Da der Blog mittlerweile auch als eigenes Archiv dient, hier der Artikel im OXI Blog zum Wahlrecht
Wenn es nach dem Bundeswahlgesetz geht, besteht der Bundestag aus 498 Abgeordneten. Nach der Bundestagswahl 2017 sitzen nun aber 709 Abgeordnete im Bundestag. Schnell waren die sogenannten Mehrkosten ausgerechnet. Gemeldet wurden Schätzungen, laut denen die erhöhte Anzahl an Abgeordneten Mehrkosten von 300 Millionen Euro in der Legislaturperiode verursachen würde.
Mehrkosten sind auch der vordergründige Vorwand, weshalb das Wahlrecht verändert werden soll. Reformbedarf besteht in jedem Fall, aber das Kostenargument ist nicht überzeugend. Allerdings findet sich das Argument mit den Kosten schon im Jahr 1953, als die Anzahl der Bundestagsabgeordneten von 400 auf 484 erhöht wurde.
Für die Demokratie darf es aber keine Kostenobergrenze geben. Wer sich in diese Fahrwasser begibt, der hat es schwer, zu argumentieren, warum Volksentscheide notwendig sind, die Kosten verursachen. Wer sich in dieses Fahrwasser begibt, müsste für eine längere Wahlperiode und generell…