Über den § 219a StGB habe ich bereits im Oktober 2017 geschrieben.  Die Forderung von damals, den § 219a StGB zu streichen, halte ich nach wie vor politisch für sinnvoll und richtig. Derzeit lautet der § 219a StGB:

„Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise

1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder

2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf die Eignung

anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe … bestraft.“

Nach der Rechtsprechung und Literatur war also schon der Hinweis auf das Angebot, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, mit Freiheitsstrafe bedroht. Absurd.

Im Bundestag fand eine Anhörung statt, die ich hier zusammengefasst habe. Gestern Abend nun stolperte ich bei der Twitter-Lektüre…

Der Bundestag machte mal wieder eine Anhörung. Diesmal zu den Gesetzentwürfen zur Abschaffung/Änderung des § 219a StGB. Das ist der Paragraf, der – getarnt hinter dem Begriff „Werbung“ – die Möglichkeiten von Ärzten/Ärztinnen, darüber zu informieren, dass in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden können, einschränkt.  Dankenswerterweise gibt es mittlerweile das Internet, wo sich informiert werden kann, welcher der Sachverständigen was sagt. In der Anhörung wurden die Gesetzentwürfe der FDP, der LINKEN und von Bündnis 90/Die Grünen behandelt.

Das Kommissariat der Deutschen Bischöfe zum Beispiel ist knallhart. Es lehnt für die Katholische Kirche die Aufhebung oder die vorgeschlagenen Veränderungen am § 219a StGB ab. Die Regelungen der §§ 219, 219a wirken nämlich dieser Ansicht nach einer „Kommerzialisierung des Schwangerschaftsabbruchs“ entgegen. Konkreter formulieren die Bischhöfe:

„Das Werbeverbot erfüllt daneben den weiteren Zweck, einer gesellschaftlichen Normalisierung und Bagatellisierung des Schwangerschaftsabbruchs entgegenzuwirken.“ Vielleicht hätten die Bischöfe ja mal mit Frauen reden sollen, die einen…

Die Debatte um den § 219a StGB läuft seit mindestens Oktober 2016. Damals schon schrieb ich, dass dieser Paragraf abgeschafft, mindestens aber reformiert werden sollte.

Mittlerweile liegen dem Bundestag vier Gesetzesentwürfe vor. Die Fraktion DIE LINKE, ebenso wie die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion der SPD wollen mit ihren Gesetzententwürfen die Aufhebung des § 219a StGB erreichen. Der Gesetzentwurf der FDP wiederum will nur die Werbung in „grob anstößiger Weise“ unter Strafe stellen. Wörtlich heißt es in der Begründung:

„Der Tatbestand des § 219a Absatz 1 StGB wird so eingeschränkt, dass er die sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche oder die Bereitschaft, diese durchzuführen, nicht mehr unter Strafe stellt.“ Es gibt also im Bundestag vier Fraktionen, die wollen, dass die sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche oder die Bereitschaft diese durchzuführen nicht mehr strafbar ist. Das ist eine Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag. Es scheint also so, als sei mindestens eine Reform…

Das darf doch wohl nicht wahr sein, dachte ich mir, als ich diesen Beitrag las. Die Staatsanwaltschaft Gießen sieht einen Verstoß gegen § 219a StGB, weil eine Ärztin auf ihrer Internetseite das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ stehen hat. Und wer das Wort anklickt, der erhält per E-Mail weitere Informationen. Das sei möglicherweise Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Ich finde, das ist aus vielerlei Sicht einfach irre.

Da wäre zunächst die politische Dimension. Es wird allerorts -meist zu Recht- über eine Überlastung der Justiz geklagt. Solange sich Staatsanwaltschaften und Gerichte mit solchen Ermittlungen, Anklagen und Gerichtsverfahren herumstreiten, hat das wenig Überzeugungskraft. Es kommt aber noch ein weiterer Punkt hinzu. Die Frage, ob eine Schwangerschaft ausgetragen wird oder nicht, diese Entscheidung fällt die schwangere Frau. Es ist ihr Körper, es ist ihr Leben. Es ist schon ein wenig bigott, Frauen zur Austragung einer Schwangerschaft zwingen zu wollen und gleichzeitig tatenlos zuzusehen, wie Kinder ein immer größer werdendes Armutsrisiko für die Eltern,…