Eine Herzensangelegenheit

Es gibt im politischen Leben Themen die begleiten einen ständig. Es gibt im politischen Leben Themen, die sind eine wirklich Herzensangelegenheit. Zu diesen Herzensangelegenheiten gehört für mich neben dem Wahl- und Parteienrecht, dem Straf- und Strafvollzugsrecht sowie den Themen Asyl- und Flüchtlingspolitik auch die Auseinandersetzung mit der Geschichte des sog. Staatssozialismus in der DDR. Wenn ich zurückblicke, ist das wohl das Thema, was mich am längsten begleitet. Ich habe hier und hier bereits darüber geschrieben.

Der Bundestag hat nun heute in der ersten Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur sog. SED-Opferrente behandelt. Ich hatte schon das Glück, in der letzten Wahlperiode dieses Thema bearbeiten zu dürfen. Ich bin froh, dass die Fraktion DIE LINKE den Entschließungsantrag aus der letzten Wahlperiode zu einem Gesetzesentwurf weiterentwickelt hat. Die Arbeit an diesem Gesetzentwurf war mir wichtig und als ich in der Debatte reden musste, war ich -was mir sonst eigentlich nicht passiert- schon ein wenig aufgeregt. Meine Rede ist hier nachzulesen. Ich will die für mich zentralen Sätze hier noch einmal wiedergeben: „Soziale Gerechtigkeit und Freiheit sind zwei Seiten derselben Medaille. Keine von beiden hat, abstrakt gesehen, einen höheren Wert; das eine ist ohne das andere  nichts, aber auch gar nichts wert. (…) Wir können es nicht ungeschehen machen, aber wir können dafür sorgen, dass den Opfern der SED-Diktatur mehr Gerechtigkeit widerfährt.“

In der Debatte habe ich keine wirklichen Gegenargumente gegen unseren Gesetzesentwurf gehört. Ich bin und bleibe eine unverbesserliche Optimistin. Ich gebe die Hoffnung nicht auf. Vielleicht gibt es ja für den Inhalt des Gesetzesentwurfes über welchen Weg auch immer doch noch eine Mehrheit.

10 Replies to “Eine Herzensangelegenheit”

  1. wenn du es jetzt immer noch nicht weißt oder verstehen willst macht, dann es auch keinen sinn dir das jetzt zu erklären.

  2. jeder notorische Assi darf sich heute Opfer nennen, sobald er aus dem Osten stammt! Auch ne Leistung.

  3. das ist grober unfung. die kriterien für die anerkennung nach dem strafrechtlichen rehabilitierungsgesetz erlauben genau das nicht. und die verfahren -das habe ich gerade wieder im erweiterten berichterstattergespräch gemerkt- sind für die betroffenen keine leichte angelegenheit.
    im übrigen ist gerade auch im hinblick auf den § 249 StGB der ddr das mit dem „assi“ eine echte unverschämtheit. aber auch ohne diesen paragrafen finde ich eine beschimpfung von menschen als „assi“ einfach nur widerwärtig.

  4. ja ja,
    ich selbst kenne Fälle von solch Arbeitsscheuen. Moped geklaut, Rowdie, vermeintlicher Fussball-Fan, asoziales Verhalten – heute kassiert er Opferrente. Damit ist er kein Einzelfall. Aber dir kann solch ein Bürschlein sicher weiter einen Bären aufbinden.

    http://www.focus.de/politik/deutschland/justiz-opferrente-fuer-kriminelle_aid_303907.html

    http://www.morgenpost.de/brandenburg/article1038127/Schwerverbrecher-Schmoekel-erhaelt-SED-Opferrente.html

    Selbst ein Mehrfachmörder wie Herr Schmökel ist DDR-Opfer. Ganz zu schweigen von den vielen Kriminellen die „Rehabilitiert“ wurden. Der leiseste Bezug zu „Fluchtgedanken“ oder „Westkontakten“ reichte um Mörder und sonstige Kriminelle zu Opfern zu machen. Und du beteiligst dich an dieser Revision.

    Wie soll man jemanden nennen der sich zu Fein für Arbei ist und stattdessen lieber Mutter und Oma beklaut, Krafträder stiehlt usw. Es ist ein Assi! Das darf man ruhig aussprechen.

  5. nun, es herrscht meinungsfreiheit. den inhalt dieser aussagen mache ich mir in keinem fall zu eigen, aber zum glück ist das ja namentlich gekennzeichnet und so kann sich jede/jeder sein/ihr urteil bilden…

  6. Also der inhaltlichen Diskussion mal wieder ausgewichen! Ausser Sprechblasen nichts zu bieten. Dein ganzer Humbuck um deine Herzensangelegenheit nichts, aber auch gar nichts wert. Wusst ichs doch. 🙂

  7. @kl ! Im Grunde genommen behält sich auch der heutige Staat vor, bei bestimmten Staats-oder Stadtfeierlichkeiten, bestimmtes Personal durch Platzverweis in die Peripherie zu verbannen. Da damals in der DDR Punks u.ä. allein durch ihre Arbeitsverweigerung und ihre Opposition zu jedweder Obrigkeit eine gewisse Staatsferne demonstrierten, sind diese oft zu den Oppositionellen hinzugerechnet worden.
    Die Gerichte prüfen jedoch das Verhältnis von rein politisch motivierten Straftaten zu jeden wo sich das mischt! Schau dir bitte die Ausschließungsgründe an. Das die Linke die Zugangsberechtigten in eine bestimmte Richtung ausweiten will, hängt zum einen mit ihrer Affinität zu einer ganz bestimmten Bevölkerungsgruppe zusammen, was Wählerstimmen bringen kann, zum anderen stellt sie auch zu einer völligen Öffnung der Zugangsberechtigung ab, in dem Wissen daß jeder und jede irgendwie eine Zersetzung durch Stasi, Polizei, ABV, Abteilungsparteisekretär, Lehrer, Dozent, ach die Liste ist lang, nachweisen könnte, ohne jemals verhaftet worden zu sein! In dem Nebelkerzenrauch wird man rein politisch motivierte Urteile kaum noch sehen, und die Linke könnte diese reinen politischen Opfer und die „heimlich als Siegerjustiz angesehene“ derzeitige Praxis, als völlig sinnfrei verhöhnen. Wetten? Lass` sie erst einmal im Bund mitspielen! 🙂

  8. @sozialdemokrat: genau das, was sie beschreiben sagt der ge nicht :-). bei den zersetzungsmaßnahmen sind solche nach der richtlinie 76 gemeint, was auch so in der begründung steht. darüberhinaus, das steht sogar im gesetzestext, muss die zersetzungsmaßnahme die lebensführung erheblich eingeschränkt haben. damit fällt eben nicht hinz & kunz unter diesen punkt.
    zum assozialenparagraf habe ich die einschränkungen hier jetzt bereits mehrfach beschrieben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert