Zynisch und menschenverachtend

Gerichtsbar

So zeigt sich einmal mehr das Bundessozialgericht. Nach diversen Pressemeldungen hat dieses Gericht die Frechheit besessen, in einer Entscheidung zum Aktenzeichen B 11b AS 1/06 R zu behaupten, der Regelsatz sei sowohl mit dem materiellen als auch mit dem soziokulturellen Existenzminmum vereinbar und führe nicht automatisch zu einer gesellschaftlichen Ausgrenzung von Hartz-IV- Empfängern. Absurd!

Offensichtlich ausserhalb jeder Verankerung im tatsächlichen Leben wird etwas herbeifabuliert, was nachweislich nicht wahr ist. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte bereits vor einiger Zeit in einer Studie festgestellt, dass die damaligen 345 € in keinem Fall ausreichen.

Jetzt ist es an der Zeit, dass die Kritiker/innen von Hartz IV endlich anfangen, nicht nur die Lage der Hartz IV-Empfangenden zu thematisieren, sondern auch die der Asylbewerber/innen. Deren Regelsatz ist noch deutlich geringer und wurde bereits früher als Verfassungsgemäß eingestuft.

Den Richter/innen kann man nur wünschen, einmal von ihrem hohen Roß herabzusteigen und einen Monat vom Regelsatz zu leben. Sie würden danach garantiert anders entscheiden. Es gilt wohl immer noch: Das Sein bestimmt das Bewusstsein.

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