Wie weiter mit der Debatte zum Mindesthonorar?

Durch prominente Vertreter*innen der Partei und Fraktion DIE LINKE wird der Vorschlag Mindesthonorar für Selbständige immer wieder in die Debatte gebracht. Auf der Homepage von Katja Kipping kann ein Dossier zum Thema Mindesthonorar für Gewerke abgerufen werden. Darin schlägt Katja unter anderem vor:

  • Empfehlungen für Verbraucher durch unabhängige Institutionen (z. B. Verbraucherverbände oder Gewerkschaften). Diese könnten Verbrauchern faire Entgelte für Gewerke im Sinne unverbindlicher Preisempfehlungen nennen, die natürlich auch gleichzeitig eine Richtschnur für die Auftragnehmer wären.
  • Nach § 42 GWB kann der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilen, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist. “Hierbei ist auch die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Unternehmen auf Märkten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes zu berücksichtigen. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn durch das Ausmaß der Wettbewerbsbeschränkung die marktwirtschaftliche Ordnung nicht gefährdet wird.” Diese allgemeinen gesamtwirtschaftlichen Vorteile könnten leicht argumentiert werden: faire Löhne, Schutz vor Lohndumping, etc. Auch würde ein Mindesthonorar nicht gegen den Wettbewerb als solches sprechen. Ähnlich wie bei den durch das Kammerwesen geschützten Berufen gelte auch hier, dass sich der Wettbewerb durch die Leistung selbst herstellt.
  • Eine Forderung könnte demnach sein, die Bundesregierung aufzufordern, endlich dafür zu sorgen, dass für alle Gewerke, und nicht nur für die über das Kammersystem geschützten freien Berufe der A-Klasse, Preisempfehlungen erstellt werden, die im Falle eines Rechtsstreits auch für Gerichte orientierend sein müssen. Ähnlich wie im Kammerwesen sind diese Preisempfehlungen in Absprache mit den Berufsfachverbänden, der Bundesregierung und mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat festzulegen.

Der Beitrag von Dietmar Bartsch zum Thema Mindesthonorar hat vor allem die Crowd-und Clickworker*innen im Blick. Diese – im Gegensatz zu vielen anderen Formen der Selbständigkeit – haben bis auf einen Computer und einen Internetanschluss keine größeren Investitionen zu tätigen. Vor diesem Hintergrund schlägt er vor, das Mindesthonorar grundsätzlich an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu koppeln, dabei aber einen Aufschlag in Höhe des Arbeitgeberanteils für die Solidarsysteme vorzunehmen (die Frage der zukünftigen Finanzierung der Solidarsysteme und die aus meiner Sicht gegebene Notwendigkeit eines bedingungslosen Grundeinkommens wird an dieser Stelle nicht aufgemacht). Dietmar verweist auf das Problem, dass sich der gesetzliche Mindestlohn auf Bruttoentgelt je Zeitstunde bezieht, deshalb müssen Ideen entwickelt werden, wie ein Mindesthonorar entwickelt werden kann, wenn Selbstständige einen konkreten Auftrag abwickeln. In seinem Artikel schreibt Dietmar:

  • Wie das Mindesthonorar konkret ausgestaltet werden kann, darüber muss in der Gesellschaft, also auch in der LINKEN, debattiert werden. Wie sichern wir die Anwendung des Mindesthonorars, wenn ein konkreter Auftrag nicht nach Stunden oder Minuten abgerechnet werden kann? Ist es am Ende erforderlich, ein Mindesthonorar nicht nach Stunden sondern konkret pro Auftrag festzulegen? Muss zwischen verschiedenen Aufträgen differenziert werden? Wie kann sichergestellt werden, dass die Aufträge auch tatsächlich in der angegebenen Zeit zu bearbeiten sind?

Doch obwohl die Idee des Mindesthonorars prominente Vertreter*innen hat, plätschert die Debatte vor sich hin. Es gibt keinen Fahrplan und keine Idee, wie es zu einem Konzept und einer gesellschaftlichen Debatte zum Thema Mindesthonorar kommt. Das ist schade, hat aber etwas mit strukturell in der LINKEN vorhandenen Widersprüchen und Einwänden im Hinblick auf gesellschaftliche Veränderungen durch Digitalisierung zu tun. Notwendig ist, in der Debatte um ein Mindesthonorar weiterzukommen. Deshalb gibt es am Ende dieses Beitrages auch einen konkreten Vorschlag.

1.

Ein zentraler Einwand gegen die Weiterentwicklung der Idee eines Mindesthonorars zu einem Konzept ist – wie bei allen neuen Ideen – standardmäßig, dass dies mit einem hohen Zeit- und Personalaufwand verbunden wäre und die Entwicklung eines solchen Konzeptes vermutlich auch zu Reibungen oder Konflikten mit potenziellen Bündnispartner/innen führen könnte. Eine linke Partei sollte solche Einwände nicht vorbringen. Linke, emanzipatorische Politik muss solche Konflikte aushalten, angehen und lösen. Das ist nicht bequem, aber notwendig. Personal- und Zeitaufwand für die Entwicklung neuer Ideen sind eine Grundvoraussetzung, will man langfristig politisch überleben. Die gesellschaftliche Entwicklung bleibt nicht stehen und eine Partei/Fraktion darf deshalb auch nicht stehen bleiben.
Ein Konzept eines Mindesthonorars zu entwickeln wird nicht von heute auf morgen möglich sein. Aber, wenn wir nicht heute damit anfangen, dann werden wir nie Vorschläge unterbreiten können. Grundsätzlich ist eine Partei aufgefordert, Herausforderungen anzunehmen, anstatt Bedenken geltend zu machen, gesellschaftliche Umbrüche zu hinterfragen, anstatt vor ihnen zu kapitulieren, indem sie sich selbst Abwarten verordnet.
Gerade eine linke Fraktion/Partei ist herausgefordert, nicht nur zum Mindesthonorar sondern in vielen anderen Bereichen neue Ideen zu entwickeln. Eine der nächsten großen Aufgaben wird zum Beispiel die Auseinandersetzung mit anonymem Bezahlen und der Regulierung bzw. Aufsicht von FinTech sein (siehe insoweit auch Punkt 2). Noch haben wir überhaupt keine Antworten, aber die werden wir brauchen.

2.

Die gegenwärtig vorherrschende Distanz zur Idee des Mindesthonorars nährt sich aus der Distanz zu vielem, was unter dem Schlagwort Digitalisierung zu einer grundlegenden Veränderung der Erwerbsarbeits-, Konsum- und Lebensweise führt. Es ist für jede Fraktion/Partei einfacher, Politik im „hier und heute“ zu machen und immer gleichlautende Forderungen in den Bundestag und die gesellschaftliche Debatte einzubringen. Noch gibt es in der Fraktion keine ausreichende Verständigung darüber, in welchem Umfang die Digitalisierung alle Politikbereiche verändert und was das für linke und emanzipatorische Politik bedeutet. Debatten zum Beispiel über die Veränderung der Erwerbsarbeit sind für viele Mitglieder und Funktionsträger*innen immer noch eher trendabhängige Diskurse. Prognosen darüber, wie bestimmte Erwerbstätigkeiten durch Digitalisierung potenziell wegfallen könnten, werden nicht ernst genommen und als „Spekulationen“ abgetan. Es ist ja heute auch noch nicht wahrnehmbar, aber ein Trugschluss, daraus abzuleiten, man müsse sich deshalb auch erst später darum kümmern. Vielleicht haben wir es hier mit einem grundlegenden Dilemma zu tun: DIE LINKE will vom Grundsatz her „bewahren“ und „behalten“, sie will im Grundsatz „das es so bleibt wie es ist“ – nur eben ergänzt und verbessert um von ihr vorgeschlagene soziale Leitplanken. Auf Bestehendes hat DIE LINKE deshalb auch gute Antworten. Es mangelt jedoch an Neugier auf neue technologische Entwicklungen, es fehlt die Lust an der Erarbeitung neuer Antworten und die bisher gegebenen Antworten werden zu wenig hinterfragt. Nun entwickelt sich die Gesellschaft aber weiter. Natürlich kann man gesellschaftliche Veränderungen und Veränderungen in der Produktionsweise ignorieren. Zukunftsfähig ist man dann aber nicht. Im Gegenteil. Die gesellschaftliche Entwicklung wird über jede Partei hinwegfegen und sie ihres gesellschaftlichen Einflusses berauben, die das tut. Was wir aber brauchen und werden müssen, ist eine Partei, die dem ungehemmten Digitalkapitalismus Strategien entgegensetzt.

Eine kritische Auseinandersetzung mit dem „Normalarbeitsverhältnis“ wird stattdessen noch immer vermieden. Nicht selten begegnet uns dabei auch in den eigenen Reihen folgende Haltung: Wir freuen uns, dass dieses derzeit kein Auslaufmodell ist. Wir wollen gern, dass viele Menschen dorthin zurückkehren und sind deshalb auch mächtig froh, dass die Zahl der Selbstständigen und Freiberufler*innen nicht extrem gestiegen ist. Wir gehen deshalb auch davon aus, dass dies zukünftig so bleibt. Schließlich wissen wir ja aus der Geschichte, dass es völlig ausgeschlossen ist, dass sich das Alte zwar zunächst hält und dann der Punkt des Umschlags kommt. Und wenn dieser Umschlag kommt, dann entwickelt sich eine emanzipatorische linke Antwort schon von alleine. Getragen von den dann nicht mehr werktätigen Massen.
Infolge dieser Haltung lehnt man sich zurück in der falschen Gewissheit, die Grundstrukturen der Erwerbsform in Deutschland werden auch noch in 50 oder 100 Jahren die Gleichen sein. Man ignoriert Studien und Bücher. Selbst wenn sie erzählend daherkommen. Als Lektüre sei allen Skeptiker*innen Constanze Kurz/Frank Rieger: „Arbeitsfrei. Eine Entdeckungsreise Reise zu den Maschinen, die uns ersetzen.“ empfohlen. Dort wird sehr genau beschrieben nach welchem betriebswirtschaftlichen Kalkül mindestens im real existierenden Kapitalismus menschliche Arbeitskraft durch Maschinen ersetzt wird. Ein Zustand, der sich mit der zunehmenden Entwicklung von Künstlicher Intelligenz noch verschärfen wird.

Ich plädiere ausdrücklich dafür nicht nur in der Debatte um das Mindesthonorar die gesellschaftlichen Veränderungen durch Digitalisierung ernst zu nehmen und auch mal unkonventionell zu denken. Ideen zu verwerfen ist immer möglich, keine Ideen zu entwickeln bedeutet Stillstand und am Ende Tod. Wenn wir die Debatte um Veränderungen der Gesellschaft durch Digitalisierung beginnen, kommen wir vielleicht auch zu einer Debatte, die das „Normalarbeitsverhältnis“ nicht glorifiziert, sondern auch hinterfragt. Und dann erklärt sich möglicherweise auch, warum die Debatte um das Mindesthonorar für Selbstständige so wichtig ist.
Wieviel Entfremdung und Fremdbestimmung steckt eigentlich im „Normalarbeitsverhältnis“? Ist es wirklich so prickelnd und glitzernd, wenn dritte Personen entscheiden, an welchem Ort und zu welcher Zeit ich welche Erwerbsarbeit zu erledigen habe? Kann es nicht sein, dass über ein Mindesthonorar am Ende sogar mehr Freiheit für Arbeitnehmer*innen entsteht, die dann aber nicht mehr Arbeitnehmer*innen sind sondern Selbstständige? Sicherlich, insbesondere sog. Crowd- und Clickworker stellen auf absehbare Zeit noch eine Minderheit dar. Aber unsere Botschaft sollte nicht sein: Solange Ihr nicht die Mehrheit stellt, müssen wir uns keine Gedanken darüber machen, wie auch Ihr von Eurer Arbeit leben könnt.

Aber zurück zum Mindesthonorar selbst. Selbst wenn das „Normalarbeitsverhältnis“ nun der letzte Schrei und der seeligste Wunsch eines Menschen sein sollte, warum wird nicht darüber nachgedacht, dass durch ein Mindesthonorar für Selbstständige ggf. sogar eine Situation entstehen kann, in der es sich eben wegen des Mindesthonorars betriebswirtschaftlich nicht mehr lohnt, eine Auslagerung vorzunehmen? Dann kann mit dem Mindesthonorar sogar das präferierte „Normalarbeitsverhältnis“ erhalten werden.

3.

Viele Argumente gegen die Idee des Mindesthonorars kommen einem bekannt vor. Sie wurden vor nicht allzu langer Zeit von konservativer und neoliberaler Seite gegen den Mindestlohn vorgetragen. Wurden die Argumente gegen den Mindestlohn vorgetragen, gab es in der LINKEN Herzrasen, bekamen wir hektische rote Flecken und wurden hysterisch – zu Recht. Aber beim Mindesthonorar tragen wir sie zum Teil selbst vor. Logisch ist das nicht.

Es wird vorgetragen, beim Mindesthonorar handle es sich um eine Einschränkung von (Vertrags)Freiheit, und es wird die Notwendigkeit von Konkurrenz und Wettbewerb ins Spiel gebracht. Nur: Ein Mindesthonorar hebt (Vertrags)Freiheit, Konkurrenz und Wettbewerb gar nicht auf. Es schränkt sie möglicherweise etwas ein, aber seit wann sind Linke für grenzlose Vertragsfreiheit, unbeschränkte Konkurrenz und unbeschränkten Wettbewerb? Warum waren diese Einwände beim Mindestlohn ignorierbar, sollten es beim Mindesthonorar aber nicht sein? Natürlich haben nicht per se Selbstständige und Soloselbstständige ein geringes Einkommen. Das ist wie mit Arbeitnehmer*innen. Auch diese haben oder hatten nicht per se ein geringes Einkommen, und der Mindestlohn hatte beispielsweise für viele Facharbeiter*innen in der Autoindustrie wenig Relevanz. Die PDS und dann DIE LINKE haben diesen Mindestlohn dennoch gefordert. Gerade weil es Arbeitnehmer*innen gab, die von ihrer Arbeit nicht leben konnten. Wieso sollte DIE LINKE nicht Vorstellungen entwickeln, wie auch all jene Selbstständigen von ihrer Arbeit leben können, denen das derzeit nicht möglich ist?

Wie beim Mindestlohn kommt auch beim Mindesthonorar der Einwand: Ein Mindesthonorar für alle sei deshalb so schwierig, weil die Bandbreite der Honorare zu breit sei. Man könne eben nicht alle erfassen und für viele wäre sicherlich der Betrag X EURO zu wenig. Vielleicht muss der Begriff Mindesthonorar im Hinblick auf „mindestens“ noch mal erläutert werden. Es geht eben – wie beim Mindestlohn – darum, dass niemand für einen konkreten Auftrag weniger bekommen darf als X EURO. Es wird immer möglich sein, Honorarvereinbarungen oberhalb dieser Ebene abzuschließen, das soll auch explizit geschehen. Das Mindesthonorar ist eine absolute Honoraruntergrenze. Die Gegenargumentation – wie schon beim Mindestlohn – verkennt, dass es nicht um diejenigen geht, die oberhalb des Mindesthonorars/Mindestlohns Einkommen erzielen, sondern gerade um diejenigen, denen das nicht möglich ist. Facharbeiter*innen in der Autoindustrie brauchten keinen gesetzlichen Mindestlohn, dennoch war seine Einführung richtig.

Und wie beim Mindestlohn wird auch beim Mindeshonorar damit argumentiert, wenn dieses Mindesthonorar zu hoch ausfalle, werden andere es nicht verdienen können. So argumentierten Arbeitgeber*innen beim Mindestlohn. Ergänzt um die Arbeitsplatzverluste, die durch den Mindestlohn entstehen würden. Der Hinweis auf das „zu hohe“ Mindesthonorar verkennt, dass es mit seiner Einführung nicht mehr möglich sein wird, konkrete Arbeiten unterhalb des Mindesthonorars innerhalb Deutschlands (ja innerhalb Europas wäre mir noch lieber) anzubieten.

Aber es gibt auch eine neues Argument, vermutlich ebenfalls aus einem Missverständnis, was Mindesthonorar ist, entstanden. Mit einem Mindesthonorar lässt sich gerade kein Mindestumsatz oder Mindestgewinn festlegen. Jede*r der/die schon mal selbstständig tätig gewesen ist, weiß, dass Umsatz und Gewinn zwei verschieden Sachen sind. Ein Mindesthonorar legt lediglich fest, was für einen konkreten Auftrag an Honorar mindestens an den/die Auftragnehmer*in zu zahlen ist. So wie durch den Mindestlohn festgelegt wird, was mindestens an den/die Arbeitnehmer*in zu zahlen ist. Es geht allein um ein Mindestentgelt für einen konkreten Auftrag. Das Mindesthonorar kann und will nicht das Problem lösen, dass der/die Selbstständige ausreichend Aufträge bekommt. Es will sicherstellen, dass der konkrete Auftrag angemessen bezahlt wird. Um wieder eine Parallele zum Mindestlohn aufzumachen: Der Mindestlohn legt von oben fest, was der/die Bäcker*in den Angestellten mindestens zu zahlen hat. Der Mindestlohn kann aber nicht garantieren, dass der/die Bäcker*in genügend Brötchen verkauft, um allen Angestellten den Mindestlohn zu zahlen.

4.

Aus der Debatte um das Urhebervertragsrecht wissen wir, der Verweis auf individuelle Aushandlungsprozesse für Honorar- und Werkverträge vernachlässigt die strukturelle Überlegenheit der Auftraggeber*innen und ignoriert damit gesellschaftliche Kräfteverhältnisse. Im Urhebervertragsrecht hat der Gesetzgeber zwar eine angemessene Vergütung vorgeschrieben, es ist aber nur in ganz geringem Maße zu Vereinbarungen diesbezüglich gekommen. Gewerkschaften – sie waren im Übrigen lange gegen den Mindestlohn – und Interessenverbände, Selbstständige und Freiberufler*innen müssen natürlich in die Erarbeitung eines Konzepts für ein Mindesthonorar eingebunden werden. Von ihnen die Vorlage eines solchen zu erwarten ist aber weltfremd. Gewerkschaften, Interessenverbände und Freiberufler*innen und Soloselbstständige befinden sich in aktuellen Auseinandersetzungen. Weder die Gewerkschaften noch die jeweiligen Branchenverbände sprechen für alle (Solo)Selbständigen, sondern konzentrieren sich auf ihre jeweilige Klientel. Die Debatte zum Mindesthonorar ist noch recht jung. Gerade Parteien haben die Aufgabe, Ideen und Konzepte zu entwickeln und Interessen zusammenzubinden. Sie sollten gesellschaftliche Debatten anstoßen. Wäre es anders, könnte eine Partei ja auch der parlamentarische Arm der Gewerkschaft, des Interessenverbandes oder einer Bewegung sein.

5.

Wenn gar nichts mehr hilft, auch das ist aus der Mindestlohndebatte bekannt, kommt der Einwand, dies sei ja alles gar nicht einzuhalten, also zu überprüfen und bei Verstößen zu sanktionieren. Nun ist das aber eine nachgelagerte Frage. Möglicherweise kommt am Ende einer Debatte heraus, dass die Idee prima und auch rechtlich umsetzbar ist, aber an der Kontrolle und Sanktion scheitert. Es ist aber schlichtweg unmöglich, einem nicht vorhandenen Konzept zu unterstellen, es sei nicht kontrollier- und sanktionierbar. Eine solche Argumentation ist dann schon eher interessengeleitet. Als Denkanstoß kann denjenigen, die diese Bedenken haben, aber durchaus mitgegeben werden, dass auch Selbstständige eine Steuererklärung abgeben müssen, aus der sich die Einnahmen ergeben und Auftraggeber*innen ebenfalls Steuern zahlen. Sie unterliegen darüber hinaus ggf. einer Betriebsprüfung. Denkbar wäre auch eine Clearingstelle oder ein Ombudsmann, möglicherweise führt ein Mindesthonorar aber auch zum Zusammenschluss von Selbstständigen zu einer Interessenvertretung. In diesem Fall wäre auch ein sog. Verbandsklagerecht zum Einklagen des Mindesthonorars denkbar.

6.

Fraktion und Partei müssen sich den grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen durch Digitalisierung stellen. Konkret, nicht abstrakt. Jede*r in seinem Bereich.

Als verbindendes Element kann, eben weil es eine Kernfrage der LINKEN berührt, die Debatte um das Mindesthonorar dafür sensibilisieren, und wenn sie gut läuft, auch ein vorzeigbares Ergebnis bringen. Mindesthonorarforderung auf jeweils bestimmte Teilbereiche (Branchen etc.) zuzuschneiden und diesen Zuschnitt klar zu kommunizieren, kann als Brücke gern angegangen werden. Darüber hinaus sollte die Idee des allgemeinen Mindesthonorars aber nicht ganz aus dem Blick verloren gehen.

Deshalb folgende konkrete Vorschläge:

  • Die Fraktion führt im zweiten Halbjahr ein Fachgespräch oder eine Konferenz zum Thema Mindesthonorar durch, zu der auch Betroffene eingeladen werden und wo die Frage ausführlich und gern auch kontrovers diskutiert wird.
  • Die Fraktion könnte im Sinne der Ausführungen von Katja (siehe Anfang des Textes) Anträge erstellen. Dies sollten in der Anhörung/Konferenz vorgestellt und debattiert werden. D.h. sie müssten noch keine Drucksachennummer haben. In einer Entwurfsfassung sollten sie aber den Experten/innen vorgelegt werden. Deren Anregungen könnten wir dann in die Anträge aufnehmen und danach die Anträge mit einer Drucksachennummer versehen.
  • Die Fraktion könnte entweder selbst oder durch einen Auftrag an eine/n Wissenschaftler/in zunächst einmal eine Studie fertigen, welche Höhe ein Mindesthonorar haben müsste, um eine Gleichstellung mit Arbeitnehmer/innen zu erreichen, die den Mindestlohn bekommen. Diese Studie sollte zur Anhörung/Fachkonferenz vorliegen.
  • Die Fraktion könnte im Rahmen der Anhörung/Konferenz zusammen mit Betroffenen und Wissenschaftler*innen die aufgeworfenen Fragen, wie ein Mindesthonorar ausgestaltet werden kann, debattieren. Denkbar wäre, verschiedene Modelle mit ihren Vor- und Nachteilen vorzustellen. Diesbezüglich könnten zum Beispiel die Unternehmen aus der Crowdworking-Branche eingeladen werden, die einen sog. Code of Conduct verabredet haben.
  • Auf der von der IG Metall geschaffenen Plattform faircrowdwork.org wird ebenfalls ein Mindestentgelt gefordert. Expertise aus der IG Metall ist deshalb unverzichtbar für ein Fachgespräch/eine Anhörung.

 

 

4 Replies to “Wie weiter mit der Debatte zum Mindesthonorar?”

  1. Wie leben in einer Leistungsgesellschaft und nicht in einem Versorgungsstaat. Begriffe wie Mindesthonorar verbieten sich da grundsätzlich. Es muss nach Leistung bezahlt werden. Vielen Dank!

  2. sie haben den punkt übersehen, dass das mindesthonorar nicht regelt, wieviel jemand an aufträgen bekommt (a) und das mindest immer bedeutet, es grht nicht drunter sehr wohl sber drüber (b).

  3. „Empfehlungen für Verbraucher durch unabhängige Institutionen (z. B. Verbraucherverbände oder Gewerkschaften)“
    Empfehlungen und Richtzahlen kann sich jeder heute schon besorgen. Und jeder weiß auch, dass zu billig nicht unbedingt günstig ist.
    Die Unabhängigkeit von Institutionen ist zunächst einmal nur ein frommer Wunsch, auch bei Verbraucherverbänden und Gewerkschaften. Überall, wo Menschen solche Definitionsmacht zuwächst, kann sie ihnen abgekauft werden. Und das wird auch passieren.
    Sorry, es ist der Kern der Selbstständigkeit, dass jemand nur Aufträge annimmt, von denen er existieren kann, Kalkulationsrisiko inklusive. Der Rest ist Scheinselbstständigkeit, die die Linke hoffentlich nicht durch Mindesthonorare legalisieren will, oder?
    Staatliche Mindesthonorare kommen mir vor wie staatliche Regelungen für „wilde“ Ehen: ein Widerspruch in sich und so überflüssig wie ein Kropf.

  4. das problem von click- und crowdworker*innen ist, dass sie ein angebot ablehnen oder annehmen können. sie können nicht verhandeln, denn sie bekommen die angebote über eine plattform. es ist halt eine neue form von erwerbstätigkeit, eine neue form von selbständigkeit. natürlich kann ich sagen, sie sollen beschäftigt sein, aber bei wem?
    und die einfache rechnung, nur aufträge anzunehmen von denen man leben kann, geht an der realität vieler soloselbständiger vorbei.

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