Gestern durfte der Bundestag mal tagen. Wann wir im Plenum sitzen und wann nicht ist derzeit ja unklar. Aber gestern gab die Kanzlerin eine Regierungserklärung ab und wurde über den NSA-Bespitzelungsskandal gesprochen.

Die Debatte will ich hier gar nicht bewerten, denn das Entscheidende fand an ihrem Ende statt und darauf will ich eingehen. Die Fraktionen von LINKEN und Grünen hatten jeweils Entschließungsanträge zum Thema gestellt. Sie wünschten -logischerweise- eine Sofortabstimmung. Das sah die vermutliche Große Koalition aber anders. Sie wollte eine Überweisung in den Ausschuss. In den was? In den Ausschuss. Komischerweise gibt es aber noch keine Ausschüsse, in die irgendetwas überwiesen werden könnte.

Kurz dachte ich, dass die vermutliche Große Koalition mal klug ist und dem Antrag zur Ausschusseinsetzung der LINKEN zustimmen würde. Spricht ja eigentlich auch gar nichts dagegen. Es handelt sich um die Ausschüsse, die vom Grundgesetz vorgeschrieben sind und jene, die es seit zig Jahren als eigenständige…

Öffentlicher Berichterstattung zufolge will die Ampel den Gesetzentwurf zum Wahlrecht ändern. An dieser Stelle hatte ich dem Entwurf bescheinigt, dass er bessser als erwartet ist. Auch wenn es nicht meine Lieblingsvariante ist (die bleibt weiterhin ein reines Verhältniswahlrecht mit veränderbaren Listen), fand ich die Idee insgesamt ganz charmant.

Leider macht die Ampel mit den öffentlich gewordenen Änderungsvorschlägen die gute Idee kaputt. Und das ohne Not. Ich will mich jetzt gar nicht an der Erhöhnung der gesetzlichen Sitzzahl der Mitglieder des Bundestages aufhalten, das ist verfassungsrechtlich weder zwingend noch verboten.

Ich halte es nicht für zielführend, eine „Rückbenennung“ der Wahlkreis- und Hauptstimme in Erst- und Zweitstimme vorzunehmen. Schon jetzt gibt es unter den Wählenden eine Verunsicherung, welche Stimme die „Wichtigere“ ist. Die „Umbenennung“ in Wahlkreis- und Hauptstimme hat insoweit schon Sinn gemacht. Denn mit dem im Kern immer noch unterstützenswerten Ansatz des Ampel-Gesetzentwurfes kommt es gerade auf die Hauptstimme oder jetzt wieder Zweitstimme an. Weil ohne deren Deckung auch kein…

Nach dem Verfassungsgerichtshof in Thüringen hat nun auch das Landesverfasssungsgericht (LVerfG) Brandenburg ein Paritätsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Bislang liegen die Urteilsgründe noch nicht vor, insoweit kann ich mich zunächst nur auf die Presseerklärung beziehen. Der Beitrag wird aber einem Update unterzogen, sobald das Urteil mit den Entscheidungsgründen vorliegt.

Update: Die Entscheidungsgründe liegen nunmehr vor, der Blogbeitrag wird  entsprechend angepasst.

Es fällt zunächst auf, dass die Verfassungsbeschwerden „nur im Hinblick auf die gerügten Grundrechte der passiven Wahlrechtsgleichheit (Art. 22 Abs. 3 Satz 1 LV) und des Diskriminierungsverbots wegen des Geschlechts (Art. 12 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 LV) zulässig und im Übrigen unzulässig“ sind (Rdn. 148). Insofern wäre zu erwarten, dass das LVerfG sich allein mit diesen zwei Punkten auseinandersetzt. Das geschieht aber offensichtlich nicht.

Was stand im Paritätsgesetz 

An den Anfang gehört aber ein kleiner Blick auf die Regelungen des Paritätsgesetzes von Brandenburg, verankert im Landeswahlgesetz. Nach dem § 25 Abs. 3 sollen Frauen…

Nun ist es da, das erste Urteil zu einem Paritätsgesetz. Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Thüringen hat gesprochen und das Paritätsgesetz für nichtig erklärt. Das Urteil ist enttäuschend, vor allem wegen seiner Begründung. Zwar stellt der VerfGH Thüringen klar, dass grundsätzlich Eingriffe in die Wahlrechtsgrundsätze durch das Gleichstellungsgebot in Verfassungen gerechtfertigt sind, kommt dann aber zu einem bedauerlichen Ergebnis, weil die Auslegungsgrundsätze fehlerhaft angewendet werden.

Der Landtag von Thüringen beschloss mit der Änderung des Wahlgesetzes ein Teilparitätsgesetz. Teilparität deshalb, weil es keine Regelungen zu den Wahlkreisen gab. Nach dem Gesetz sind die für eine Wahl einzureichenden Listen abwechselnd mit Männer und Frauen zu besetzen und Personen, die im Personenstandsregister als „divers“ eingetragen sind, können unabhängig von der Reihenfolge für einen Listenplatz kandidieren. Nicht mehr und nicht weniger wurde beschlossen. Niemandem ist es nach dem Gesetz verboten zu kandidieren.

Nun gibt es um Paritätsgesetze immer sehr spannende Debatten und tatsächlich auch Gegenargumente, mit denen sich eine ernsthafte Auseinandersetzung lohnt. Das zentrale…

Unmittelbar nach Weihnachten überraschten einige Unionsabgeordnete mit einem Vorschlag für ein neues Wahlrecht. Ein  sogenanntes Grabenwahlsystem soll es richten. Ein alter Vorschlag, der auf den ersten Blick ganz überzeugend wirkt. 299 Direktgewählte Abgeordnete und 299 Listenabgeordnete, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, der Bundestag wird also – anders als nach der Wahl 2017 –  nicht größer. Der Vorschlag ist nicht neu, er ist vor allem aber nicht überzeugend. Aus faktischen Gründen, aus demokratietheoretischen Gründen und aus verfassungsrechtlichen Grünen.

1. Das Grabenwahlsystem in Fakten 

Wäre das Grabenwahlsystem bei der Bundestagswahl 2017 angewendet worden, sähe der Bundestag zunächst heute so aus:

CDU: 185 Direktmandate (CDU) +80 Landelistensitze  (26,8% von 299) = 265 Sitze

CSU: 46 Direktmandate  (CSU) + 19 Landeslistensitze (6,2% von 299) = 64 Sitze

SPD:  59 Direktmandate + 60 Landeslistensitze (20% von 299) = 119 Sitze

Grüne:  1 Direktmandat + 27 Landeslistensitze (8,9% von 299) = 28 Sitze

FDP:  0 Direktmandate + 32 Landeslistensitze…

Ich muss mich korrigieren. Der Bundespräsident ist doch kein Grüßaugust, wie ich selbst an der einen oder anderen Stelle abschätzig angemerkt habe. Der Bundespräsident ist im Moment, also nach dem Scheitern der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU, FDP und Grünen, der wichtigste Mann. Es liegt zunächst an ihm, ob es Neuwahlen geben wird. Und dann an den im Bundestag vertretenen Parteien (mit Ausnahme der AfD). Sind sie mutig und beschreiten neue Wege, die die Demokratie lebendiger machen oder verharren sie im strengen Koalitionskorsett. Es wird nun ganz viel von Neuwahlen geredet. Doch so einfach ist das nicht. Der Bundestag kann sich nämlich nicht einfach so mal selbst auflösen. Das sieht das Grundgesetz nicht vor. Und jetzt kommt der Bundespräsident ins Spiel und der Art. 63 GG. Der/Die Bundeskanzler*in wird nämlich auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt. (Abs. 1). Und dass eine Neuwahl des/der Kanzler*in erforderlich ist, ergibt sich wiederum aus Art. 69 GG. Denn nach dessen Abs. 2 endet das Amt des/der…

Manchmal passiert es ja, das von dem Gewollten genau das Gegenteil erreicht wird. Das ist dann blöd. Gut ist, das ich die Chance habe einiges klarzustellen und weiter auszuführen.

Gestern habe ich hierzu einen Beitrag geschrieben. Auf Grund der Kommentare habe ich aber feststellen müssen, über die als Antwort auf eine (rhetorische) Frage des Bundespräsidenten gedachten 4 Punkte wurde wenig bis gar nicht eingegangen. Vielmehr stand im Mittelpunkt der Berichterstattung die -in meinem Fall gar nicht so neue- Passage zur Abschaffung des Amtes. Spannend war auch festzustellen, was nicht alles so hineininterpretiert und was alles nachgefragt wurde. Das hat mich herausgefordert doch noch einiges zum Amt aufzuschreiben.

Ich fange mal am Anfang an. Öffentlich nachlesbar habe ich die Abschaffung des Amtes am 6. Juni 2010 das erste Mal gefordert. Der derzeitige Bundespräsident war damals noch gar nicht im Amt. Meine Äußerung im Jahr 2010 und meine diesbezügliche Äußerung im Blogbeitrag gestern bezog sich also…

… zwischen CDU/CSU und SPD liegt nunmehr vor und wurde schon mehrfach verlinkt. Auch erste Einschätzungen liegen vor. Ich habe mich bisher mit einer Bewertung zurückgehalten, weil ich erst die 185 Seiten durcharbeiten wollte.

Am Anfang will ich eine Bemerkung machen, die vielleicht Streit auslöst. Ich weiß, dass Koalitionsverträge Kompromisse sind. Und im Interesse einer fairen Auseinandersetzung sollte berücksichtigt werden, dass niemand in einer Koalition 100% seiner Forderungen aus dem Wahlkampf umsetzen kann. Reflexhaftes reagieren oder beschimpfen hilft deshalb nicht weiter.

Ich fange deshalb auch mal mit einem Lob an. Das Thema Digitalisierung der Gesellschaft zieht sich durch den gesamten Koalitionsvertrag. Das begrüße ich erst einmal ausdrücklich, denn es zeigt das das Thema Netzpolitik ein Querschnittsthema ist. Später werde ich noch detailliert auf das Thema eingehen.

Bei der Durchsicht der Koalitionsvereinbarung will ich mal mit einer Kleinigkeit anfangen. Ich unterstelle mal, dass es keine Absicht ist, wenn in folgender Passage Flüchtlinge…