Noch 2009 gab es für Parteien die vom Bundeswahlausschuss nicht zur Bundestagswahl zugelassen wurden keine Rechtsschutzmöglichkeit vor der Bundestagswahl gegen diese Entscheidung. Im Jahr 2013 ist das anders.

Am 20.11.2011 legte die Fraktion DIE LINKE den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechtsschutzes im Wahlrecht durch Einführung der Sonneborn-Regelung vor. DIE LINKE schlug damals vor, in § 49 BWahlG einen Absatz 2 einzufügen, mit dem gegen die ablehnende Entscheidung der Anerkennung einer Vereinigung als Partei durch den Bundeswahlausschuss die Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht möglich sein sollte, bei der Ablehnung der Zulassung von Kreiswahlvorschlägen oder Landeslisten sollte der Verwaltungsrechtsweg gegeben sein. Nach § 48a BVerfGG sollte die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht binnen drei Tagennach der Bekanntgabe der Entscheidung des Bundeswahlausschusses möglich sein. Die  halbe Sonnebornregelung aller anderen Parteien außer der LINKEN vom 24.04.2012 wurde schließlich Gesetz. Damit wurde in § 18 BWahlG ein neuer Abs. 4a eingeführt, nachdem binnen vier Tagen nach Bekanntgabe der Entscheidung des Bundeswahlausschusses…

Der Bundestag hat nun gestern ein -wie ich finde- verfassungswidriges Wahlrecht beschlossen.  Die Debatte brachte wenig Neues, erstaunlich für mich war allerdings, dass kaum auf die Anhörung eingegangen wurde, die im Innenausschuss des Bundestages stattgefunden hat.

Alles was  zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zu sagen ist, auch im Hinblick auf das aus meiner Sicht enttäuschende Abstimmungsverhalten von SPD und Grünen zum Aspekt Wahlalter 16 und Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft die seit 5 Jahren in Deutschland leben, ist in meiner Rede nachlesbar.

Was mich jedoch richtig ärgert ist die Tatsache, dass alle Parteien erkannt haben, dass es in Deutschland ein Problem gibt, wenn eine Partei nicht zur Wahl zugelassen wird. In diesem Fall nämlich gibt es keinen Rechtsschutz vor einem Gericht um sich bevor die Wahl stattfindet einzuklagen. Alle wissen das, alle sehen das als problematisch an, aber niemand hat den Mumm unseren Sonneborn-Paragrafen auch nur zu prüfen,…