BVerwG sieht Trägerpluralität vor Chancengleichheit

Laut der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 26. Oktober 2023 ist es einem Bundesland untersagt, eine Obergrenze (oder einen Deckel) für monatliche Zuzahlungen der Eltern für zusätzliche Leistungen freier Träger von Kindertagesstätten einzuführen. Dies, so das BVerwG, „ist mit dem Anspruch der freien Jugendhilfeträger auf gleichheitsgerechte Beteiligung am staatlichen System der Kindertagesstättenfinanzierung unvereinbar (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz -GG – in Verbindung mit den §§ 3 ff. Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII).“ Offensichtlich vereinbar ist es aber nach Ansicht des BVerwG eine soziale Segregation vorzunehmen, je nachdem in welchem Umfang Eltern für die Betreuung in einer Kindertagesstätte in der Lage sind, finanzielle Mittel Continue Reading →