Kurz -naja, 4 Wochen sind es ja noch- vor den Wahlen wird das Phänomen des sog. Nichtwählers/der Nichtwählerin aufgegriffen. Ganze Sendungen beschäftigen sich mit diesem Phänomen. Nicht selten werden in diesen alle Vorurteile und Klischees über Politiker/innen bedient: die fahren alle täglich mit Bonzenschleuder und Chauffeur durch die Gegend, haben alle eine Villa, gehen nie selber einkaufen und sind auch sonst alles ziemlich verkommene Charaktere.

Geschenkt. Spannend an der ganzen Debatte ist aber, dass sie aus aus meiner Sicht komplett an der Oberfläche bleibt. Die Systemfrage wird nämlich überhaupt nicht gestellt. Vielleicht nämlich liegt es auch am System, dass die Zahl der Nichtwähler/innen zunimmt.

Das Wahlrecht  sollte geändert und mehr direkte Demokratie ermöglicht werden.

Die Parteien entscheiden, wer Abgeordnete/r wird und nicht die Bürger/innen. Zumindest nach dem jetzigen Wahlrecht. Das Gegenargument, es würden ja Abgeordnete direkt gewählt (mit der Erststimme) zieht nicht wirklich. Denn im Regelfall gewinnen die Direktmandate die von den…

Zunächst schien es ein rein regionales Problem eines Bezirkes in Berlin zu sein. Für Geflüchtete soll eine Unterkunft gefunden werden und es gibt Bürger/innen denen es nicht passt. Eine Anwohner/inneninitiative gründet sich und macht mobil gegen die Flüchtlingsunterkunft. Das diese unter nicht unerheblichem Einfluss der ekelhaften NPD stehen soll war bereits im Juli nachzulesen.

Mittlerweile berichten auch die öffentlich-rechtlichen Medien über den Konflikt. Der RBB wird heute Abend sogar eine Extra-Sendung bringen. Soweit die mediale Berichterstattung für mich verfolgbar war ist es immer das gleiche Spiel: Bürger/innen wollen nicht als Rassisten/innen  beschimpft werden, machen aber diffuse Ängste und Sorgen gegenüber der Flüchtlingsunterkunft deutlich. Danach kommt irgend ein offizieller Politiker/eine offizielle Politikerin und sagt man müsse die Ängste der Menschen ernst nehmen. Der Kollege Bosbach will gleich einen Gipfel, damit man das Thema nicht Rechtspopulisten überlasse. Als hätte es die Debatte Anfang der 90iger Jahre nicht gegeben, die zur de facto Abschaffung des Asylrechts führte.

Es gibt immer noch Sachen, die mich richtig ärgern. Da gibt es einen Artikel, in dem so getan wird als hätte DIE LINKE sich beim Thema Wahlrecht allein für das Wahlrecht der sog. Auslandsdeutschen stark gemacht.

Konkret wird im Artikel formuliert: „Es ist nicht verwunderlich, dass im Wahlkampf die Rückkehr zum Abstammungsprinzip bei der Abstimmung auch von den Grünen und den Linken nicht thematisiert wird.“

Schon dieser Satz ist falsch. Das Thema Wahlrecht spielt im Wahlkampf überhaupt keine Rolle und beim Wahlrecht für Auslandsdeutsche ging es auch nicht um eine Rückkehr zu irgendwas. Der Bundestag hat sich mit dem  Thema Wahlrecht für Auslandsdeutsche überhaupt nur beschäftigt, weil nach einer  Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ein verfassungsgemäßer Zustand wieder hergestellt werden musste. Es gab schon vorher ein Wahlrecht für Auslandsdeutsche. DIE LINKE hat sich tatsächlich an der Herstellung eines verfassungsgemäßen Zustandes in dieser Frage beteiligt. Falsch ist aber der Vorwurf -und so…

Am Samstag tagte erneut der Parteivorstand. Weil ich im Rahmen des Wahlkampfes an der der „Lange Nacht der Religionen“ teilgenommen habe, musste ich die Parteivorstandssitzung -erstmalig seit seiner Wahl- bereits vorfristig verlassen.  Daraus ergibt sich aber auch, dass ich hier nur einen Teil der Vorstandssitzung wiedergeben kann.

Am Anfang stand selbstverständlich eine Gedenkminute für Lothar Bisky. Mir zumindest fiel es unglaublich schwer danach in die Verständigung zur Aktuellen Situation einzusteigen. Der Parteivorstand verabschiedete neben einer Erklärung „Mehr Gleichheit wagen: Sittenwidrige Löhne per Gesetz verbieten – Einkommensgerechtigkeit herstellen.“ (einstimmig beschlossen), einen Aufruf zum Weltfriedenstag und einen Aufruf zum Aktionstag „UmFAIRteilen„. Auf Inititiative von Dominic Heilig, Klaus Lederer und mir beschloss der Parteivorstand die Unterstützung der Demonstration „Freiheit statt Angst“.  In dem Aufruf heißt es u.a.: „Wer mit wem und worüber kommuniziert geht außer den Betroffenen niemanden etwas an. Weder private Konzerne noch staatliche Behörden haben ein Recht, Kommunikationsverhalten der Bürgerinnen und Bürger zu überwachen.…

das kannste jetzt nicht machen. Du kannst jetzt nicht einfach gehen.

Wer soll denn jetzt der Partei die Leviten lesen? Wer integrierend und deutlich in der Ansage den kulturvollen Umgang miteinander einfordern?

Wenn ich an Dich denke, dann fällt mir ein, wie selbstverständlich Du Dich Anfang der 90iger mit der AG Junge GenossenInnen zusammengesetzt hast. Wir wollten die Brandenburger Verfassung nicht mittragen, Ihr als Fraktion schon. Trotzdem hast Du zugehört und akzeptiert, dass wir anderer Auffassung waren. Ich erinnere mich an ein Wahlkampffoto (oder war es ein Plakat?) von Dir aus dem Jahr 1994 (war es 1994?) vor einem Motorrad. Und ich erinnere mich an eine Antifa-Demo in Sachsen (war es Wurzen?), an der Du wie selbstverständlich teilgenommen hast. Ohne Kamera oder Mikrofon in der Nähe. Dann war da noch der Hungerstreik 1994, an den sich heute nur noch wenige erinnern. Hast Du eigentlich mit Micha Schumann damals um die Gültigkeit von Wörtern bei…

Per Pressemitteilung macht das Bundesverfassungsgericht am 8. August auf eine Entscheidung zum Therapieunterbringungsgesetz vom 11. Juli 2013 aufmerksam.

Ein kurzer Blick zurück. Das Therapieunterbringungsgesetz wurde im Jahr 2010 beschlossen. Kurz und knapp geht es darum, dass Personen die nicht länger in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden können durch eine Anordnung des  Gerichts „in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung“ untergebracht werden können.

Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr entschieden: „§ 1 Absatz 1 des Therapieunterbringungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22. Dezember 2010 (Bundesgesetzblatt I Seite 2300) ist mit der Maßgabe mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Unterbringung oder deren Fortdauer nur angeordnet werden darf, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist.“

Die Entscheidung, ebenso wie die  abweichende Meinung von Verfassungsrichter Huber, bietet ausreichend Grund sich ein wenig mit ihr auseinanderzusetzen.

Read more BVerfG erkärt Therapieunterbringungsgesetz für verfassungsgemäß