Die Ermittlungen wegen Landesverrat gegen zwei Blogger von netzpolitik.org und Unbekannt sind in aller Munde. Ich habe hier bereits schon etwas dazu geschrieben.

Nach Medienberichten soll Bundesjustizminister Maas den Generalbundesanwalt gewarnt haben, was dieser nicht bestätigt. Darüberhinaus sollen weitere Ministerien frühzeitig über die Ermittlungen Bescheid gewusst haben. Und dann gibt es noch die Pressemitteilung des Generalbundesanwaltes. Danach sei auf Grund der Anzeige des Bundesamtes für Verfassungsschutz zunächst ein Prüfvorgang angelegt worden. Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz ein ausführliches Gutachten zur Frage Staatsgeheimnis vorgelegt habe, habe die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies sei am 13. Mai 2015 gewesen. Der Generalbundesanwalt habe entschieden, keine Maßnahmen gegen die Journalisten zu ergreifen, vielmehr solle ein externes Gutachten eingeholt werden zur Frage Staatsgeheimnis. Dieses sei am 19. Juni 2015 in Auftrag gegeben worden.

Zunächst mal etwas Positives. Nach Bundesjustizminister Maas spricht nun auch der Generalbundesanwalt von Bloggern als Journalisten. Dann dürfte das ja geklärt sein. Blogger…

Ich bin keine große Freundin von Geheimdiensten. Das ist kein Geheimnis. Ich halte die Geheimdienste für nicht kontrollierbar. Deshalb versuche ich an der einen oder anderen Stelle auch parlamentarische Initiativen anzuschieben, mit denen den Geheimdiensten entscheidende Befugnisse entzogen werden sollen. Aber das ist eine andere Geschichte.

Ich finde, ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip besteht darin, von staatlichen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen ausgenommen zu sein, soweit keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen. Nun wurde gestern vermeldet, dass der Generalbundesanwalt gegen zwei Blogger von www.netzpolitik.org und gegen Unbekannt wegen Landesverrat ermittelt. Hintergrund waren Strafanzeigen (oder nur eine Strafanzeige?) des Bundesamtes für Verfassungsschutz wegen der Veröffentlichung zweier Artikel. Zum einen geht es um ein als „VS-vertraulich“ eingestuften Konzepts für eine Einheit des VS zur Internetüberwachung und zum anderen um den Hinweis auf einen Geldregen aus dem Jahr 2013 (!!!) für die „Technische Unterstützung des Prozesses Internetbearbeitung“ beim VS inklusive der Veröffentlichung eines Teils des geheimen Haushaltsplanes 2013…

55 Seiten lang ist der geleakte Referententenwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS). Ich bin nach wie vor gegen eine anlasslose VDS, weil ich in ihr eine anlasslose Kontrolle des Kommunikationsverhaltens von Einwohnerinnen und Einwohnern sehe und dies mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung für schlicht unvereinbar halte.

Doch nun liegt der Referententenwurf zur anlasslosen VDS vor und ich will mich mit ihm im Detail beschäftigen. In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2010 hat dieses -bedauerlicherweise- die VDS nicht komplett für verfassungswidrig erklärt, sondern nur die konkrete damals geregelte VDS. Damals urteilte es: „Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch private Diensteanbieter, (…) ist mit Art.  10 GG nicht schlechthin unvereinbar.“  Im zweiten Entscheidungssatz heißt es dann: „Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Grundrechtseingriffs angemessen Rechnung trägt“. Und im fünften…