Der Innenausschuß des Deutschen Bundestages hat heute mit den Stimmen der Koalition deren Gesetzentwurf zum Wahlrecht, leicht verändert, angenommen. Vermutlich wird er damit in der nächsten Woche im Plenum auch eine Mehrheit finden. Statt -wie von den Sachverständigen gefordert- aus vier eins zu machen, d.h. noch einmal sich zusammenzusetzen und ein Wahlrecht in breitem Konsens zu verabschieden, wurde durchgezogen.
Das Ergebnis wird sein, dass man sich in Karlsruhe wiedersehen wird. Denn der Gesetzentwurf der Koalition dürfte wohl nicht verfassungsgemäß sein. Erheblich Bedenken gegen ihn wurden in der Anhörung des Innenausschußes am 5. September vorgetragen. Und diese Einwände bezogen sich nicht allein auf den Passus, der nunmehr heute geändert wurde. Die Eile der Koalition beruhte -so die Auskunft im Innenausschuss- auf der Tatsache, dass die SPD mit einer aktuellen Stunde gedroht hatte und von der Koalition verlangte die Verabschiedung des Wahlrechts in der nächsten Sitzungswoche vorzunehmen. Deshalb wurde schnell die Tagesordnung von Rechts- und Innenausschuß geändert und…