Warum auch immer, der Wirtschaftsausschuss ist federführend für die Störerhaftung zuständig. Und heute war die Anhörung zu diesem Thema. Nicht zum Gesetzentwurf von LINKE und Grünen, sondern zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Bei der Störerhaftung geht es um nachfolgenden Sachverhalt: Wer einer anderen Person seinen/ihren Internetzugung zur Mitnutzung überlässt oder sein/ihr Netzwerk nicht ausreichend gegen Missbrauch schützt kann unabhängig vom eigenen Verschulden für rechtswidrige Handlungen Dritter in Haftung genommen werden. Die Störerhaftung bezieht sich allein auf Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche. Bei der Störerhaftung -Haftung für bloßes Zurverfügungstellen eines Zugangs- handelt es sich um eine deutsche Besonderheit.

Die Bundesregierung will nun WLAN-Anbieter den Access-Providern (Zugangsvermittlern) gleichstellen. Im Prinzip. Im Detail dann nämlich -im Gegensatz zum Gesetzentwurf von LINKEN und Grünen- doch nicht. Im geänderten § 8 Abs. 4 TMG heißt es: „Diensteanbieter nach Absatz 3 können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen…

Weil  sich am gestrigen Tag in meinem Bundestagsbüro die Ereignisse überschlugen (wegen Tagesordnungsänderungen mussten zwei Reden zu Protokoll geschrieben werden, der Boykott parlamentarischer Arbeit durch die Koalition im Rechtsausschuss musste kritisiert werden) blieb so gut wie keine Zeit in die Timeline von Twitter zu schauen.

Als ich dann doch einmal in die Timeline schauen konnte musste ich feststellen,  dass von @Netz4ktivisten auf eine Meldung verlinkt wurde. In der Meldung heißt es: “ Das Haftungsrisiko für die Betreiber offener WLAN-Internetnetzwerke wird nicht beschränkt. Die SPD-Fraktion scheiterte am Mittwoch im Ausschuss für  Wirtschaft und Technologie mit einem Antrag (17/11145), der das Ziel hatte, das Potenzial von WLAN-Netzen (Wireless Local Area Network – „drahtloses lokales Netzwerk“) für den Internetzugang im öffentlichen Raum besser zu nutzen. Dazu sollten die Haftungsbeschränkung für sogenannte Access-Provider (Internet-Dienstleister wie  Telefongesellschaften) auch auf andere WLAN-Betreiber erweitert werden. (…) Für den Antrag stimmte nur die  SPD-Fraktion,…