Wahlrecht für Menschen die schon länger hier leben!

Es gibt immer noch Sachen, die mich richtig ärgern. Da gibt es einen Artikel, in dem so getan wird als hätte DIE LINKE sich beim Thema Wahlrecht allein für das Wahlrecht der sog. Auslandsdeutschen stark gemacht.

Konkret wird im Artikel formuliert: „Es ist nicht verwunderlich, dass im Wahlkampf die Rückkehr zum Abstammungsprinzip bei der Abstimmung auch von den Grünen und den Linken nicht thematisiert wird.“

Schon dieser Satz ist falsch. Das Thema Wahlrecht spielt im Wahlkampf überhaupt keine Rolle und beim Wahlrecht für Auslandsdeutsche ging es auch nicht um eine Rückkehr zu irgendwas. Der Bundestag hat sich mit dem  Thema Wahlrecht für Auslandsdeutsche überhaupt nur beschäftigt, weil nach einer  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ein verfassungsgemäßer Zustand wieder hergestellt werden musste. Es gab schon vorher ein Wahlrecht für Auslandsdeutsche. DIE LINKE hat sich tatsächlich an der Herstellung eines verfassungsgemäßen Zustandes in dieser Frage beteiligt. Falsch ist aber der Vorwurf -und so lese ich zumindest den Artikel- die DIE LINKE  habe sich wie angeblich alle anderen Parteien um die Frage des Wahlrechts für Menschen die seit längerem hier leben nicht gekümmert. Bereits im ersten Gespräch der zuständigen Berichterstatter der Fraktionen habe ich für DIE LINKE angemerkt, dass wir die Herstellung eines verfassungsgemäßen Zustandes zum Wahlrecht für Auslandsdeutsche mit der Frage des Wahlrechts für Menschen, die seit längerem hier leben gern verbinden würden. Das ist auch nicht verwunderlich gewesen, schließlich hatte DIE LINKE  zu diesem Zeitpunkt bereits einen Gesetzentwurf eingebracht, bei dessen Annahme alle seit 5 Jahren legal in Deutschland lebenden Menschen das Wahlrecht erhalten hätten.

Die Verbindung Wahlrecht für Auslandsdeutsche und Wahlrecht für Menschen die seit längerem hier leben war aber in der Runde nicht mehrheitsfähig. In der ersten Lesung zum neuen Wahlrecht -in welcher sowohl das Sitzzuteilungsverfahren als auch das Wahlrecht für Auslandsdeutsche verhandelt wurde-  habe ich die gewünschte Verbindung  in meiner Rede sogar explizit erwähnt.  „Wir hätten uns sehr gewünscht, dass in diesem Zusammenhang auch das Wahlrecht für Menschen, die seit mindestens fünf Jahren hier in Deutschland leben und trotzdem nicht wählen dürfen, weil sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzen, geklärt worden wäre. Das war nicht möglich. Aber seien Sie sicher: Eine kraftvolle Linke-Fraktion wird das in den nächsten Bundestag erneut einbringen.“  Auch in der zweiten und dritten Lesung zum neuen Wahlrecht habe ich in meiner Rede auf das Thema Wahlrecht für Menschen die seit längerem hier leben Bezug genommen.  „Wir wollen, dass diese Menschen das kommunale Wahlrecht erhalten. Das reicht aber nicht. Wir wollen, dass darüber hinaus alle Menschen, die seit fünf Jahren legal in Deutschland leben, auch das Wahlrecht auf Länder- und Bundesebene erhalten. Der SPD-Vorsitzende sieht das nun auch so, auch wenn er mit der Übertragung des Wahlrechts ein bisschen länger warten will. Was Herr Gabriel sagt, ist das eine; aber wo bleiben die Taten? Wir haben damals einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Ich verspreche Ihnen: Nach der nächsten Bundestagswahl werden wir den Punkt `Wahlrecht auf Länder- und Bundesebene für Menschen, die seit fünf Jahren in Deutschland leben` wieder auf die Tagesordnung setzen.“ 

Auch im Wahlprogramm der LINKEN ist das Wahlrecht für länger hier lebende Menschen explizit verankert. „DIE LINKE fordert eine umfassende Wahlrechtsreform. Die Fünf-Prozent-Sperrklausel gehört abgeschafft. Wir wollen das Wahlrecht ab der Vollendung des 16. Lebensjahres und für alle seit fünf Jahren hier lebenden Menschen. Wir lehnen ab, dass Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, von der Wahl ausgeschlossen werden. Die Wahl mittels Wahlcomputer lehnen wir ab.“

Vielleicht hätte der Autor einfach ein wenig mehr recherchieren sollen.

4 Replies to “Wahlrecht für Menschen die schon länger hier leben!”

  1. No taxation without representation!
    Wer Steuern/Abgaben zahlt, soll wählen dürfen.
    Im gleichen Zuge sollte das Wahlrecht für verurteilte Steuerhinterzieher ruhen.

  2. @linksman: mir scheint das wir in der einen frage -wahlrecht für menschen, die seit längerem hier leben- einig sind. in der anderen frage nicht. mal abgesehen davon, dass alle steuern zahlen -nämlich durch die mehrwertsteuer zum beispiel- liegt eine forderung nach wahlrecht ruhen für menschen, die steuern hinterziehen nicht weit weg von der forderung der afd, dass diejenigen die vom staat alimentiert werden nicht wählen dürfen sollen. generell finde ich den entzug des wahlrechts wie in § 45 stgb vorgesehen problematisch. das wahlrecht sollte nie von einer gegenleistung abhängig sein.

  3. Hallo Halina,
    § 45 sieht Wahlrechtsentzug nur für schwere Straftaten (u.a. Sabotage) vor ( http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html ). Wer millionenfach Steuern hinterzieht (nur um solche geht es mir), entzieht dem Gemeinwesen einen Teil seines Handlungsspielraums. Mit etwas Phantasie kann man auch dies als Sabotage am Gemeinwesen bezeichnen.
    Im übrigen wurde in Frankreich (Tapie) und Italien (Berlusconi) auch nach Steuer-Urteilen das (passive) Wahlrecht kassiert.

  4. § 45 abs. 1 stgb: „Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.“

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