An der einen oder anderen Stelle ging es hier ja schon um Mietenpolitik und die Mietpreisbremse.
Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag nun ein Mietrechtsanpassungsgesetz beschlossen. Dieses soll auf die Situation, dass die Mietpreisbremse bislang „nicht zu den erhofften Wirkungen geführt“ habe, reagieren. Was als Ursache benannt wird, kommt mir irgendwie bekannt vor.
„Dies liegt wesentlich auch daran, dass Mieter aufgrund der Ausnahmetatbestände, insbesondere des Ausnahmetatbestandes einer höheren Vormiete, oft nicht ohne weiteres beurteilen können, ob die vom Vermieter verlangte Miete im Einzelfall zulässig ist. Gleichzeitig haben sich die Anforderungen an die erforderliche Rüge, mit der der Mieter die Miethöhe zunächst beanstanden muss, in der Praxis als zu weitgehend erwiesen. (…) Immer häufiger können sich Mieter die Miete für ihre Wohnung nach einer umfangreichen Modernisierung nicht mehr leisten und müssen ihr gewohntes Umfeld verlassen, weil sie auch in ihrer angestammten Nachbarschaft keine bezahlbare Wohnung finden. Für Mieter besonders belastend…