Ein interessanter Beschluss des AG Dresden zur Funkzellenabfrage

Über die Funkzellenabfrage rund um die Aktivitäten zu Dresden Nazifrei 2011 ist ja schon viel geschrieben worden. Da ich am 19. Februar 2011 Teilnehmerin der Aktivitäten bei Dresden nazifrei war hatte ich zunächst Auskunft begehrt, ob meine Telefonnummer auch erfasst war. Nachdem dies bestätigt wurde hatte ich mit Schreiben aus dem März 2012 beim Amtsgericht Dresden beantragt festzustellen, „dass die Maßnahmen der Erhebung der Telekommunikationsdaten und die Vollziehung der Maßnahme rechtswidrig war.“

Gestern nun fand ich in meinem Briefkasten den Beschluss des Amtsgerichts Dresden. Darin wird dann erklärt, die Beschlüsse des Amtsgerichts Dresden zur Funkzellenabfrage wie auch die Art und Weise des Vollzuges seien rechtmäßig gewesen.

Der 15seitige Beschluss scheint mir nicht wirklich auf den Einzelfall bezogen zu sein, sondern eher in die Richtung zu gehen: „Was wir einmal aufgeschrieben haben, verwenden wir in allen Fällen in denen sich Menschen an das Gericht gewandt haben.

Nichtsdestotrotz ist der Beschluss nicht ganz uninteressant.

Zur Begründung der Beschlüsse des Amtsgerichtes (es handelt sich um drei verschiedene Beschlüsse) vom 25.05.2012 eine Funkzellenabfrage durchzuführen wird in dem mir zugestellten Beschluss u.a ausgeführt, „dass ein Straftatverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit dem Verdacht der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung“ vorliege. Zur weiteren Begründung wird dann auf Vorfälle im August 2010 um und nach Mitternacht verwiesen, die aber „ausweislich des Beschlusses“   in größerem Sach- und Zusammenhang standen.  Dieser andere Sach- und Zeitzusammenhang sind etwa seit einem Jahr“  in Dresden stattfindende gewaltsame Übergriffe „offensichtlich linksorientierter Tätergruppen auf  politisch Andersdenkende“. Darüberhinaus wird auf eine seit dem 19.02.2011 aktiv geschaltete Rufnummer verwiesen, mit der angeblich am 19.02.2011 gewalttätige Aktivitäten koordiniert wurden.  Ich muss das jetzt also so verstehen: Weil im August 2010 irgendwelche Menschen  Körpverletzungsdelikte begangen haben (ich unterstelle mal die Richtigkeit der Aussage), weil Menschen etwa seit einem Jahr gewaltsame Übergriffe begangen haben sollen und ein Rufnummer freigeschaltet wurde ist eine Funkzellenabfrage notwendig.  Wo der direkte Zusammenhang zwischen Teilnehmer/innen der Aktivitäten bei Dresden Nazifrei 2011 und diesen Leuten besteht, wird nicht erklärt.

Danach führt der Beschluss aus, wieviel Verkehrs- und Bestandsdaten erhoben wurden. Die erhobenen Verkehrsdatensätze und Bestandsdatensätze seien dann in einer Excel-Tabelle zusammengeführt worden. Diese Daten wiederum seien mit weiteren, aufgrund anderer Beschlüsse erhobenen Daten zugesammgeführt worden. Im weiteren wird dann dargelegt, wie die Sammlung der Verkehrs- und Bestandsdaten reduziert wurde.  Das LKA habe darüber hinaus mitgeteilt, dass zu keiner Zeit Recherchen mit Namen oder Namensbestandteilen aus Bestandsdaten durchgeführt worden seien.

Im Februar 2012 hat die Staatsanwaltschaft Dresden (so steht es in dem mir zugestellten Beschluss) dann angeordnet, dass eine Benachrichtigung unterbleibt, soweit Personen betroffen waren, gegen die sich die Maßnahme nicht richteten.“ Diese würden wohl kein Interesse an einer Benachrichtigung haben, sie seien ja nur unerheblich“ von der Maßnahme betroffen gewesen und Beschuldigte würden ja durch Akteneinsicht Kenntnis von der Maßnahme erhalten.

Und dann begründet das Gericht im Detail warum die Beschlüsse des Amtsgerichts Dresden zur Funkzellenabfrage keinen Bedenken begegnen. Zum Zeitpunkt des Beschlusses die Funkzellenabfrage durchzuführen (25.2.2012) habe -wie oben schon dargelegt- dringender Tatverdacht bestanden. Neben den zwei benannten Vorfällen werden weitere 5 Körperverletzungsdelikte in Dresden in einem Zeitraum vom Mai 2009 bis Juni 2010 genannt.  Zusätzlich heißt es dann: „Darüber hinaus waren den Ermittlungsbehörden folgende Ereignisse kurz vor dem 18. und 19.02.2011 bekannt geworden, die den Tatverdacht der kriminellen Vereinigung verstärkten:“. Die Ereignisse waren die Störung von Veranstaltungen der Jungen Landsmannschaft Ost im Dezember 2010 und ein Überfall auf zwei Personen im Februar 2011. Auch hier bleibt also festzustellen: Es wird ein Zusammenhang zwischen Personen die Körpverletzungsdelikte begangen haben und Leuten die eine Veranstaltung stören hergestellt und daraus eine kriminelle Vereinigung gemacht. Und das alles ist die Begründung dafür mehr als eine Millionen Verkehrsdaten von Menschen zu speichern, die sich an den Aktivitäten Dresden nazifrei 2011 beteiligten.  Friedlich und die mit den Körperverletzungsdelikten nicht das geringste zu tun hatten, solche Art von politischen Auseiandersetzungen auch ablehnen. Und das wird auch noch für rechtmäßig erklärt.  In meinen Augen sieht Verhältnismäßigkeit anders aus, aber vielleicht muss ich ja noch hinzulernen.  In dem mir zugestellten Beschluss wird gesagt, es sei „besonders sachgerecht“ auch am 18./19. 02.2011 für die  Es ist also besonders sachgerecht, wegen fast sicher anzunehmender Aktivitäten nicht die Telekommunikationsdaten der Gruppe zu erheben -wie es in dem Beschluss heißt- sondern die Verkehrsdaten von völlig unschuldigen Bürgerinnen und Bürgern.

Die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt sich noch ganz anders, wenn berücksichtigt wird, dass offensichtlich (so wieder die Ausführungen in dem mir zugestellten Beschluss) vorher Telefonüberwachungen und Observationen stattgefunden haben.

Das Amtsgericht Dresden nun geht sogar von einer Erforderlichkeit der Funkzellenabfrage aus, mit einer Begründung die mich nicht so recht überzeugen vermag. Das Ziel der Beschlüsse zur Funkezellenabfrage war „die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung an den genannten Tagen im Hinblick auf die Tatverdächtigen … zu überprüfen. Es ging nicht allein darum,  Taten im August 2010 aufzuklären.“ Ja und warum bitte braucht man dazu eine nichtindividualisierte Funkzellenabfrage?  Es ginge „auch“  um Tathandlungen am 19.02.2011. Ich kann nichts dazu sagen, ob die Telefonüberwachung und Observation rechtmäßig war (gebe aber gern zu das ich diesbezüglich eine Grundskepsis habe), aber ich nehme zur Kenntnis das es diese Ermittlungsmittel gegeben hat. Wozu bitte brauchte es dann eine nichtindividualisierte Funkzellenabfrage am 19.02.2011? Das Amtsgericht versucht diese Frage zu beantworten, indem es argumentiert, andere Möglichkeiten hätten den Ermittlungsbehörden nicht zur Verfügung gestanden, insbesondere wegen der schnell gewechselten Telefone und Rufnummern. Doch ging es wirklich darum? Oder ging es  nicht eher darum, wie es im mir zugestellten Beschluss heißt: Zudem war zu gewärtigen, dass neben bereits verdächtigen Rufnummern auch die Kommunikation der Gesprächspartner zu weiteren Erkenntnissen … erbringen werde.“? Ich dachte ja, ich hätte gerade gelesen, dass die Rufnummer so schnell wechselten, dass eine Begrenzung der Anfrage auf diese nicht möglich gewesen sei.  Nun ist es doch möglich gewesen und es ging um neue Erkenntnisse. Logisch argumentiert sieht irgendwie anders aus.

So logisch geht es auch weiter. Es sollte ja durch Kommunikation der Gesprächspartner zu einem weiteren Erkenntnisgewinn kommen. Doch der Inhalt von Telekommunikation sei weder erhoben noch gespeichert worden heißt es nur einen Absatz weiter. Lediglich die Nutzung bestimmter Telefonnummern und Telefone sei erfasst worden.

Zum Ende des Beschlusses wird es dann noch einmal grundsätzlich. Auch im Hinblick auf die Grundrechte war die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage nämlich erforderlich meint das Amtsgericht Dresden. Dort heißt es: „Allerdings war auch schon vor dem 19.2.2011 öffentlich bekannt, dass mit zahlreichen gewaltsamen Auseinandersetzungen zu rechnen war. Die unverdächtigen Dritten wussten daher vorab schon, dass die Begehung von Straftaten zu erwarten war und daher die Ermittlungsbehörden auch die Strafverfolgung aufnehmen würden. (…) … war daher aus Sicht der unverdächtigen Dritten mit zulässiger Strafverfolgung zu rechnen.“  Es sei mal dahingestellt, ob wirklich mit zahlreichen gewaltsamen Auseinandersetzungen zu rechnen war, es sei mal dahingestellt das möglicherweise ein Anliegen der unverdächtigen Dritten die Verhinderung von gewaltsamen Auseinandersetzungen war. Aber dieses Amtsgericht will mir jetzt wirklich erklären, weil ich zu Anti-Nazi-Aktivitäten gehe muss ich mit einer nichtindivudalisierten Funkzellenabfrage rechnen? Dieses Amtsgericht will mir wirklich erklären, wer zu Demos geht muss halt damit rechnen das er in solche Ermittlungstätigkeiten gerät. So kann man das Demonstrationsfreiheitsrecht auch leer laufen lassen.

All das ist irgendwie nicht überzeugend. Und deshalb bleibe ich ausdrücklich dabei, was wir im Bundestag bereits beantragt haben: Die nichtindividualisierte Funkzellenabfrage gehört abgeschafft!

8 Replies to “Ein interessanter Beschluss des AG Dresden zur Funkzellenabfrage”

  1. Kann man da Widerspruch einlegen und zur nächsthöheren Instanz gehen? Oder gar zum BVerfG?

  2. beschwerde kann eingelegt werden. aber das muss ich natürlich noch mit meiner anwältin besprechen.

  3. finde ich auch sehr aussagekräftig:
    > Im Februar 2012 hat die Staatsanwaltschaft Dresden (so steht es in dem mir zugestellten Beschluss) dann angeordnet, dass eine Benachrichtigung unterbleibt, “soweit Personen betroffen waren, gegen die sich die Maßnahme nicht richteten.” Diese würden wohl kein Interesse an einer Benachrichtigung haben, sie seien ja nur “unerheblich” von der Maßnahme betroffen gewesen und Beschuldigte würden ja durch Akteneinsicht Kenntnis von der Maßnahme erhalten. <

    Legal ist, wer noch nicht kriminalisiert wurde.
    oder kontrolliert.

    https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=wPa-pRMNFtI#

  4. Pingback: Funkzellenabfrage: Amtsgericht Dresden findet Handy-Rasterfahndung Unschuldiger “notwendig und verhältnismäßig”

  5. Pingback: Überwachung der Mobilfunk-Netze per Funkzellenabfrage – was wird erfasst? | Welches Netz - welche Vorwahl wird genutzt?

  6. „So logisch geht es auch weiter. Es sollte ja durch Kommunikation der Gesprächspartner zu einem weiteren Erkenntnisgewinn kommen. Doch der Inhalt von Telekommunikation sei weder erhoben noch gespeichert worden heißt es nur einen Absatz weiter. Lediglich die Nutzung bestimmter Telefonnummern und Telefone sei erfasst worden.“

    Ich habe das so verstanden, dass die Gesprächpartner der Erkenntnisgewinn sind, also dass sie evtl. weitere Verdächtige dadurch finden.

    Geben wir den Ermittlungsbehörden mal kurz, dass sie zurecht vermutet hätten, dass am fraglichen Tag etwas passiert. Dann klingt es durchaus plausibel, dass sie durch Muster in der Kommunikation neue Anhaltspunkte finden können.

    Unabhängig davon, auch wenn scheinbar oft die Nummern gewechselt werden, heißt das ja nicht, dass den Straftätern nicht mal ein Fehler unterläuft.

    Ich will damit in keiner Weise die Rechtmäßigkeit der Maßnahme argumentieren – ich habe mich viel zu wenig mit dem Fall auseinandergesetzt, um eine Meinung dazu zu haben. Ich wollte nur sagen, dass für mich als Unbeteiligten die Argumente des Gerichts nicht gar so unlogisch klangen. Ob es am Ende dann verhältnismäßig ist, ist eine andere Geschichte.

    PS: Dafür dass der Blogeintrag über Datenschutz geht, werden für den Eintrag ziemlich unnötige Daten von mir verlangt.

  7. @c.p.: das problem ist doch, dass ausweislich des beschlusses (https://netzpolitik.org/wp-upload/2013-04-04-AG-DD-FZA.pdf) die ermittlungsbehörden andere mittel zur verfügung hatten. zum einen gab es die freigeschaltete nummer, die ihnen bekannt war und zum anderen hatten sie observationen durchgeführt, wussten also um welche personen es sich handelt, die sie in tatverdacht haben. zum anderen stellt sich aber die grundsätzliche frage, ob die erhebung von telekommunikationsdaten einer erheblichen anzahl von menschen angemessen ist um die angeblichen straftaten zu verfolgen.

    by the way: musst du nicht lediglich eine e-mailadresse angeben? irgendeine? du musst hier doch nicht mal deinen korrekten namen angeben.

  8. Pingback: Auch die Grünen legen wegen massenhafter Funkzellenabfrage Verfassungsbeschwerde ein | Alternative Dresden News

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