Vergesellschaftung von Grund und Boden mit Mietwohnungsbeständen – Wirrwarr aus der Bundeskoalition

Die Koalitionsspitzen auf der Bundesebene haben sich also zusammengesetzt und dann Ideen entwickelt. Eine davon lautet (Nr. 18): „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“ Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll. Vielleicht mal mit etwas Positivem. Aus „nicht mehr möglich“ folgt denklogisch, dass es derzeit auf Landesebene möglich ist. Ein großer Schritt der Erkenntnis für die Union. Mehr Positives ist allerdings nicht zu finden. Eher bleibt da ein großes Kopfschütteln über die offensichtliche Abwesenheit verfassungsrechtlicher Expertise. Vielleicht … Vergesellschaftung von Grund und Boden mit Mietwohnungsbeständen – Wirrwarr aus der Bundeskoalition weiterlesen