Die Große Koalition aus SPD und CDU hat nun ihren Wahlrechtsgesetzentwurf vorgelegt. Mit diesem Entwurf soll eine Vergrößerung des Bundestages vermieden werden. Der Wahlgesetzentwurf enhält drei Vorschläge die sich konkret auf das Wahlrecht beziehen und eine Kommission. Im Detail:
Die Zahl der Wahlkreise soll mit Wirkung zum 1. Januar 2024 von 299 auf 280 reduziert werden. Überhangmandate werden erst ab dem dritten Überhangmandat ausgeglichen. Es gibt die Möglichkeit der Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Listenmandate der gleichen Partei in anderen Ländern. Einsetzung einer Reformkommission die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und hierzu Empfehlungen erarbeitet.
Die Punkt 1 und 4 sind leicht zu verstehen. Die Reduzierung der Wahlkreise wird nicht ausreichen um eine Vergrößerung des Bundestages zu vermeiden, dazu ist die Reduzierung zur gering. Was an Direktmandaten im Übrigen problematisch ist, habe ich hier schon aufgeschrieben.
Schwieriger wird es schon bei den Punkten 2. und 3. Hier stellen sich nämlich Fragen: Welche Überhangmandate sind eigentlich diejenigen, die unausgeglichen bleiben?…