Vier Forderungen und keine Lösung

Ich habe bereits hier auf die Aktuelle Stunde am gestrigen Tag zur Haltung der Bundesregierung zur Residenzpflicht und Sodnergesetzen für Flüchtlinge sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber und meine Rede verwiesen.

Jetzt liegt das Protokoll vor und es lohnt sich aus meiner Sicht dieses nachzulesen. Denn es lässt sich festhalten, die Geflüchteten die von Würzburg nach Berlin gegangen sind und hier wie an anderen Orten für ihre Forderungen werben, haben von dieser Bundesregierung keine Lösung zu erwarten. Im Gegenteil der in der Mitte der Gesellschaft verankerte Rassismus zeigte sich in dieser Debatte bedauerlicherweise sehr deutlich. Ich will nur auf einige wenige -eigentlich unfassbare- Äußerungen verweisen.

Der Parlamentarische Staatssekretär Schröder äußerte u.a.:  Wir müssen aber eben auch der Tatsache ins Auge se­hen, dass es Asylmissbrauch gibt, dass Menschen zu uns kommen und Asyl beantragen, die in keiner Art und Weise verfolgt sind. […] Deshalb sind Asylverfahren wichtig, die zügig verlaufen und dem Recht auf Asyl gerecht werden. Dazu ist die Residenzpflicht ein wichtiger Baustein. […] Das ist im wohlverstandenen Eigeninteresse des Asylbe­werbers selbst. […] Wenn jetzt einige Länder sogar fordern, das Asylbe­werberleistungsgesetz in Gänze und damit auch das Sachleistungsprinzip – darum geht es ja – vollständig ab­zuschaffen, so muss ich sagen: Das führt zu einer zusätzlichen Sog­wirkung und dazu, dass vermehrt nicht diejenigen zu uns kommen, die wirklich verfolgt sind, sondern diejenigen, die den Weg über das Asylrecht nutzen, um hier zu ar­beiten oder womöglich unser Sozialsystem zu missbrau­chen. Das wollen wir verhindern.“

Reinhard Grindel wiederum äußerte u.a. folgendes: „Wenn wir weiter eine ungesteuerte Zu­wanderung haben – das ist das, wofür Sie hier plädieren –,dann versündigen wir uns an einer erfolgreichen Integra­tionspolitik. […] Die Residenzpflicht ist keine Schikane; mit der Resi­denzpflicht wird vor allen Dingen das Ziel der Lastentei­lung verfolgt. […] Natürlich hat die Residenzpflicht auch den Zweck – das hat der Staatssekretär zu Recht festgehalten –, dass diejenigen, die sich zu Unrecht auf das Asylrecht beru­fen, erfolgreich in ihre Heimatländer zurückgeführt wer­den können. […] Voraussetzung für eine er­folgreiche Steuerung der Zuwanderung ist – das ist auch Voraussetzung für die Vermeidung eines solchen Miss­brauchs des Asylrechts, wie wir ihn zurzeit erleben –, dass wir innerhalb der EU ein einheitliches rechtliches Verfahren zur Anerkennung von Asylbewerbern haben. […] Wir müssen angesichts von 60 000 Asylbewerbern, die in diesem Jahr nach Deutsch­land gekommen sind, darauf achten, dass es nicht zu weiteren Pull-Effekten kommt. Wir dürfen in der Tat keine Signale aussenden, dass es gerade jetzt großen Sinn macht, nach Deutschland zu kommen.“

Und Herr Frieser meinte: „Die Resi­denzpflicht hat den Sinn, die Erreichbarkeit der Adressa­ten, die Erreichbarkeit derer, die sich in einem Antrags­verfahren befinden, zu erhöhen.“

Eigentlich reicht das an Gruseligkeiten. Aus dieser Debatte gibt es für mich nur eine Schlussfolgerung: Die Aufklärungsarbeit muss weiter gehen. Und es wird endlich Zeit, dass sich etwas ändert. Residenzpflicht und Sondergesetze für Flüchtlinge und Asylsuchende abschaffen!

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