (welches gericht, welche fristen) haben wir lange debattiert. natürlich kann auch das verfassungsgericht vorläufigen rechtsschutz geben, so wie -analogie zum verwaltungsrecht- es auch vorläufigen rechtsschutz beim demonstrationsrecht gibt. wenn schon -wie gesagt leider- die fraktion an der parteieigenschaft schon festhält, dann muss man eine lösung finden, wie da rechtsschutz gegeben werden kann. binnen drei tagen kann man sehr wohl aufschreiben, warum man entgegen der entscheidung des bundeswahlausschusses der meinung ist, man ist eine partei.

    was die frage des parteienregisters angeht, gibt es eine debatte. ich finde -ohne mich der idee völlig zu verschließen- dass, das register auch seine nachteile hat. und spätestens bei den drei monaten vorher hast du wieder ein problem mit dem rechtsschutz, mindestens wenn du den instanzenweg gehen willst.

  5. @Call: selbstverständlich ist es möglich, binnen drei Tagen eine fundierte Beschwerde einzureichen – insbesondere als ein Verband mit einem gewissen Mitgliederunterbau; es geht hier in der Praxis ja nicht um den einzelnen Bürger, der gerichtlichen Rechtsschutz sucht, wie sie offenbar fehlerhaft annehmen. Auch wenn es sich bei dem Vorschlag in der Tat nicht um einen einstweiligen Rechtsschutz handelt, so zeigen doch unzählige einstweilige Verfügungsverfahren in großen Wirtschafts(verwaltungs)rechtsangelegenheiten, dass sowas sogar binnen weniger Stunden möglich ist – es ist ein Märchen anzunehmen, dass – weil es sich dort um einstweiligen Rechtsschutz handelt – die Schriftsätze nicht so fundiert sein müssen – eher das Gegenteil ist der Fall, wenn Sie sich mal mit den Vorraussetzungen vertraut machen möchten. Da die Ablehnung als „Partei“ darüber hinaus regelmäßig nichts ist, was vollkommen unerwartet eintritt, ist das Zeitfenster in der Praxis deutlich größer. Und auch Gerichte können sehr schnell entscheiden, wenn sie denn wollen, wie die äußerst fundierten Entscheidungen in den benannten Angelegenheit demonstrieren. Dass es sich hier um das Bundesverfassungsgericht handelt, sollte niemanden in eine Schockstarre versetzen – es ist auch nur ein Gericht, das mit Menschen besetzt ist, auch wenn häufig der Eindruck eines Göttertempels in der Öffentlichkeit vermittelt wird. Im Übrigen ist Ihnen offenkundig entgangen, dass es sich um einen „Entwurf“ handelt, der gemäß des parlamentarischen Verfahrens nach der 1. Lesung im Plenum in Fachausschüsse überwiesen wird, wo genau solche Fragen – theoretisch, in der Praxis besteht gar kein Interesse daran, Ideen und Entwürfe aufzugreifen und fraktionsübergreifen zur Reife zu führen – debattiert werden sollen. Also schlage ich vor, dass Sie nicht von „Murks“ reden, wenn Sie weder die Materie noch die formellen Abläufe durchdrungen haben.

  6. .. fühlt sich als treibende Kraft hinter den Kulissen doch sehr vernachlässigt ..

  7. @steffen: soll ich mich auch für eine ehrenmitgliedschaft für dich stark machen?

  8. @ Peter

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein eventueller Beschwerdeführer in einem Verfahren, von dem wir hier sprechen, über Möglichkeiten verfügen wird, wie eine Partei im Rahmen eines einstweilige Verfügungsverfahren in großen Wirtschafts(verwaltungs)rechtsangelegenheiten. Wir sprechen ja hier nicht von einer etablierten Partei wie der CSU oder der PdL. Eine junge Partei (von einem „einzelnen Bürger“ habe ich nicht gesprochen, das unterstellen Sie, um Ihre Argumentation passend zu machen) hat vermutlich nicht soviel Geld wie ein Wirtschaftsunternehmen, um sich mal eben für alle Eventualitäten ein Herr von Juristen vorzuhalten.

    Deshalb bleibe ich dabei, dass sinnvoller Weise (so sieht es wohl sogar Frau W., leider nicht ihre Fraktion), die Frage der Parteieigenschaft nicht (erst) im Rahmen der Wahlvorbereitung durch den Bundeswahlausschuss geklärt werden soll. Ob dann eine Frist von drei Monaten richtig ist oder noch länger anzusetzen ist, wäre dann noch zu prüfen. Statt einer Eintragung in ein Parteienregister könnte man auch über eine verbindliche Feststellung der Parteieneigenschaft durch den Bundeswahlleiter oder eine sonstige Stelle nachdenken. In jedem Falle muss einem Rechtsmittelführer eine angemessene Frist zur Einlegung und Begründung seiner Beschwerde gegen eine ablehnende Entscheidung sowie ein ausreichender Zeitraum für eine dadurch eröffnete richterliche Überprüfung bleiben. Sonst besteht diese Möglichkeit nur auf dem Papier, weil die Hürden für eine neue Partei einfach zu hoch wären.

    Der vorgelegte Entwurf, darauf haben in der Debatte die anderen Fraktionen m.E. zurecht hingewiesen, ist in sich nicht stimmig und daher leider sehr wohl Murks – nicht nur hinsichtlich dieser 3-Tages-Frist, sorry. Darauf, dass Entwürfe gewöhnlich noch im parlamentarischen Verfahren überarbeitet werden, kann sich die PdL nicht verlassen. Sie selbst haben gesagt, dass daran in der Praxis kein Interesse besteht.

    Dieser Entwurf hat den anderen Parteien Gelegenheit gegeben, die PdL als eine Partei darzustellen, deren Ideen nicht alltagstauglich wären („Können ja nicht mal ordentliche Gesetze schreiben.“). Es ist schade, dass sich die Partei bzw. die Fraktion in dieser Frage hat so vorführen lassen.

    @ Halina
    Kann man die „lange Debatte“ innerhalb Ihrer Fraktion irgendwo nachlesen?

  9. @call: auf meinem blog findet sich mein papier und der ge der fraktion, die debatte war mündlich

  10. Liebe Halina, laß das von Morlok klären 🙂

  11. @Peter:
    Eine Partei besteht aber oftmals aus mehr oder weniger Laien und wenn Rechtsanwälte dabei sind, so sind das eben auch oftmals keine Experten in Wahlrecht und Parteienrecht. Im Wirtschaftsrecht schaut das anders aus, da gibt es eine Rechtsabteilung und entsprechende Vereinbarungen mit teuren Lawfirms die einen entsprechenden Bestand an Arbeitskräften haben.

  12. Seven vom Zwoelph-Elphe Quantenverorteter OV Die PARTEI Trep.-Köp. schrieb am

    Liebe Genossin Halina,
    vielleicht hilft Ihnen eine Stimme aus der Basis dieses Alt-Treptower Ortsverbandes Ihre Vorsicht zu überwinden:
    bevor ich die PARTEI betrat gab es hier eine ziemlich erfolglose Initiative namens „Bündnisfall“, die die Umsetzung des aktuell bestehenden Grundgesetzes in drei angemeldeten Montags-Demos durch unseren Kiez forderte.
    Viele der Idealisten, so auch ich, von damals sind heute aktive PARTEI-Mitglieder.
    Ich persönlich begrüße, abseits von meiner großen Lust zu spaßen, Ihre Initiative ausdrücklich.

    Mit GG-treuem Gruße
    7/12+11 QV OV TK

  13. @ Halina W.

    Der Anlass Ihres hiesigen Beitrages war ja das Angebot zur Verleihung der Ehrenmitgliedschaft der Partei „Die Partei“. Wie man einem Ihrer zahlreichen Twittereinträge wie Ihrem Terminkalender entnehmen kann, wollen Sie tatsächlich dieses Angebot annehmen. Fairerweise möchte ich Ihre Aufmerksamkeit im Vorfeld auf das Internetangebot dieser Partei lenken, in welchem unter anderem von einem „Zentralrat der Idioten“ die Rede ist.

    http://tk.die-partei-berlin.de/medienspiegel

    Aus dem dargestellten Zusammenhang ergibt sich ohne weiteres für jeden einigermaßen politisch Informierten, dass es sich dabei um den Zentralrat der Juden in Deutschland handelt. Nun mag ja Satire einiges erlauben, auch solches, was andere als geschmacklos finden können. Die Grenze des Erlaubten ist jedoch dort überschritten, wo unter dem Deckmantel von Satire eine Bevölkerungsgruppe unseres Landes, insbesondere die, welche mehr als jede andere unter der faschistischen Diktatur zu leiden hatte, schlicht pauschal beleidigt wird.

    Mag sein, dass Sie sich diese Internetseite noch nicht angeschaut haben. Dann sollten Sie das noch rechtzeitig tun. Vielleicht verzichten Sie dann, nicht zuletzt aufgrund ihrer Verantwortung als Mitglied des Deutschen Bundestages und stellvertretende Bundesvorsitzende Ihrer Partei auf die Annahme dieses Angebots einer „Ehrenmitgliedschaft“ in dieser nicht immer lustigen Organisation.

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