Warum ein Familienwahlrecht dummes Zeug ist

Die Familienministerin Manuela Schwesig hat heute ein Familienwahlrecht befürwortet. Ich weiß nicht, wer die gute Frau berät, es kann jedenfalls kein/e gute/r Berater/in sein. Denn ein Familienwahlrecht ist dummes Zeug.

Da sind zum einen die juristischen Probleme. In Art. 38 GG heißt es: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Ein Familienwahlrecht, bei dem die Eltern bzw. ein Elternteil für jemand anderes (das Kind) wählen, ist weder unmittelbar noch gleich. Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl fordert beispielsweise, „dass die Wähler die Abgeordneten selbst auswählen: Zwischen sie und die Bestimmung der Abgeordneten darf kein fremder Wille (zB Bestimmung durch Wahlmänner oder durch Volksvertretungen nachgeordneter Gebietskörperschaften) treten.“ (BeckOK, Art. 38, Rdn. 55) Die Eltern bzw. ein Elternteil würde nun aber genau dafür sorgen, dass nicht das Kind selbst die Abgeordneten auswählt, sondern eben sie. Ihr Wille würde den des Kindes ersetzen. Der Wahlgrundsatz der Gleichheit der Wahl wiederum „sichert die vom Demokratieprinzip vorausgesetzte Egalität der Staatsbürger“ (BeckOK, Art. 38, Rdn. 63).  Auch diese wäre verletzt, denn die einen Staatsbürger/innen hätten mehr Stimmen als die anderen Staatsbürger/innen.

Natürlich könnte das Grundgesetz geändert werden. Es wäre denkbar, die unmittelbare und gleiche Wahl zu streichen. Das wäre aber ein Angriff auf die Demokratie. Denn wenn diese zwei Wahlgrundsätze gestrichen wären, dann könnte auch jemand auf die Idee kommen, die Anzahl der abzugebenden Stimmen vom Einkommen oder vom Alter abhängig zu machen. Es könnte auch jemand auf die Idee kommen, ein Wahlmänner- bzw. -frauensystem einzuführen. Ich halte die Grundsätze der gleichen und unmittelbaren Wahl für eine Demokratie, in der die Einwohner/innen der Souverän sind, aber für ganz zentrale Elemente.

Es gibt aber auch ganz praktische Probleme. Laut Manuela Schwesig soll das Familienwahlrecht nämlich wie folgt funktionieren: „Dann bekäme ein Elternteil pro Kind eine zusätzliche Stimme.“ Soso. Ein Elternteil. Aber welcher? Die leibliche Mutter oder der leibliche Vater? Wer hat das Wahlrecht, wenn die Kinder nicht bei den leiblichen Eltern leben oder nur einem leiblichen Teil? Und wo wird geregelt, welcher Elternteil die Stimme erhält? Wird das im Rahmen des Sorgerechtes geklärt? Aber auch darüber hinaus gibt es Probleme: Was passiert eigentlich, wenn ein 15jähriges und damit beschränkt geschäftsfähiges Kind sagen würde, es würde gern die Partei X wählen, der -wie auch immer bestimmte- Elternteil, der die Stimme abgibt aber findet, die Partei Y sei viel besser?

Kurz und gut: Der Vorschlag ist dummes Zeug. Wer Kinder und Jugendliche wirklich mehr an Politik beteiligen will, der sollte über eine Senkung des Wahlalters nachdenken. Ich selbst sympathisiere ja mit dem Vorschlag das Wahlalter auf Null herunterzusetzen. Das war nicht immer so. Aber nachdem ich mich eine Weile mit dem Wahlrecht für Menschen beschäftigt habe, die per Gerichtsentscheidung einer Betreuung in allen Angelegenheiten unterliegen, habe ich da meine Meinung revidiert. Das Institut für Menschenrechte vertritt hier die Auffassung, es komme für das Wahlrecht nicht auf die Einsichtsfähigkeit an, weswegen es ein Wahlrecht für Menschen, die einer Betreuung in allen Angelegenheiten unterliegen, befürwortet. Wenn aber dieser Argumentation gefolgt wird, dann spricht nichts gegen ein Wahlalter Null.

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