Ein Politiker (E.) bestellt Bilder von nackten Kindern. Mittlerweile hat er das Mandat zurückgegeben und die Politik diskutiert zwei Dinge. Erstens: wer hat wem wann etwas gesagt. Zweitens: Müssen Strafgesetze verschärft werden? Ich will mich auf den zweiten Punkt konzentrieren. Wissend, dass das, was ich sage, nicht populär ist.

Nach derzeitgem Kenntnisstand stellt die Bestellung der Bilder der nackten Kinder keine Straftat dar. Denn nach § 184b StGB ist strafbar, wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hat, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt. Den Schriften gleich sind nach § 11 Abs. 3 StGB auch Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und Darstellungen. Wer sich die Norm des § 184b StGB ansieht wird also feststellen: Der Besitz, Verkauf, Kauf und die Herstellung von Schriften -zu denen auch Bilder gehören- die sexuelle Handlungen von, an…

Der  Justizminister hat heute im Rechtsausschuss seine Agenda für dieses Jahr vorgestellt. Das ist gut. Was in den ersten 100 Tagen geschehen soll ist ja bekannt (Mietpreisbremschen, Sukzessivadoption, Frauenquote). Bis zur Sommerpause soll noch die Umsetzung der rechtspolitischen Ergebnisse des NSU-Untersuchungsausschusses hinzukommen, ein Sachverständigenrat Verbraucherschutz und eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des EuGH (dazu gleich mehr).  Für 2014 stehen weitere Themen wie z.B.  Korruption im Gesundheitswesen, Anti-Doping-Gesetz, Unternehmensstrafrecht und die Reform der §§ 211, 212 StGB (Mord/Totschlag) an.

Erfreulich -für die Netzpolitikerin- war der Hinweis, im Urheberrecht sei viel liegengeblieben und deshalb werde dieses Thema die gesamte Legislatur über bearbeitet werden. Erfreulich deshalb, weil damit das Thema bearbeitet wird. Ob die Ergebnisse dann erfreulich sein werden, das werden wir mal sehen.

Der Justizminister stellte auf Nachfrage klar, die Evaluierung des strafrechtlichen Deals habe noch nicht begonnen.

Eigentlich hatte ich mich ja gefreut, dass der Justizminister meinen Vorschlag aus der Debatte…