Manchmal sind es ganz kleine Dinge, die mich furchtbar in Rage bringen. Beim Frühstück am Morgen schaue ich mir immer Stellenanzeigen im juristischen Bereich an. Vielleicht ist ja was interessantes dabei und außerdem sollte frau den Markt beobachten, denn das Mandat ist ja irgendwann vorbei.
Heute Morgen hätte ich jedoch fast vor lauter Schreck das Frühstücksbrötchen wieder auf den Teller gespuckt. Es ging um diese Stellenanzeige. In dieser Stellenanzeige werden bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages zwei Stellen für Referenten/innen für das Sekretariat PD 5 ausgeschrieben. Soweit so gut, keine Aufregung wert. Das Sekretariat PD 5 ist für das Parlamentarische Kontrollgremium, die G 10-Kommission, das Gremium zum Zollfahndungsdienstgesetz und für den Gemeinsamen Ausschuss nach Art. 53a GG zuständig. Das PKGr (Parlamentarische Kontrollgremium) ist für die Kontrollte der Nachrichtendienste des Bundes zuständig, heißt es. Stimmt nicht ganz. Ausweislich des § 1 des PKGrG unterliegt die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium. Ein kleiner, aber feiner Unterschied. Die G 10-Kommission entscheidet über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch die Nachrichtendienste des Bundes (Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst) durchgeführten Beschränkungsmaßnahmen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses des Art. 10 GG. Ähnliches macht das ZfdG-Gremium. Hier geht es um präventive Telekommunikations- und Postkontrolle durch das Zollkriminalamt, das Gremium wird durch das Bundesfinanziministerium informiert. Das Gremium nach § 53a GG hat ausnahmsweise mal nichts mit Zoll oder Nachrichtendiensten zu tun. Also kurz zusammengefasst: Es werden Referenten/innen gesucht, die die parlamentarischen Gremien zur Kontrolle im weitesten Sinne von Nachrichtendiensten unterstützen sollen.
Und dann steht in der Stellenanzeige folgendes: „Es werden Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt berücksichtigt, die Erfahrungen bei den Nachrichtendiensten (…) vorweisen.“ Hallo? Gehts noch? Um nicht falsch verstanden zu werden, wenn sich jemand mit Erfahrungen bei den Nachrichtendiensten bewirbt, soll er eine faire Chance bekommen. Aber bevorzugte Berücksichtigung? Wenn ich Chefin von so einem Nachrichtendienst wäre, würde ich jetzt Leute abordnen, die sich auf diese Stellen bewerben. Werden ja bevorzugt behandelt. Und schon kontrollieren diejenigen die kontrolliert werden sollen die Kontrolleure. Sehr clever das.
Ich finde das alles absurd. Wer denkt sich sowas nur aus?
(update): Dem Vernehmen nach haben Vertreter/innen der LINKEN und Bündnis 90/Die Grünen einer solchen Ausschreibung nicht zugestimmt.
Nach dem jüngsten Wasserhahn-Schwund beim BND sollten eher Gas-/Wasser-InstallateurInnen bevorzugt werden.