Ziemlich verfahrene Kiste

Die Ermittlungen wegen Landesverrat gegen zwei Blogger von netzpolitik.org und Unbekannt sind in aller Munde. Ich habe hier bereits schon etwas dazu geschrieben.

Nach Medienberichten soll Bundesjustizminister Maas den Generalbundesanwalt gewarnt haben, was dieser nicht bestätigt. Darüberhinaus sollen weitere Ministerien frühzeitig über die Ermittlungen Bescheid gewusst haben. Und dann gibt es noch die Pressemitteilung des Generalbundesanwaltes. Danach sei auf Grund der Anzeige des Bundesamtes für Verfassungsschutz zunächst ein Prüfvorgang angelegt worden. Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz ein ausführliches Gutachten zur Frage Staatsgeheimnis vorgelegt habe, habe die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies sei am 13. Mai 2015 gewesen. Der Generalbundesanwalt habe entschieden, keine Maßnahmen gegen die Journalisten zu ergreifen, vielmehr solle ein externes Gutachten eingeholt werden zur Frage Staatsgeheimnis. Dieses sei am 19. Juni 2015 in Auftrag gegeben worden.

Zunächst mal etwas Positives. Nach Bundesjustizminister Maas spricht nun auch der Generalbundesanwalt von Bloggern als Journalisten. Dann dürfte das ja geklärt sein. Blogger sind als Journalisten/innen zu bewerten und unterfallen damit dem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO. Eine gesetzliche Klarstellung wäre zwar trotzdem wünschenswert, aber faktisch ist das jetzt trotzdem geklärt.

Nun zu dem was mich irritiert. Es wird also am 13. Mai 2015 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sofort (na oder zeitnah) wird gesagt, es soll nicht ermittelt werden, aber ein externes Gutachten eingeholt werden. Mal abgesehen davon, dass eigentlich die Subsumtion unter Straftatbestände Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, dauert die Auftragsvergabe mehr als einen Monat. Und dann liegt das Gutachten nach mehr als 1,5 Monaten immer noch nicht vor? Was ist denn das für eine Arbeitsweise? Wie ich schon an anderer Stelle schrieb, da allerspätestens beim Vorsatz der Vorwurf Landesverrat nicht mehr zu halten ist, wäre es doch vordringlichste Aufgabe recht schnell zu klären, was am Vorwurf dran ist oder nicht. Wieso bitte braucht es mehr als 2,5 Monate um ein Gutachten in Auftrag zu geben und ein solches Gutachten zu bekommen?

Schließlich noch zu dem, warum ich sage: Eine ziemlich verfahrene Kiste. Ich hatte ja im ersten Beitrag zum Thema schon geschrieben, dass ich das Weisungsrecht aus den §§ 146, 147 GVG gegenüber dem Generalbundesanwalt gern abschaffen würde. Wegen der Unabhängigkeit der Justiz. Nehmen wir mal an, der Bundesjustizminister hat dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, er fände ein Ermittlungsverfahren gegen Journalisten problematisch. Was würde daraus folgen. Natürlich finden die meisten Menschen, so auch ich, dass es gut gewesen wäre und der Generalbundesanwalt wäre dem Hinweis des Bundesjustizministers gefolgt und hätte die Finger von den Ermittlungen gelassen. Und jetzt stellen wir uns einen Moment vor, der Generalbundesanwalt (also ein anderer Generalbundesanwalt und nicht der derzeitige) hätte Ermittlungen wegen der NSA-Spionage aufnehmen wollen und dann wäre eine Bundesjustizminister (also nicht der derzeitige, sondern ein anderer) gekommen und hätte gesagt, er finde das problematisch. Dann hätten die meisten Menschen das sicherlich weniger gut gefunden. Und damit sind wir in der ziemlich verfahrenen Kiste. Wollen wir jetzt, dass Bundesjustizminister/innen auf die Tätigkeit von Generalbundesanwälten Einfluss nehmen oder nicht? Ich bin da ziemlich dogmatisch und finde: Auf gar keinen Fall! Wenn mensch damit anfängt, dann gibt es keine Grenzen und dann nimmt Politik, nehmen politische Mehrheiten und politische Opportunitäten Einfluss auf juristische Auseinandersetzungen, Das gefährdet am Ende immer die Unabhängigkeit der Justiz und ist gefährlich im Hinblick auf die Gewaltenteilung.

Eine ziemlich verfahrene Kiste ist es dennoch, denn nach der Rechtslage ist diese Unabhängigkeit des Generalbundesanwalts gerade nicht gegeben. Auf der Homepage des Generalbundesanwaltes heißt es: „Der Generalbundesanwalt ist >politischer Beamter< (§ 54 Abs. 1 Nr. 5 BBG). Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet“. Muss das wirklich sein? Wäre es nicht klug, den Generalbundesanwalt aus der Aufzählung der politischen Beamten in § 54 BBG zu streichen? Natürlich fällt dann die Möglichkeit weg, einen Generalbundesanwalt jederzeit in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Wäre es denkbar, den Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte analog den Bundesrichter/innen zu behandeln? Die können ja auch nicht einfach in den einstweiligen Ruhestand geschickt werden. Und verfahren ist die Kiste deshalb, weil wenn der Generalbundesanwalt im Moment gerade nicht unabhängig ist, müsste man dann nicht vielleicht doch… ? Nein! Nur weil etwas rechtlich möglich ist, sollte mensch es nicht tun, wenn das eigentliche Ziel doch ein anderer rechtlicher Zustand ist.

19 Replies to “Ziemlich verfahrene Kiste”

  1. (H)alina!

    Du sprichst damit eine weit bekannte und alte Debatte an, nach welcher wir uns in unserer freiheitlich demokratischen Bundesrepublik tatsächlich fragen, ob die Möglichkeit bestehen darf, im Rahmen der Regelungen des § 146 und § 147 GVG auf die Arbeit einer Staatsanwaltschaft, politisch Einfluss zu nehmen.

    Für jemanden, der daran interessiert ist, seit wann und warum es Staatsanwälte überhaupt gibt und wie gerade dieses Amt dazu beiträgt, die rechtsstaatliche Grundlage der Gewaltenteilung zu sichern, sei dieses Dokument empfohlen: http://www.ruhr-uni-bochum.de/ls-muscheler/downloads/seminar09/Kerstin_Hammeke_Die_Entwicklung_der_deutschen_Staatsanwaltschaft_seit_1871.pdf

    Dort wird recht klar gezeigt, dass es gerade die Staatsanwälte sind, die einen entscheidenden Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit (Gewaltenteilung) erbringen und das schon seit 1871, während zuvor die Strafverfolgung inquisitorisch organisiert war.

    Eine Interessante Rolle in der europäischen Geschichte des Staatsanwalts spielt übrigens die damalige Besatzungsmacht Russland unter dem Völkermörder Stalin, zur Zeit der DDR, in welcher die Nazi-Gesetzgebung vollumfänglich in der Gerichtsverfassung der DDR übernommen wurde und damit das Amt des Staatsanwalts vollständig politisch instrumentalisiert wurde!

    Zur heutigen Situation sei folgendes gesagt: Staatsanwälte sind die Vertretung des Staates gegen Straftäter – sie heißen ja schließlich auch Staatsanwälte, weil sie die Anwälte des Staates sind! Staatsanwälte und deren Vorgesetzte bewegen sich NICHT in einem rechtsfreien Raum. Staatsanwälte und deren Vorgesetzte haben per § 160 (2) StPO die Pflicht, […] auch zur Entlastung dienende Umstände (also FÜR den Angeklagten) zu ermitteln […]. Deshalb heißt es auch in $ 160 StPO:

    „Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.“

    Das heißt im Klartext: Sollte es evident werden, dass ein dem Staatsanwalt vorgesetztes Organ auf Grund von politischen Interessen Ermittlungen verböte, machte sich dieses Organ erheblich strafbar, im Sinne dieser Regelung und wäre dieses Organ direkt unter Anklage zu stellen!

    Fazit: Wie es ja bekanntlich (H)alinas Masche ist, greift sie zusammenhanglos einzelne und akademische Fragestellungen unseren intakten Rechtsstaat betreffend heraus, um damit zu suggerieren, dass im Westen ja alles ganz schlecht wäre und eigentlich auch gar nicht demokratisch und das im Osten ja alles viel besser gewesen sei und dort die wahren Demokraten lebten. Wie lächerlich diese Suggestion und unverantwortlich diese Art des Links-Populismus ist, wird klar, wenn man sich noch einmal an die Nazi-Gesetzgebung in der DDR erinnert, wie dies im verlinkten Dokument noch tiefer ausgeführt wird. (kurzer Hinweis: Die Nazi-Gesetzgebung wurde in der DDR vom Völkermörder Stalin vollumfänglich übernommen – Gleichschaltung, Politisierung öffentlicher Ämter, Überwachung: Stasi = Gestapo – siehe Link)

    Außerdem: Die Gewaltenteilung in der freiheitlich demokratischen Bundesrepublik Deutschland ist real und wahrscheinlich für alle Zeiten gefestigt! Sie wird in realen Prozessen vollkommen gewährleistet, durch die Instanz der unabhängigen Richter, die in JEDEM Deutschen Gericht ihre Arbeit tun und nicht zuletzt durch die Regelungen der StPO. An Hand der von (H)alina aufgegriffenen und rein akademischen Fragestellung hier von einer „Gefahr für den Rechtsstaat“ und sogar von einer „erheblichen Gefahr für den Rechtsstaat“ zu sprechen, entbeert jeglichen juristischen Sachverstandes und kann allenfalls als links-populistische Meinungsmache verstanden werden. Man könnte ebenso behaupten, dass es notwendig sei, alle Regierungsmitglieder für die Zeit ihrer Regierungstätigkeit von allen Parteifunktionen zu entheben und sie des Stimmrechts im Parlament zu entheben, weil hier eine theoretische Verquickung von Exekutive und Legislative besteht. Auch dies ist eine rein akademische Debatte und stellt ebenso in keiner Weise eine reale „Gefahr für den Rechtsstaat“ dar, wie die lediglich akademische Debatte hinsichtlich des § 147 GVG. Natürlich lassen sich ideologisch ohnehin schon verblendete gerne von solch akademischen Debatten in ihrer ohnehin schon ideologisch festgelegten Weltsicht bestärken und fühlen sich damit dem allgemeinen „Pöbel“ auch noch überlegen – siehe pseudo-intellektueller Unsinn!

    In diesem Sinne, Genossin – Völker hört die Signale … !

  2. wunderbar. wieder gute unterhaltung. „Wie es ja bekanntlich (H)alinas Masche ist, greift sie zusammenhanglos einzelne und akademische Fragestellungen unseren intakten Rechtsstaat betreffend heraus, um damit zu suggerieren, dass im Westen ja alles ganz schlecht wäre und eigentlich auch gar nicht demokratisch und das im Osten ja alles viel besser gewesen sei und dort die wahren Demokraten lebten.“ wenn ich für etwas bekannt bin, dann für die relativierung des ostens. *köstlich amüsier*

  3. Und genau das ist der Punkt, den du scheinbar nicht verstehen willst / kannst. Falls es dir entgangen sein sollte: du bist Mitglied einer Partei innerhalb derer man vorwiegend der Meinung ist, die DDR sei kein Unrechtsstaat gewesen! Wenn du also persönlich der Meinung sein solltest, dass die DDR ein Unrechtsstaat war, was machst du dann in dieser Partei? Ich wiederhole: In einer Partei, in der die verbreitete Meinung vorherrscht, die DDR sei KEIN Unrechtsstaat gewesen, kann man angesichts der fundamentalen dieser Frage nicht Mitglied sein, wenn man diesbezüglich anderer Meinung ist. DAS ist es, was dich einfach unglaubwürdig macht.

    Ich versuche mir gerade vorzustellen, was los wäre, wenn ein Politiker sich hinstellte und behauptete, Nazi-Deutschland sei kein Unrechtsstaat gewesen! Im Falle der DDR scheint so etwas kein Problem zu sein, wo sich doch aber der Staatsaufbau der DDR zu dem Nazi-Deutschlands praktisch nicht unterschied (Stichwörter: Gleichschaltung, Sicherheitsdienste, Umgang mit politisch Verfolgten etc.). Aber linke Gewalt wird ja auch gern relativiert und schön geredet – sieht die Blockupy-Bewegung in Frankfurt zur EZB Eröffnung!

  4. Die Generalbundesanwaltschaft ist als Strafverfolgungsbehörde des Bundes ja eben gerade nicht „die unabhängige Justiz“. Das sind nur die Gerichte, wie sich aus dem Grundgesetz und der Gewaltenteilung zwanglos ergibt.

    Verglichen zu Range ist aber Herr Maas geradezu ein juristischer Lehrling. Kein Wunder also, dass Range sich nicht reinreden ließ. Und ein souveräner Vorgesetzter tut das auch nicht. Maas aber tat es. Jetzt steht er nicht so gut da.

    Maas hat sich selbst vollständig diskreditiert. Als Vorgesetzter und als Jurist.

    Die Frage wird sein, ob überhaupt ein versierter Jurist bereit ist, unter Maas als Generalbundesanwalt tätig zu werden.

  5. weit weg vom eigentlichen thema, aber immer noch amüsant. empfehle dringend quellenstudium, könnte vorurteile zu frage wie linke zu drr steht in frage stellen.

  6. wie ich schrieb, der gba ist derzeit politischer beamter und es gibt ein weisungsrecht. das finde ich problematisch, will das ändern. wenn ich was ändern will, kann ich nicht gleichzeitig weil es mir gerade politisch passt, etwas anwenden was ich falsch finde.

  7. @Halina. Uwe R. hat es dir doch noch deutlicher erklärt als ich:

    „Die Generalbundesanwaltschaft ist als Strafverfolgungsbehörde des Bundes ja eben gerade nicht „die unabhängige Justiz“. Das sind nur die Gerichte, wie sich aus dem Grundgesetz und der Gewaltenteilung zwanglos ergibt.“

    Die Justiz IST unabhängig! Bevor Du etwas ändern willst, musst Du erstmal diese Realität akzeptieren!

    Außerdem: Welche Legitimität hat dein Änderungsbestreben eigentlich?! – bei lächerlichen 8% im Bundestag? Mit anderen Worten: Es interessiert überhaupt niemanden, was Du willst. Wir leben hier in einem Rechtsstaat und da macht nicht jeder einfach so, was er will!

    Zu Dir: Du hast NULL Erfahrung, was die gängige Rechtspraxis angeht. Hast du in deinem Leben auch nur eine einzige Stunde als ordentlicher Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt gearbeitet? Du ziehst dich hier an irgendwelchen akademischen Debatten hoch und konstruierst wild irgendwelche Gefahren für unseren Rechtsstaat, der aber in seiner gegenwärtigen Form schon seit Jahrzehnten höchst erfolgreich funktioniert – im Gegensatz zu etwaigen Nachbar“staaten“, die vor 25 Jahren auf Grund von Dummheit und Realitätsverdrängung zu Grunde gingen!

    Zur Geschichte DEINER Partei: Die linke ist aus der WASG + PDS hervorgegangen. Die PDS ist dir DIREKTE Nachfolgepartei der SED Verbrecher gewesen. HEUTE NOCH sitzen bekennende Kommunisten wie Pau (die schon in der SED war!) in DEINER Partei, die die DDR, nach allem was wir heute wissen, immer noch nicht als Unrechtsstaat anerkennen! DAS ist die Realität! Und du stellst dich hin und laberst irgendein dummes Zeug von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, etwas, dass du noch nicht einmal im Ansatz verstanden hast! Und du stellst dich hin und laberst was von Mitmenschlichkeit gegenüber Flüchtlingen, und bist selbst in einer Partei, deren ideologische Väter Flüchtlinge an der Berliner Mauer erschossen haben!

    Es ist aber schön, wenn das Halina dennoch lachen kann. Dann ist ja alles in bester Ordnung!

  8. na dann ist ja jetzt alles gesagt. danke für die tägliche gute unterhaltung und ich hoffe auf eine fortsetzung.

  9. Tsss typisch Kommunistin. Wieso sollen sich Kommunisten auch mit der Realität und mit Inhalten auseinander setzen ^^, wenn ihr Handwerk ja die Utopie ist. …

  10. naja, jemand der hier schon unter mindestens zwei verschiedenen namen beiträge abliefert ist der realität natürlich um einiges näher. schon klar. aber immerhin tragen sie zu meiner unterhaltung bei, danke dafür.
    und nun: genug abgeschweift. hier gilt die regel, mit dem ausgangsbeitrag auseinandersetzen ist okay, andere dinge werden nicht freigeschaltet. ich war sehr geduldig mit ihnen, ab jetzt gilt diese regel auch für sie.

  11. @Halina sagte am 4. August 2015 um 22:14 :

    “ der gba ist derzeit politischer beamter und es gibt ein weisungsrecht. das finde ich problematisch, will das ändern.“

    Nun, das würde, wie Sie, Halina, leicht sehen können, neue Probleme schaffen. Denn dann müsste neben den 3 Staatsgewalten [Exekutive, Legislative, Judikative] eine 4. Staatsgewalt geschaffen werden, die im Grundgesetz gar nicht vorgesehen ist: nämlich eine weisungsunabhängige Generalbundesanwaltschaft.

    Bezüglich des Status‘ bestimmter „Blogger“ als Journalisten, die noch nicht gesetzlich geregelt ist und sinnvollerweise über eine Art Akkreditierung erfolgen müsste, weil sonst jeder X-beliebige sich schnell mal als Journalist bezeichnete und sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen könnte, muss ich sagen, dass auch Journalisten keine Funktion neben oder über den 3 Staatsgewalten ausüben. Sie schweben ja nicht als unabhängie Instanz über allem, dass käme einer Vergöttlichung gleich.

    Journalisten sind einfach wie jeder andere einfach Bürger. Dass sie einen berichtenden Beruf ausüben, macht sie zu keiner demokratischen Instanz.

  12. zur frage unabhängige staatsanwaltschaft: http://www.die-linke.de/partei/dokumente/programm-der-partei-die-linke/iv2-wie-wollen-wir-entscheiden-demokratisierung-der-gesellschaft/konsequente-umsetzung-der-gewaltenteilung-selbstverwaltung-der-justiz-einfuehren/ und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/117/1711701.pdf
    zur frage blogger/journalist: da sehe ich tatsächlich, dass es zu abgrenzungsschwierigkeiten in der konkreten umsetzung kommen kann, da muss man sich gedanken machen (vielleicht mindestanforderungen an den blog?), die grundsatzentscheidung ist aber wichtig.
    zu journalisten: der begriff der vierten gewalt für presse/medien wurde nicht unsonst erfunden

  13. @Halina sagte am 5. August 2015 um 23:44 :
    „zu journalisten: der begriff der vierten gewalt für presse/medien wurde nicht unsonst erfunden“

    Das genau ist der springende Punkt. Trotz der Gewaltenteilung im Grundgesetz hat genau wer und warum diesen Begriff „erfunden“?

    Diese Frage muss man sich ernsthaft stellen.

    Der den Staat verachtende – und damit seine Institutionen in Frage stellende – und ihm einst zu recht misstrauende Liberalismus des 18./19. Jahrhunderts ist aus meiner Sicht für die Bundesrepublik der falsche Maßstab für eine Demokratie.

    Über das Hintertürchen der „vierten Gewalt“ für die Presse/Medien verschafften sich Liberale in früheren Zeiten auf selbstanmaßende Weise eine Stellung im Staat, die ihnen per Grundgesetz nicht zukommt. Nicht die Presse/Medien sind der Souverän, sondern die Bürger.

    In der durch das Grundgesetz gegebenen Ordnung würde man andernfalls – wenn man die Presse/Medien als „vierte Gewalt“ anerkennt – einen unendlichen Regress schaffen. Denn auch die Presse/Medien müssten dann eine vom Grundgesetz und von der Presse/Medien unabhängige „fünfte Gewalt“ über sich haben, das ginge dann so ad infinitum.

  14. jetzt muss ich schon liberalismus und aufklärung verteidigen, weil hier der staat des 18./19. jahrhunderts verteidigt wird. *kopfschüttel*… grundlegend für eine demokratie, daa bverfg spricht von konstituierend, ist die pressefreiheit. deshalb ist die auch im grundgesetz verankert und die rechtsprechung des bverfg recht eindeutig. kann man anders wollen, will ich nicht.

  15. Uwe R. will zurück ins 19. Jahrhundert, Halina verteidigt das 20. Säkulum.
    Da favorisiere ich lieber die Bolivarische Verfassung Venezuelas als Errungenschaft des 21. Jahrhunderts. Die hat mit Bürger- und Wahlgewalt insgesamt sogar fünf Gewalten.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Bolivarische_Verfassung
    Wenn schon, denn schon!

  16. „jetzt muss ich schon liberalismus und aufklärung verteidigen, weil hier der staat des 18./19. jahrhunderts verteidigt wird. *kopfschüttel*… grundlegend für eine demokratie, daa bverfg spricht von konstituierend, ist die pressefreiheit. deshalb ist die auch im grundgesetz verankert und die rechtsprechung des bverfg recht eindeutig. kann man anders wollen, will ich nicht.“

    Dazu ist eigentlich kaum noch etwas hinzuzufügen. Den genau so ist es und genau danach hat sich der Generalbundesanwalt sich auch verhalten! DENNOCH: auch Presse darf eben NICHT Staatsgeheimnisse veröffentlichen, was aber getan wurde!

    Analog dazu gilt: Das Recht auf Freiheit ist ebenso grundlegend für eine Demokratie, DENNOCH: auch die Freiheit des Individuums (du weißt schon: Individuum, diese verrückte Idee im Gegensatz zum kommunistischen Kollektiv) kann eingeschränkt werden, sonst wäre eine Inhaftierung von Straftätern ja gar nicht möglich!

    Presse darf also NIEMALS alles! Presse hat sich, ebenso wie jegliche Objekte in unserer Gesellschaft, an Gesetze zu halten. Traurig nur, dass man so etwas einer Person mit juristischer Ausbildung erklären muss, aber wer erst einmal das kommunistische Brett vor dem Kopf hat, der tut sich scheinbar manchmal etwas schwer damit, die Realität zu akzeptieren.

    Immer gerne wieder … man hilft ja wo mann kann ;).

  17. Pingback: Das war 2015 | Blog von Halina Wawzyniak

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