Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung,

… aber gesetzlich festschreiben wollen wir das nicht. So kann ganz kurz die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der LINKEN zur Abmahnwelle im Hinblick auf das Streamingportoal redtube.com. Über die Hintergründe der Kleinen Anfrage habe ich hier bereits ausführlich geschrieben.

Die Antwort der Bundesregierung, über die hier Spiegel-Online bereits berichtet hat, ist ernüchternd. Es ist natürlich zunächst sehr erfreulich, dass die Bundesregierung in der Antwort auf die Frage 1 klarstellt, dass sie „das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung“ hält. Doch dann bleibt die Bundesregierung auf halbem Weg stehen. Sie will nämlich keine gesetzliche Klarstellung vornehmen, sondern verweist für die Frage, ob Streaming eine Vervielfältigung darstellt, auf den Europäischen Gerichtshof. Nun muss sich aber der Gesetzgeber bei der Schaffung des UrhG etwas gedacht haben. Und wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, es handelt sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung, dann kann sie doch gesetzgeberisch Klarheit schaffen. Doch die Antworten auf die Fragen 2 und 7 machen deutlich, die Klarstellung das Streaming keine Vervielfältigung ist und damit keine Urheberrechtsverletzung darstellt, will die Bundesregierung nicht vornehmen. Für Urheber/innen ebenso wie für Nutzer/innen bleibt damit Unsicherheit. Die Bundesregierung sieht zwar keine Urheberrechtsverletzung, aber vor Gericht und auf hoher See… .

Eine Evaluierung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken will die Bundesregierung erst im Jahr 2015 vornehmen und um die Beantwortung der Frage nach Schlussfolgerungen der rechtlich fragwürdigen Beschaffung von IP-Adressen drückt sich die Bundesregierung ganz. Ihr liegen keine eigenen Erkenntnisse zur IP-Beschaffung vor, meint die Bundesregierung. Das wiederum hat auch niemand erwartet. Allerdings wurde über die Beschaffung der IP-Adressen vor und nach Fragestellung viel berichtet. Es wäre ja nun denkbar gewesen ungefähr so zu antworten: „Sollte sich herausstellen das, … wird die Bundesregierung folgende gesetzliche Maßnahmen vorschlagen.“ Doch wo kein Wille, da ist auch kein Weg.

Schließlich drückt sich die Bundesregierung auch noch an einem anderen Punkt um eine klare Antwort herum. Die Frage nach einer zwingend vorgeschriebenen Einzelfallprüfung bei Auskunfterteilung unter Verwendung von Verkehrsdaten wird von ihr de facto nicht beantwortet. Sie verweist auf § 23 FamG, welcher aber einen verfahrensleitenden Antrag beschreibt, nicht die Prüfung durch das Gericht.  Wenn die Bundesregierung antwortet, „Das Verfahren wird von einem unabhängigen Gericht geführt, das das Vorliegen der Voraussetzungen zu prüfen hat.“ dann ist das ein Leersatz. Dieser Leersatz beantwortet die gestellte Frage nämlich nicht. Die Bundesregierung hätte hier einfach antworten können, dass gesetzlich klar gestellt wird, dass bei Abmahnungen die Voraussetzungen in jedem Einzelfall vom Gericht konkret nachgeprüft werden.

Die Bürgerinnen wissen nun also, die Bundesregierung hält Streaming nicht für eine Urheberrechtsverletzung, eine gesetzliche Klarstellung will sie aber nicht vornehmen. Vielleicht kommt ja der eine oder die andere zu Unrecht wegen Streaming Abgemahnte mit dieser Auskunft weiter. Ich befürchte allerdings, das dies nicht der Fall sein wird.

35 Replies to “Streaming ist keine Urheberrechtsverletzung,”

  1. Es ist lächerlich, wenn der Gesetzgeber, der die Rahmenbedingungen vorgeben soll oder sogar muß, auf die möglichen Entscheidungen der Gerichte verweist. Gerade im Fall RedTube ist durch mannigfaltige Recherchen vieler Blogger zumindest ein Anfangsverdacht belegt, dass hier einige Abmahnanwälte ein regelrecht kriminelles System aufegbaut haben, dass naive Internetnutzer über kriminelle Wege einschüchtern und zur Zahlung ungerechtfertigter Beträge bewegen soll. Diese Mafia sollte vom Gesetzgeber nicht nur in die Schranken verwiesen sondern juristisch verfolgt werden. Das Gegenteil ist der Fall. Wie aus der Anzeige von Müller und Rößner zu entnehmen ist, sorgen diese sich u.a. um das Ansehen der Rechtspflege, da immer häufiger kriminelle Methoden juristischer Organe, wie Nötigung, ungestraft praktiziert werden. Mutti geht das alles am A… vorbei.

  2. Pro Jahr werden mehr als 100.000 Abmahnungen allein wegen des (juristisch unklaren) Filesharings verschickt und damit (juristisch zweifelhaft) Millionen kassiert.
    Die gesamte Abmahnwelle bei Urheberrechtsverletzungen liegt um ein vielfaches höher, obwohl sowohl die Ermittlung der IP-Adressen als auch die Haftung umstritten ist.

    Und unsere Regierung steckt den Kopf in den Sand und wartet wieder einmal auf EU-Regelungen.
    Die EU beeilt sich aber nicht, da das Abmahnunwesen quasi nur in Deutschland und nicht EU-weit existiert, denn in den anderen Ländern haben es die Gesetzgeber (im Unterschied zu Deutschland) längst geregelt.

    Warum haben wir eigentlich eine Regierung gewählt, wenn die unsere eigenen Belange nicht regeln will und kann und immer nur auf Brüssel verweist?

    Oder liegt es in diesem Falle daran, dass die zweitstärkste Personengruppe im Bundestag Anwälte sind?

  3. also letzteres dürfte ausgeschlossen sein, schließlich bin ich auch anwältin und will das trotzdem gesetzlich regeln.

  4. Zur sicherheit mehrfach:
    Halina Wawzyniak hat bei einer Karenzzeit für den Wechsel von Politikern in die Wirtschaft Bedenken angemeldet. O.k.:

    Selber den Vorschlag zu wagen, wie das Problem zu lösen wäre aber richtiger.

    Ich halte es trotzdem für falsch, sie für den Gedanken zu steinigen, den man natürlich eher aus Richtung Bosbach, Kanter oder FDP vermutet.

  5. Wieso ist das eigentlich eine unklare Gesetzeslage? Paragraph 44a sagt eindeutig, dass das Cachen (Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind …) eine zulässige Vervielfältigung ist.

    Schaut man sich den Cachevorgang auf einer normalen Webseite mit Bildern und Texten an, dann können die Cachdateien über Wochen auf dem Rechner liegen und keiner wird auch nur im Ansatz darin Urheberrechtsverletzung sehen. Mit dem Begriff „Streaming“ können wohl die meisten Rechtsgelehrten nichts anfangen. Mir kommt es so vor, als ob die meinen, das wäre was anderes als sich ein (Stand)-Bild anzusehen. Dabei ist es nichts anderes als die schnelle Folge mehrerer Bilder.

    Im Gegensatz zum Cachen einer Webseite wird beim Streaming meistens nur im Ram gecached (das steuert der Anbieter) und spätestens nach Verlassen der Website die Daten auch wieder gelöscht.

    Wenn Streaming eine Uhrheberrechtsverletzung wäre, dann ist es das Cachen einer normalen Website erst recht und wir wären alle kriminell, einschließlich Frau Merkel.

  6. Leider ist es nur eine Antwort, aus der man (nach meiner unbescheidenen Meinung) keine wirkliche Hilfe ableiten kann.
    Wie hier bereits geschrieben wurde, so wird alles auf Brüssel geschoben. IMHO liegt es daran, dass das Thema Pornographie betroffen ist und nicht eine Plattform wie Youtube oder eine ähnliche im Mittelpunkt steht. Da möchte sich wohl kaum einer die Finger „schmutzig“ machen.

    Da der Wahlkampf hinter uns liegt und die Wahl durch ist, werden sich in Berlin oder wo auch immer die großen Parteien nicht überschlagen.

    Nehmen wir einmal rein theoretisch das Bild (die Timeline), das sich hier ab dem Zeitpunkt der Errichtung von ITGuards abzeichnet, so gewinnt man den Eindruck, als ob es nicht nur schnelles Geld ist, das eingefahren werden soll. Es ist offenbar, nach den im Netz bekannten Fakten eine lange und intensive Planung:

    März ’13
    * ITGuards “erfinden”
    * Software “programmiere” und prüfen lassen

    Juli ’13
    * Filmrechte “erwerben”
    * Domains registrieren

    Juli/August ’13
    * Traffic “erwerben”
    * Logdateien “anfertigen”
    * 1. Anwalt beauftragen (ggf. vorher schon ins Boot holen)
    * Beschlüsse beantragen / erwirken
    * postalische Adressen einholen
    * 2. Anwalt beauftragen (ggf. schon vorher Kontakt vorhanden)

    Dezember ’13
    * Briefe versenden und beim 2. Anwalt alles “abarbeiten / überweisen” lassen.

    Zig Tausend User/Nutzer sind verunsichert, was sie noch klicken dürfen und was nicht. Es geht nicht nur um Pornos. Bald kommen andere Medien (Musikvideos, Filme, …) die auf anderen Plattformen liegen.

    Wenn Frau Wawzyniak auf der Online-Seite vom Esprit-Handel surft, sind dann nicht auch Bilder in Ihrem Browsercache? Durfte sie diese „downloaden“, speichern?

    Hier wird leider etwas einmaliges (negatives) geschaffen. Hier werden dauerhaft Ängste geschürt, die bald dazu führen, dass die ersten gratis Streaming-Plattformen erhebliche Einbussen erfahren werden. Man sollte den Wirtschaftsfaktor Pornographie nicht unterschätzen.

    Es müssen klare und deutliche Richtlinien her, die genau regeln, was legal und was nicht legal ist.

    * Ist Redtube eine legale Plattform?
    Wenn ja, dann darf sich ein Bürger der BRD nicht strafbar machen, wenn er auf einer solchen Plattform unterwegs ist und sich einen dort angebotenen Film anschaut.

    Ansonsten sollten wir das Internet besser abschalten und der EU mitteilen, dass wir wieder zurück zu VHS-Kassetten, Papier und Bleistift kehren, da die BRD keine Basis für ihre Bürger bereitstellen kann.

    Hier muss ein ordentlicher Druck kommen, ggf. dadurch, dass auch andere Parteien entsprechende Anfragen stellen.

  7. Statt über die Legalität von Streams zu entscheiden, wäre es ratsamer, weitere Einschränkungen bei Abmahnungen vorzunehmen, um Massenabmahnungen unlukrativ zu machen. Solche Vorschläge erwarte ich eigentlichen von den Linken.

    Es sollte grundsätzlich so sein wie in vielen anderen Ländern, in denen eine Abmahnung eben auch das ist was ihr Name sagt – und nicht gleichzeitig eine Kostennote zur Schadensersatzforderung. So einen extremen Abmahnwahn gibts nämlich nur bei uns in Deutschland durch schwammig formulierte Gesetze und einer untätigen Regierung. Andere Länder schütteln über den aktuellen Redtube-Fall auch nur ungläubig den Kopf, dass sowas in dieser Dimension in einem modernen Rechtsstaat überhaupt möglich ist.

    Viel sinnvoller wäre es, wenn Abmahner die Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen haben, wenn sie dessen Dienstleistung in Anspruch nehmen. Es gibt schließlich keine Pflicht dafür einen Anwalt zu nehmen. Eine Abmahnung kann grundsätzlich jeder Inhaber des Unterlassungsanspruches aussprechen, um seine eigenen Rechte zu wahren. Ein Briefchen mit Hinweis auf die Urheberschaft und einer beigefügten Unterlassungserklärung genügt.

    Das ist im Grunde ein ähnlicher Vorgang wie im Mietrecht. Dort wurde letzten Sommer auch ein Gesetzesentwurf eingebracht, der Vermieter verpflichten soll, die einen Makler beauftragen diesen auch selbst zu bezahlen. Die Kostenübertragung auf die Mieter soll unterbunten werden. (http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_08/2013_425/01.html). Genau sowas bräuchte es zum Schutz der Bürger auch bzgl Abmahnungen.

    Zusätzlich müsste natürlich auch endlich die Forderung von Schadensersatz in der ersten Abmahnung wegfallen – zumindest gegenüber Privatpersonen. Ursprünglich war das mal rein für den geschäftlichen Bereich gedacht und nicht dafür, um den kleinen Bürger auszunehmen, der sich kaum wehren kann.

    Was bringt denn zB eine Deckelung der Anwaltsgebühren, wenn dann über den Schadensersatz zusätzliche Gelder einkassiert werden, an denen sich der Anwalt über seine Mandantenvereinbarung (oder per mündlicher Vereinbarung) 30% Provision zusichern lässt und damit das Deckelungssystem völlig umgeht? Wenn diese Lücken geschlossen werden, d.h. der Abmahner selbst seinen beauftragen Anwalt bezahlen muss und gleichzeitige Schadensersatzforderungen in der ersten Abmahnung untersagt werden würde, dann wäre auch das Geschäft mit den großen Abmahnwahnwellen vorbei.

    Schadensersatzforderungen kann man danach immer noch einklagen, wenn der Abgemahnte zum Wiederholungstäter wird und gegen seine abgegebene Unterlassungserklärung verstößt. In erster Linie soll es doch schließlich um die Durchsetzung des Urheberrechts gehen und die Urheberrechtsverletzung beseitigt werden und nicht darum ein zweites finanzielles Standbein aus Abmahngeschäften zu ermöglichen. Hier ist der Gesetzgeber klar in der Pflicht diesen Missbrauch einzudämmen.

  8. ich sehe das ja auch so, dass § 44a urhg eigentlich eindeutig ist. aber auf uns beide kommt es nicht an. deshalb wäre mir eine zusätzliche klarstellung lieber.

  9. „Statt über die Legalität von Streams zu entscheiden, wäre es ratsamer, …“

    Man kann ja beides in einem Abwasch machen, im Zuge dieses Präzedenzfalles !

  10. Ja so ein Vorschlag für die Regelung wäre sehr wichtig. Gut dass daran gearbeitet wird.

  11. Ich finde es interessant, dass man in D ein Gericht mit einer Kleinigkeit von 770,-€ wochenlang beschäftigt, aber die Politik bei geschätzten 50.000x 250,-€ = 12.500.000,-€ keinen Stress verspürt … 😕

  12. Dank unserem Justizministers, der es nicht für nötig hält uns Verbraucher zu schützen, wird die Rechtsanwaltskanzlei U und C aus Regensburg weiterhin abmahnen.

    Herr Urmann gab heute der Hamburger Morgenpost ein Interview:

    http://www.mopo.de/recht/porno-streaming-anwalt—was-die-regierung-schreibt–spielt-keine-rolle-,21580442,25827866.html

    Vielen Dank Herr Minister das Sie zehn tausenden Internetusern in ganz Deutschland einer Abmahnkanzlei ausliefern.

    Haben Sie sich mal gefragt warum es trotz Anti Abmahngesetz weiterhin zu Massenabmahnungen kommt ?

  13. Moin moin,
    Ob nun wirklich weitere Briefe kommen, lassen wir einmal stehen. Er sagte anscheinend auch, dass er sich mit seinen Mandanten absprechen müsse und diese das letzte Wort haben. Im Focus sagte er etwas zur Rechtekette, die ja langsam zu bröckeln scheint.

    Ich hoffe aber, dass sich bald, seehr zeitnah etwas in Berlin ergibt, da hier mehrere 10.000 Bürger betroffen sind, aber ausser der nicht bindenden Aussage nichts weiter gekommen ist. Man wartet ab, 2015 kommt ja von alleine (irgendwann). Ich hoffe nur, dass die 30-50.000 Bürger, hoffentlich werden es nicht noch mehr, bei der nächsten Wahl daran denken, wohin sie das Kreuz setzen sollen.

    Ich persönlich habe mich jedenfalls entschieden. Meine Stimme geht in die Richtung, die sich bisher offen geregt hat, die den Mut hatte, eine Frage zu stellen, die andere „ausschweigen“. Ich sage es offen: Ich bin absolut traurig und enttäuscht. Offenbar liegen die Prioritäten nicht dort, wo die Stimmen herkommen.

    Der arme Bürger steht vor einer Welle, die ihn hinuterzieht. Er sieht sich mit Paragrafen konfrontiert, die er nicht verstehen kann. Selbst die Juristen scheinen sich ja nicht einig. Überlastete Gerichte haben (unwissentlich) den Weg geebnet, den diese Masche nun geht.

    Wie war das: Deutschland wird Weltmeister im Internet!“ oder so ähnlich ging es doch durch die Medien, kurz vor oder nach der Wahl. Ja, Weltmeister derer, die das Internet aus Angst nicht nutzen dürfen, weil es keine Klarheit gibt.

    Was genau ist denn erlaubt?
    Ich habe ein Internetradio gekauft, es hat ca. 15.000 Sende gespeichert. Muss ich alle auf legalität prüfen? Ich streame einen Song aus Bolivien: Oh mein Gott, der Sender hatte keine Rechte. Jetzt bin ich dran.
    Ich streame einen Film über eine (für mich offensichtlich) nicht illegale Seite. Wie soll ich das als normaler Bürger prüfen? Wie soll ich prüfen, wer welche Rechte hat?

    Es geht nicht. Wenn hier kein kurzfristiges Eingreifen seitens des Staates kommt, um ene deutliche Klarheit zu schaffen, geht es steil bergab.

    Ich habe an verschiedenen Stellen gefragt, warum man seitens der Gerichte diese Abmahnungen, die Beschlüsse der Gerichte bis zur Klärung nicht ruhen lassen kann, sie vorläufig mit einem Beweisverwertungsverbot belegen kann.

    Meine Güte, es geht um mehrere 10.000 Bürger (x250,-€). Denkt da einmal jemand dran?

    Es wäre wünschenswert, wenn seitens der Linken dieses Thema weiter voran getrieben wird. Sie sind die einzigen, die da offenbar genug Mut haben, das Thema aufzugreifen.

    Vorab schon meinen Dank, Respekt und die Stimme !

    Grüße,

    Frank

  14. @Frank

    Ganz so tragisch wie von dir beschrieben ist die Situation nicht. Nur weil einige behaupten Streaming ist illegal ist es noch lange kein Fakt. Hier wird absichtlich von der Contentindustrie im Zuge ihrer Lobbyarbeit die Angst geschürt. Unsere degenerierte Copy/Paste-Presse verbreitet das dann unreflektiert. Abmahnanwälte stoßen da natürlich ins gleiche Horn, es geht ja ums Geschäft. Und die angeblichen „guten“ Anwälte, die Betroffenen nur helfen wollen, tun das Gleiche. Auch die machen Kohle damit. Das Ganze dient nur dazu die Bevölkerung zu verunsichern und Entscheider zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Um Herrn Urmann von U+C zu zitieren: „Es ist das Papier nicht wert worauf es geschrieben ist“, das passt auch hier.

    Viel schlimmer als das Thema „Streaming“ ist für mich:

    1) Das Versagen des Richtervorbehalts. Hier wurden Grundrechte der Bürger verletzt nur weil die Richter überlastet waren. Anstatt Anträge abzulehnen wurden sie einfach durchgewunken.

    2) Im Falle einer Abmahnung ich beweisen muss, dass ich es nicht getan habe. (Beweislastumkehr)

    3) Mich jeder nach Lust und Laune bis in meine intimsten Lebensbereiche überwachen darf.

    Mein Rechtsempfinden ist dadurch erheblich gestört. Gäbe es dieses Abmahnunwesen nicht, wäre auch das Thema „Streaming“ nicht in einer „angeblichen“ Grauzone. Deshalb sollten wir Bürger selbstbewusster auftreten und und auch klar Stellung beziehen: „Streaming“ ist legal!!!“. Was die können, können wir auch. Sollte ich eine Abmahnung wegen „Streaming“ bekommen werde ich auf jedenfall vor Gericht gehen.

  15. @Günni,
    Tragisch finde ich es, dass es keine klare und verbindliche Aussage gibt. Streaming ist eine legale Angelegenheit. Hier ist für mich deutlich, dass der Upload illegal sein kann, wenn man die Rechte an den Werken nicht besitzt.
    Die Presse verunsichert, das stimmt. Da ist m.M.n. die Obrigkeit gefordert, einen Riegel zu schieben.
    Das Mindeste sollte ein vorläufiges Verwertungsverbot sein, bis die Herkunft der IPs und die Kette der Rechte geklärt ist.
    * Es sollte für die Gerichte/das LKA ein leichtes sein, die Software zu analysieren.
    (Eine IT-Firma hat dazu geschrieben, dass die Software offenbar gegen den Hackerparagraphen verstoßen würde).
    Siehe: http://lars-sobiraj.de/lg-hamburg-untersagt-weitere-porno-abmahnungen/#more-2530

    * zum anderen sollte es ein Kinderspiel sein, die Rechtekette zu prüfen, angefangen bei den Produzenten der Filme in den USA.

  16. Klasse, es scheint voran zu gehen. (http://blog.kowabit.de/redtube-abmahnung-die-filmverwertungskette/) Endlich wird an der Wurzel gerüttelt. Es gibt IMHO nur den Weg über:

    a) die Rechtekette / b) die Erlangung der IP-Adressen

    Bis man endlich eine Regelung bzgl. Streaming hat, sind wir alle schon alt und grau. Da schieben die Herren/Damen aus Berlin alles nach Brüssel und die haben keine Zeit ….

    Hoffentlich lernen die beteiligten Parteien (vielleicht auch unbedarfte Nutzer), dass das Internet Gefahren birgt. Das Rotationsprinzip in Köln sollte auf jeden Fall schnellstens korrigiert werden. Ansonsten entscheidet demnächst ein IT-Richter über einen Sorgerechtsstreit: Der Vater darf seinen Sohn 3x pro Monat downloaden.

    Zukünftig sollte sofort über diesen Weg seitens der Staatsanwaltschaft ermittelt werden. Zumindest bei diesen Größenordnungen.Der Anfangsverdacht lag ja schon im Dezember vor, als man sah, dass es sich um ca. 20.000 bis 40.000 „Opfer“ handelt.

    Es reicht nicht, nur den Anwalt, der sie Abmahnungen verschickt, aufs Korn zu nehmen, man muss IMHO die Kette bis zum ersten Glied verfolgen, auch wenn sie im Ausland sitzt.

    Der Schutz der Nutzer des Internet ist um einiges zu verbessern.

  17. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Nachdem die Abmahnwelle in Deutschland nun in sich zusammen gefallen ist (siehe http://www.kowabit.de ), bleiben viele Fragen offen.

    Wie kann es sein, dass man Gerichte mit einer solchen Menge an Anträgen überfluten kann, ohne dass es auffällt?
    Wie können Richter, die augenscheinlich keine fachliche Qualifikation haben, solche Anfragen bearbeiten? (Rotationsprinzip in Köln)

    Es wurden tausende von Nutzern des Internet geprellt, verunsichert, zu Unrecht einer Urheberrechtsverletzung beschuldigt, die sie nie begangen haben?

    Wie gedenkt der Staat nun seine Bürger zu schützen? Ohne die Hilfe zahlreichen freiwilligen Helfer, die im Internet akribisch geforscht haben, würden wir noch heute sitzen und warten.
    Anwälte hätten sich monatelang Briefe geschrieben, den Ball von A nach B gespielt und letztendlich wäre hunderte von Verhandlungen bei Richtern gelandet, die wieder zu einer Überlastung geführt hätten.

    Hier wurde auf allen nur erdenklichen Arten Betrug begangen:
    Es wurden imaginäre rechte gekauft, verkauft, Briefkastenfirmen gegründet, eine Software entwickelt, die es so wohl nie gab, ein Gutachten dazu erstellt, das nun dringlichst, inkl. der erstellenden Kanzlei, überprüft werden sollte.

    Eine RA-Kanzlei hat tausende von Abmahnungen, offenbar ungeprüft, verschickt. Es ist sogar bewiesen, dass man Zugriffe abmahnt, die vor dem Erwerb der Rechte geschehen sind.
    Der abmahnende Anwalt hat tausende von Bürger als etwas dargestellt, was sie nicht sind. Er hat damit einen enormen Schaden, auch auf zwischenmenschlicher Ebene, angerichtet.

    Jetzt ist der Staat gefordert, den angerichteten Schaden zu begrenzen, aufzuklären. Auch im eigenen Interesse, da die Gerichte missbraucht wurden.

    Sollte hier keine lückenlose Aufklärung erfolgen, so ist ein Schaden entstanden, den niemand mehr gutmachen kann. ( Angefangen bei U+C, bis hin zum letzten Beteiligten)

    Die Rechtsprechung muss jetzt(!) und nicht erst in einem Jahr geändert werden.

    Viele Grüße,
    Ein Bürger

  18. Die Ratten verlassen das sinkende Schiff und unsere Justiz schläft immer noch.
    http://blog.kowabit.de/redtube-abmahnung-die-filmverwertungskette/

    Wenn ich mir das Verhalten unserer Justiz im Redtubefall ansehe, kommt in mir der Verdacht, dass hier Vetternwirtschaft oder sogar Korruption im Spiel ist. Wie sonst kann man sich das passive Verhalten der Staatsanwaltschaft erklären?

    Anwälte müssen erst Anzeige erstatten damit sich die Staatsanwaltschaft überhaupt mal damit beschäftigt und die Ermittlungsarbeit muss der Bürger machen. Bei so einem Betrugsfall muss die Staatsanwaltschaft von sich aus aktiv werden. Hier hätten schon längst Hausdurchsuchen stattfinden, PC beschlagnahmt, Telekommunikation und Internetverkehr gesichert … und Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr angeordnet werden müssen.

    Ich sehe das genau wie Frank. Es muss jetzt was gemacht werden. Die erste Abmahnung gegenüber Privatleuten muss für den Abgemahnten kostenlos sein. Der Effekt wäre der gleiche, aber es wird keinen Missbrauch mehr geben, da es als Geschäftsmodell nicht mehr lukrativ ist. Alles andere ist den Bürger den Löwen zum Fraß vorzuwerfen.

  19. Jede Wette: Es verläuft sich im Sande und die Politik sowie Justiz werden sagen, dass sie alles getan haben und man daran arbeiten wird ….. natürlich nie(!!!!!)…..

    Wie immer, viel Gerede, aber keine Handlung. Aber wehe, ich bezahle ein Knöllchen nicht oder ich bin jemand wie Wulff und es geht um läppische 770,-€. Wen interessieren da schon mehrere Millionen ….

  20. Bis sich am St. Nimmerleinstag irgendwelche Mandatsträger zu Gesetzesnovellen erbarmen sollten, wären in der Zwischenzeit direkte Aktionen – etwa im Wohnumfeld der Abmahnanwälte – sinnvoll.

  21. Ich hoffe inständig, für die Betroffenen, die Nutzer des Internet und das Ansehen im Ausland (man macht sich wegen dieser Abmahnwelle durchaus (zurecht) lustig, dass die Beteiligten, die hier 62x 400-1000 Menschen einer Sache beschuldigt haben, die sie nicht begangen haben, zur Rechenschaft gezogen werden.

    Es kann nicht sein, dass ein Konstrukt aus Rechten und Firmen angelegt und missbraucht wird, dass Richter in großem Maße getäuscht werden, ohne dass es Folgen haben wird.

    Hier ist die Politik gefordert, den Bürger vor solchen Aktionen zu schützen. Es müssen kurzfristig und nicht ers 2015 eindeutige Gesetze her. Die Regelung sollte den Bürger, der nicht identifizieren kann, ob eine Seite legal ist oder nicht, schützen. Nicht den, den den Film dort einstellt, sofern dieser Rechte verletzt.

    Ansonsten werden Ängste geschürt und Bürger verunsichert. Hier sind Sie, die Politiker nun gefordert, eine eindeutige Stellung zu beziehen. Auch das Rotationsprinzip beim Kölner Gericht ist schnellsten zu überdenken. Was passiert nun mit den Daten, die diese Menschen „abgegriffen“ haben? Wer schon kriminelle Energie nutzt, wird auch diese Daten nun zu Geld machen. Müssen die Netzbetreiber solche Datern herausgeben: ggf. ja, aber keine Nutzerkennungen. Die Telekom muss m.M.n. selber bei 1&1 nach Name und Adresse fragen. Nicht einfach nur sagen: Hier ist die Kennung, Frage selber bei 1&1. Das sind vertrauliche Daten, die viel weiter missbraucht werden können, wie eine Bankverbindung, zu der man nur noch den PIN herausfinden muss.

    Ich hoffe auf eine deutliche Stellungnahme und vor allen Dingen eine deutliche Reaktion/Strafverfolgung seitens des Staates. Das beinhaltet die Kette von Herrn Urmann bis hinab zur Firma the Archive AG, ITGuards, die Kanzlei, die das Gutachten erstellt hat, usw….

    Vielen Dank für das Verständnis und die erfolgenden Mühen.

    Grüße,
    Frank

  22. Bei den Redtube Abmahnungen geht es um einen Schadenersatz von 15,50 €, mal abgesehen davon, dass hier wohl ganz klar eine Abzocke getätigt wird, sollte für so eine Bagatelle, wenn dann nur eine kostenlose Abmahnung möglich sein.

    Erst Recht dürften keine Bagatelldelikte für eine Herausgabe von Klarnamen ausreichen.

    gruß Werner

  23. Wie man sieht wird hier z.B. die falsche Uhrzeit geloggt (Sommerzeit)
    bei einer Ermittlung der Klardaten kann das ganz leicht den Falschen treffen. 🙂

  24. @Werner:
    15,50€ als Bagatelle … ok, aber das multipliziert mit der Anzahl der Abmahnungen und den Kosten ergibt eine stattliche Summe.

    Ok, da kümmert sich kaum einer drum. Es ist wichtiger, dass ein Gericht, Richter, Staatsanwalt, Verteidiger, Zeugen (die Kosten geltend machen dürfen) für insgesamt 770,-€ aktiv werden, aber bei max. 62.000 x 250,-€ und ebenso vielen falschen Anschuldigungen bleibt jeder Zuständige ruhig sitzen. Klasse 🙁 …

    Ich habe bisher noch nicht mitbekommen, dass irgendwer vorgeladen, verhaftet oder etwas beschlagnahmt wurde …

    @Staat: Aufwachen ! Auch wenn keine Wahl ansteht ….

  25. Folgendes habe ich beim BFDI gefunden:
    http://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/KommunikationsdiensteMedien/Internet/Artikel/AuskunftsrechtsBeiUrheberrechtsverstoss.html

    Unter dem Punkt: „Auskunftsanspruch des Rechteverletzers“ steht folgendes
    Zitat:
    ———-
    Eine konkrete Auskunft des Internet-Zugangsprovider, welche Daten weitergegeben wurden, kann unter Berufung auf § 34 Absatz 1 Nr. 2 BDSG nicht eingefordert werden. Denn die genannte Vorschrift kennt keine Verpflichtung zur Beauskunftung der Daten, die weitergegeben wurden, sondern lediglich der Empfänger oder Kategorien von Empfängern.

    Tatsächlich wäre der Internet-Zugangsprovider auch gar nicht in der Lage, eine solche Auskunft zu erteilen. SCHLIEßLICH MUSS ER DIE BETREFFENDEN VERKEHRSDATEN NACH ABSCHLUSS DES AUSKUNFTSVERFAHRENS LÖSCHEN. Welche IP-Adresse dem Rechteverletzer zu einem bestimmten Zeitraum zugeordnet wurde, kann der Internet-Zugangsprovider folglich nicht mehr beauskunften.
    ———-

    Das heist also, jeder windige Anwalt kann eine x-beliebige Adresse (Name, Anschrift) abmahnen, ohne dass der Betroffene die Möglichkeit einer Überprüfung hat. Der Gesetzgeber verplichtet sogar den Provider die Beweise zu vernichten.

    Die ganzen Abmahngesetze in DE laden ja förmlich zum betrügen ein. Da benötigt es noch nicht einmal größer krimineller Energien. Es wird die Exekutive und Judikative einfach so an irgendwelche Personen übertragen und der Bürger ist dem schutzlos ausgeliefert.

    Bei so was fehlen mir die Worte.

  26. Die ersten Beschlüsse des LG-Köln sind ergangen.
    http://www.lg-koeln.nrw.de/presse/Pressemitteilungen/2014_01_27—Entscheidungen-in-Streaming-Abmahnungsfaellen.pdf

    Man könnte jetzt meinen die Sache hätte für die Betroffenen ein gutes Ende gefunden. Mitnichten, wenn man die Aussage von Fr. RA Neubauer liest.

    —————————————–
    [b]Zitat von Fr. RA. Neubauer aus ihrem Block:[/b]
    Jeder Betroffene kann nun für sich nur feststellen lassen, dass in SEINEM Fall die Datenweitergabe rechtswidrig war. Leider muss dann der Antragsteller auch mit den Kosten rechnen, da man als Sekundärschudner für die nicht eintreibbaren Kosten des Gerichts haftet. So sieht es leider aus. Und wenn das Gericht keinen Fehler gemacht hat, haftet auch nicht das Gericht. Die Kosten muss man sich bei den Schuldigen von The Archive
    —————————————–

    Da bei the „The Archive“ nichts zu holen sein wird, müssen die [b]unschuldig[/b] Betroffenen wegen dem Bockmist des LG-Kölns, noch einmal Geld in die Hand nehmen das sie nie wieder sehen.

    Dazu fallen mir sehr deutliche Worte ein…

    Dazu sollte man mal eine „kleine“ Anfrage stellen. Wenn das Demokratie ist, wo ist dann der Unterschied zur Diktatur?

  27. Alleine die Tatsache, dass das LG Köln getäuscht wurde und sich immer noch nichts getan hat (jeder muss selber gegen seine Beauskunftung Beschwerde einlegen), ist die Lachnummer schlechthin…

  28. Icg finde es sehr interessant, den Artikel von Heise.de zu lesen, der sogar im Focus wiedergegeben wird.
    Was muss noch passieren, bevor die Justiz endlich wach wird?
    Das LG Köln hat 4 Entsheidungen, …. zu 4 einzelnen IPs gekippt. Die Kosten trägt the Archive AG sofern sie Geld hat. Ansonsten die, die sich bei Gericht beschwert haben.
    Toll, das Gericht in Köln wird deutlich hinters Licht geführt, tausende Bürger bekommen Abmahnungen und müssen nun einzelnd dagegen angehen? 😕
    Wie nu? Wollen die Gerichte ein Stück vom Kuchen abhaben und nun Geld verdienen?
    Warum gab es noch keine Durchsuchungen bei RA Sebastian, U+C, warum wird nichts von der Seite des Staates unternommen? Oder wartet man hier auch noch auf Brüssel? 😕

    Da fehlt jegliches Verständnis bei tausenden von Bürgern.
    Auf welcher/wessen Seite steht der Staat hier?

  29. Ich wollte einmal fragen, ob es seitens des Staates noch etwas zu berichten gibt?

    Zur Zeit ist ja das große Schweigen angesagt und die mehreren zehntausend betrogenen Bürger haben brav die Strafen gezahlt oder sich auf eigene Kosten Anwälte genommen. Die Kosten sollten höher sein, als die „Strafen“, die an die Abmahner gezahlt wurden.

    Warum wurde bisher seitens der Politik noch nichts unternommen? Es gab einen leichten warmen Wind, mehr aber auch nichts. 😕
    Offenbar legt man in Berlin lieber die Hände in den Schoß, dreht Däumchen und stellt sich dumm/unschuldig.
    Ja ja, es muss in Brüssel entschieden werden. Das ist Quatsch :-?. Für was haben wir denn Politiker? Wenn Entscheidungen in Brüssel gefällt werden und nicht in Berlin, können wir Berlin ja dicht machen. Wenn ein normaler Bürger ein paar Hunder Euros klaut, kommen GSG9, KSK und SEK durch geschlossene Fenster und Türen ins Haus. Und in diesem Fall? Hallo? Jemand wach in Berlin? Ich glaube nicht.

    Was kann man hier nun als Verschwörungstheorie annehmen?
    Eine ganze Menge, was weder die Abmahner, deren Anwälte, die Gerichte und schon gar nicht den Staat als unschuldig hinstellt. Daher nochmals die oben gestellte Frage:
    Auf welcher/wessen Seite steht der Staat? Die Bürger wählen die Regierung, sie bezahlen sie durch ihre Steuern. Offenbar war es die falsche Wahl und eine gewaltige Fehlinvestition 😕

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert