An der einen oder anderen Stelle ging es hier ja schon um Mietenpolitik und die Mietpreisbremse.

Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag nun ein Mietrechtsanpassungsgesetz beschlossen. Dieses soll auf die Situation, dass die Mietpreisbremse bislang „nicht zu den erhofften Wirkungen geführt“ habe, reagieren. Was als Ursache benannt wird, kommt mir irgendwie bekannt vor.

„Dies liegt wesentlich auch daran, dass Mieter aufgrund der Ausnahmetatbestände, insbesondere des Ausnahmetatbestandes einer höheren Vormiete, oft nicht ohne weiteres beurteilen können, ob die vom Vermieter verlangte Miete im Einzelfall zulässig ist. Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an die erforderliche Rüge, mit der der Mieter die Miethöhe zunächst beanstanden muss, in der Praxis als zu weitgehend erwiesen. (…) Immer häufiger können sich Mieter die Miete für ihre Wohnung nach einer umfangreichen Modernisierung nicht mehr leisten und müssen ihr gewohntes Umfeld verlassen, weil sie auch in ihrer angestammten Nachbarschaft keine bezahlbare Wohnung finden. Für Mieter besonders belastend…

In meiner aktiven Zeit als Politikerin hatte ich natürlich immer die wichtigsten Themen zu bearbeiten. Dachte ich. Typisch Tunnelblick. Okay, mittlerweile ist Netzpolitik nicht mehr nur eine Sache für Nerds und das mit dem Wahlrecht interessiert oberflächlich auch ziemlich viele (also wenn es um die Größe des Bundestages geht), die Sache mit dem Paritätsgesetz nur einige. Und das mit dem Strafgesetzbuch, das wollen außer mir nur noch ein paar ganz wenige entrümpeln.

Was mich diese Zeit gelehrt hat: Es gibt den Blick des/der Politiker*in, gespeist aus seinem/ihrem Universum. Und es gibt den anderen Blick. Den nehme ich heute ein. Da bewegt mich eine Frage: Wie komme ich sicher und verlässlich von zu Hause zu meinem Arbeitsort und wieder zurück.

Ich habe einen Führerschein, aber als ich neulich Car2Go nutzte, stand ich eher im Stau, als dass ich irgendwie verlässlich von einem Ort zum anderen kam. Ab und zu nutze ich auch den ÖPNV, aber…

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen neuen Bundesverfassungsrichter. Wieder einen aktiven Politiker – Stephan Harbarth. Schon mit Bundesverfassungsrichter Peter Müller wechselte ein Politiker unmittelbar an das höchste Gericht.

Dass nun erneut ein aktiver Politiker unmittelbar als Richter zum Bundesverfassungsgericht wechselt, wäre eigentlich ein guter Anlass mal darüber nachzudenken, was bei der Wahl von Bundesverfassungsrichter*innen möglich sein soll/darf – eine rechtspolitische Debatte also.

Doch tatsächlich findet zumindest in meiner Filterbubble eine andere Debatte statt. Angestoßen durch queer.de wird dort eine Debatte über Homophobie beim neuen Bundesverfassungsrichter Harbarth geführt. So gibt es einen Artikel, der über die schrecklich nette Homophobie des Bundesrates berichtet. Als Begründung für den Vorwurf der Homophobie heißt es dort:

„Im Bundestag stimmte der CDU-Politiker nicht nur gegen die Ehe für alle, weil er sie für verfassungswidrig hält, auch die Aufnahme des Merkmals >sexuelle Identität< in Artikel 3 des Grundgesetzes lehnte er ab, weil das Grundgesetz kein >Versandhauskatalog…

… über das Paritätsgesetz getwittert wird? Zunächst eigentlich nichts, denn so richtig scheint das Thema keinen zu interessieren.

Beim Paritätsgesetz geht es darum, die Chancengleichheit von Frauen in der Politik zu erhöhen. Es werden verschiedene Modelle debattiert, ich selbst würde ein reines Verhältniswahlrecht mit Veränderungsmöglichkeit der Liste präferieren (Überraschung ;-). Alle, die schon ein wenig länger hier lesen, wissen, dass ich das seit längerem für die beste Lösung im Wahlrecht halte. Andere würden bei der Kombination von Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht bleiben; beim Verhältniswahlrecht gibt es auch die Option, auf eine Veränderungsmöglichkeit der Listen zu verzichten. Allen Ideen ist aber gemein, dass die Listen geschlechterquotiert aufgestellt werden müssen.

Die Idee eines Paritätsgesetzes ist also nicht, Männer vom Wahlrecht auszuschließen (Wahlrechtsausschlüsse gibt es bedauerlicherweise einige): Sie dürften nur bei der Aufstellung von Listen nicht mehr auf jedem Platz einer Liste kandidieren. Soweit zum Inhalt.

Das sonst eigentlich kaum interessierende Thema Paritätsgesetz erringt Aufmerksamkeit, wenn…

Derzeit noch knapp unter der großen öffentlichen Aufmerksamkeitsschwelle gibt es eine ziemlich interessante Entwicklung. Im Dezember 2018 soll der Globale Pakt für Migration verabschiedet werden. Um es gleich vorweg zu sagen, in dem Pakt geht es nicht um Asylsuchende oder Geflüchtete. Es geht um Migration, also das was einige gern als sog. Wirtschaftsflüchtlinge bezeichnen. Der Globale Pakt für Migration ist aus meiner Sicht aus drei Gründen in der derzeitigen Zeit von besonderem Interesse:

1. Wenn der eigene eher radikale Anspruch für einen Moment beiseite gelegt wird, ist der Globale Pakt für Migration ein rundheraus begrüßenswertes Dokument, denn es stellt die Rechte von Migranten*innen in den Mittelpunkt. Aus einem eher radikalen Anspruch heraus gibt es aber am Globalen Pakt für Migration durchaus auch einiges zu kritisieren.

2. Der Globale Pakt für Migration wird absehbar Gegenstand politischer Auseinandersetzungen werden. Die Partei DIE LINKE drückt sich gerade in der Frage der Migration um klare Antworten.…

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gefällt, nachdem die „Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau (…) weder in direkter noch in entsprechender Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB Mit-Elternteil des Kindes“ wird. Nach Ansicht des BGH gibt es in Bezug auf diese unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren keine verfassungs- oder konventionsrechtlichen Bedenken.

Im Kern halte ich das Urteil tatsächlich für juristisch korrekt. Um so wichtiger scheint es mir, sich dem Ergebnis der 2017 veröffentlichten Stellungnahme des Arbeitskreises Abstammungsrecht des Bundesjustizministeriums zuzuwenden. An anderer Stelle habe ich mich mit deren Ergebnis bereits auseinandergesetzt. Sinnvoll wäre es aus meiner Sicht, wenn endlich ein konkretes Konzept der Mehrelternschaft auf dem Tisch liegen würde.

Aber zurück zu dem Urteil. Es geht darin um den Fall einer weiblichen gleichgeschlechtlichen Ehe. Nach Eheschluss gebar eine der Ehefrauen ein Kind,  „das aufgrund gemeinsamen Entschlusses (…) durch medizinisch assistierte künstliche Befruchtung mit Spendersamen einer Samenbank gezeugt wurde„.…