Es war und ist zum Teil noch ziemlich heiß. Das scheint Auswirkungen zu haben. Zum Beispiel auf den Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herrn Reul. Das ist jetzt die wohlwollende Annahme, eine andere wäre, er ist ein Antidemokrat. Der Innenminister dieses Bundeslandes tat kund:

„Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen.“

Dieser Satz ist auf so vielen Ebenen unterirdisch, das frau eigentlich gar nicht weiß, wo sie anfangen soll.

Da wäre zunächst der Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz (das Grundgesetz gilt auch in NRW), der besagt, dass die Rechtsprechung an Recht und Gesetz gebunden ist. Diese Innenminister greift massiv das Grundgesetz an, denn er will Recht und Gesetz durch „Rechtsempfinden“ ersetzen. Aber welches Rechtsempfinden?

Reul spricht von DEM Rechtsempfinden DER Bevölkerung. Ich weiß ja nicht, wie er DAS Rechtsempfinden DER Bevölkerung ermittelt haben will. Und ich weiß auch nicht, wie…

Kürzlich ist eine Studie des DIW erschienen, die sich mit der Frage beschäftigt, wer eigentlich die Unterstützer*innen der AfD sind. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sich AfD-Unterstützer*innen „unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation und sonstigen Einstellungen vor allem durch eines auszeichnen: Sie wollen nicht, dass Flüchtlinge nach Deutschland einwandern, weil sie deren Einfluss kritisch sehen.“ An anderer Stelle wird formuliert: „Weder das Haushaltsnettoäquivalenzeinkommen, noch Berufsprestige (ISEI), noch die Zufriedenheit mit dem eigenen Einkommen oder der Wohlstandsentwicklung erklären eine Präferenz für die AfD.“  Kurz und knapp, die Daten zeigen, „…  dass AfD-Unterstützer sich außer in ihren Einstellungen zu Flüchtlingen kaum von anderen Deutschen unterscheiden.

Im Rahmen der Zusammenfassung (S. 18) heißt es dann, es sei fehlerhaft, :

„hinter den AfD-Unterstützern gesellschaftliche Verlierer zu sehen. Weder sind sie es objektiv, noch fühlen sie sich so. Die Sympathisanten der AfD haben vielmehr Bedenken gegenüber Zuwanderung und insbesondere Flüchtlingen, denen sie vor allem unterstellen, Deutschland kulturell zu unterwandern,…

Aufstehen war eine sich selbst als links bezeichnende Partei, die sich im Verlaufe der Jahre 2018/2019 vorrangig aus Unzufriedenen mit der Politik von SPD, Grünen und LINKEN zunächst als Verein in Form einer „Sammlungsbewegung“ gründete. Der Ansatz des Vereins bestand in der Forderung: Den Bürgerinnen und Bürgern muss zugehört werden!  und: Flaschen sammeln darf keine Lösung sein. Die fast ausschließlich im Westteil der Bundesrepublik beheimateten Protagonisten*innen sprachen vielfältige Themen an, so zum Beispiel Digitale Bildung. Der Verein stand für die Erneuerung des Sozialstaates, Entspannungspolitik und naturverträgliches Wirtschaften. Führende Persönlichkeiten formulierten: „Die politisch sinnvolle Grenze verläuft nicht zwischen den Ressentiments der AfD und der allgemeinen Moral einer grenzenlosen Willkommenskultur.“ Als weiterer Ansatz des Vereins wurde formuliert: „Die Grundlage einer solchen Bewegung ist die klassisch sozialdemokratische Tradition, dass sich Politik um die materiellen Lebensbedingungen kümmert und dafür Sorge trägt, dass sie für alle Menschen gut und die Chancen gleich verteilt sind.“ Der offizielle Start des Vereins in Form einer Bewegung…

Nachfolgend dokumentiere ich einen Beitrag aus OXI 8/2018

Das deutsche Strafrecht benachteiligt Ärmere. Ein Aufruf zu Reformen

Wer sich das deutsche Strafgesetzbuch einmal genauer anschaut, wird überrascht sein. Es spiegelt sehr deutlich wider, dass wir im Kapitalismus leben. Eigentum und Vermögen sind in Bezug auf das Strafmaß bei Straftaten fast in gleichem Umfang geschützt wie Leib, Leben und sexuelle Selbstbestimmung.

Nehmen wir einmal folgendes Beispiel: Ihre Nachbarin fragt Sie, ob sie nicht eine Proberunde mit Ihrem tollen neuen metallic-braunen Fahrzeug fahren darf. Sie verneinen das. Die Nachbarin, mit der Sie sich seit vielen Jahren gut verstehen, schließlich passt sie im Urlaub auch immer auf Ihre Katzen auf, glaubt aber nicht, dass Sie dieses »Nein« wirklich ernst meinen. Bei passender Gelegenheit fährt sie eine Proberunde, sie hat schließlich einen Wohnungsschlüssel (wegen der Katzen) und weiß, wo der Autoschlüssel liegt. Nach der Probefahrt stellt sie das Auto wieder ab und legt die…

Neulich entschied der Bundesgerichtshof (BGH) über einen Fall des digitalen Erbes. Jetzt liegt das Urteil vor, und damit sind auch die Entscheidungsgründe nachlesbar.  Und das lohnt sich.

In der Entscheidung ging es um die Frage, ob den Erben der Zugang zu einem bei der Beklagten (es handelt sich hierbei um Facebook) unterhaltenen Konto der verstorbenen minderjährigen Tocher und den im Konto enthaltenen Kommunikationsinhalten zu gewähren ist. Nach der Mitteilung des Todes der Kontoinhaberin wurde das Konto in den sog. Gedenkzustand versetzt. Ein Zugang zum Konto ist selbst mit Benutzerdaten nicht mehr möglich. Das Konto und die auf den Servern gespeicherten Inhalte bleiben bestehen, die geteilten Inhalte bleiben für den Personenkreis, mit dem sie geteilt wurden, sichtbar. Im konkreten Fall wurde vorgetragen, der Zugang zum Benutzerkonto sei notwendig um „Aufschluss darüber zu erhalten“ ob die Verstorbene Suizidabsichten hatte und um Schadensersatzansprüche abzuwehren. Die Kommunikationsinhalte seien an die Erbengemeinschaft vererbt worden, der Schutz des Fernmeldegeheimnisses stehe dem…