Der BND ist der Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik. Als solcher möchte er nun -wie nachzulesen ist- Kommunikation via Twitter und Facebook (und wer weiß wo sonst noch) in Echtzeit überwachen.

Das wiederum wirft einige Fragen auf, jenseits der Tatsache, dass das völlig Ballaballa ist und nur wieder zeigt, das Geheimdienste abgeschafft gehören. Nach § 1 Abs. 2 BNDG sammelt der Bundesnachrichtendienst „zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, die erforderlichen Informationen und wertet sie aus.“  Der BND darf also nach einer strengen Auslegung schon mal keine Erkenntnisse über das Inland sammeln. Welchen Filter nutzt der BND dann eigentlich bei der Überwachung von Twitter und Facebook, so dass er nur Erkenntnisse über das Ausland gewinnt?

Weiter heißt es aber im § 1 Abs. 2 BNDG: „Werden dafür im Geltungsbereich dieses Gesetzes Informationen einschließlich personenbezogener Daten erhoben, so richtet sich ihre Erhebung, Verarbeitung und Nutzung…

… ist der Beschluss des BVerfG zur Beobachtung von Abgeordneten. Was auf den ersten Blick wie ein grandioser Sieg der LINKEN und von Bodo Ramelow aussieht, ist auf den zweiten Blick nur noch halb so grandios.

Bodo Ramelow hatte im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen seine Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geklagt. Die Fraktion DIE LINKE hat im Rahmen eines Organstreitverfahrens ebenfalls gegen die Beobachtung ihrer Abgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Beobachtung von Bodo Ramelow durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ihn in seinen Rechten unter anderem aus Art. 38 Grundgesetz verletzt und die Sachen das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen wird. Natürlich ist es schön, dass das Bundesverfassungsgericht die Beobachtung von Bodo Ramelow als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Aber damit hat sich das Schöne auch schon wieder. Denn der Beschluss bedeutet nun, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Sache Ramelow unter der Maßgabe der Entscheidungsgründe im…

In einer der vielen Sitzungen des NSU Untersuchungsausschusses fiel der Satz: „Das steht auch so im Handbuch des Verfassungsschutzrechts von Frau Droste.“ Dieses Handbuch muss ich mindestens einmal quer lesen dachte ich mir.

Gedacht, getan. 2007 also schrieb Frau Bernadette Droste das „Handbuch des Verfassungsschutzrechts„. Die gute Frau ist Juristin arbeitete von 1990-1995 beim Bundesamt für Verfassungsschutz, war persönliche Referentin von Eckart Werthebach von Juni 1995 bis November 1996, kehrte danach zum Verfassungsschutz zurück. 2004 schließlich wechselte sie in die Hessische Landesvertretung und leitet seitdem diese.

Das Wort „Handbuch“ steht in der Regel für einen Gesetzeskommentar. Und das war auch mein erster Gedanke. Vermutlich ist dies sogar der Anspruch von Bernadette Droste. Doch sie scheitert bereits am Vorwort. Das Vorwort disqualifiziert dieses Buch nämlich als ernstzunehmendes Buch, jedenfalls als ernstzunehmendes juristisches Nachschlagewerk. Bernadette Droste kommt mit politischen Wertungen um die Ecke, die es in sich haben:

„Bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus erwuchs…

… Ihr  seid  so unglaublich dumm und schlampig. Es tut schon weh und immer mehr komme ich zu der Erkenntnis, das für Euch ausgegebene Geld ist Verschwendung.

Am 26. Januar 2012 hatte ich bei Euch Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten beantragt. Ich habe das gemacht, nachdem bekannt geworden ist, dass ich zu den 26 Abgeordneten der LINKEN gehöre, die von Euch beobachtet werden. Da wollte ich schon wissen, welche unglaubliche Gefährlichkeit von mir ausgeht.

Mit Datum vom 31.07.2012 habt Ihr mir nun einen Bescheid zugestellt, gegen den natürlich Widerspruch eingelegt wird.

Habt Ihr schon mal ins Gesetz geschaut? Und habt Ihr verstanden was da drin steht? Nach § 3 Abs. 1 des BVerfSchG habt Ihr die Aufgabe eine “ Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über […] Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes…

Die Aufregung ist groß, das Verbrechen unvorstellbar. Seit Ende der 90iger tauchten bekannte Nazis unter und sind verantwortlich für eine Welle von Gewalt und Mord. Während ständig die angebliche Gefahr des Linksextremismus betont wurde, hat man eine Gefahr von rechts stets verneint. Jetzt zeigt sich, da waren einige auf dem rechten Augen blind.

Wenig überraschend kommt nun auch der Verfassungsschutz ins Visier der Ermittler/innen. Doch halt, er war schon mal Gegenstand der Ermittlungen, es passierte nur nichts. Er soll eigentlich die Verfassung schützen, es gibt das Bundesamt für Verfassungsschutz und in jedem einzelnen Land ein Landesamt für Verfassungschutz . § 3 Abs. 1 des BVerfSchG sagt: „Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über

1. Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind […]