Nachdem ich diesen Beitrag zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) geschrieben habe, erhielt ich den einen oder anderen Hinweis, dass das ja schön so daher geschrieben sei, es gäbe aber ein Problem mit dem Vlies.

Und tatsächlich, schon Anfang April gab es Meldungen, dass das Vlies knapp wird. Doch worin besteht diese Knappheit und was kann dagegen getan werden? Zunächst lernte ich bei meiner (Internet)Suche, dass es einen Unterschied zwischen Naturfasern (pflanzliche Fasern, tierische Fasern und anorganischen Fasern) und Chemiefasern aus natürlichen Polymeren, aus synthetischen Polymeren und aus Nichtpolymeren gibt. Ein Problem mit dem Rohstoff Vlies als Naturfaser konnte ich recht schnell ausschließen. Nach dieser Information nämlich bestehen die dringend notwendigen Schutzmasken aus Meltblown-Vliesstoffen und dafür gibt es ein Meltblown-Verfahren gibt. Was das im Detail ist habe ich mir nicht angeschaut. Ich fand dafür aber diesen Artikel, nachdem der Staat Zuschüsse für die Umstellung der Produktion bereit stellt. Allerdings, so der Einwand aus Unternehmersicht, kostet eine Maschine zum…

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist aus meiner Sicht einer der zentralsten Punkte bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie.

Zu Beginn der Corona-Krise war der Ansatz #FlattentheCurve, also die Ansteckungskurve abzusenken. Damit sollte sichergestellt werden, dass das Gesundheitswesen nicht überfordert wird. Damals ging es -wenn ich mich richtig erinnere – darum, dass die Verdopplungszeit der Infektion mindestens 14 Tage betragen sollte. Mittlerweile scheint mir dies keine Rolle mehr zu spielen, denn mittlerweile wir der sog. R-Faktor, also der Faktor wieviel Menschen von einem/einer Infizierten angesteckt werden, als Maßstab für Handlungen genommen.

Mittlerweile sind aber auch die ersten „Lockerungen“ in Kraft getreten und dabei fällt mir etwas auf, was sowohl für den #FlattentheCurve – Ansatz als auch für die Bezugnahme auf die Verdopplungsrate sowie den R-Faktor entscheidend ist, aber aus meiner Sicht noch viele Unklarheiten aufweist. Die Antwort auf die Frage, wie es zu ausreichender Schutzkleidung kommt.

Die Lockerungsbefürworter*innen erwähnen zwar -teilweise- diesen Aspekt, haben im Regelfall aber keine konkreten Vorschlag, wie der…

Für die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück ist nach § 873 BGB eine Eintragung im Grundbuch erforderlich. Bei einem Blick in das Grundbuch ist also erkennbar, wer der Eigentümer ist. Das Grundbuch enthält nach § 891 BGB die gesetzliche Vermutung, dass wer als Eigentümer eingetragen ist, auch tatsächlich Eigentümer ist. Es wird insofern vom „öffentlichen Glaube“ des Grundbuchs gesprochen (§ 892 BGB). Die Einsichtnahme in das Grundbuch wird in § 12 GBO geregelt. Nach dessen Absatz 1 Satz 1 ist die Einsichtnahme jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Was nun ein „berechtigtes Interesse“ ist, das wird im Gesetz nicht geregelt. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass ein „berechtigtes Interesse“ dann gegeben ist, „wenn der Antragsteller ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse darlegt“ (BeckOK, GBO, § 12, Rdn. 1). Ein berechtigtes Interesse „kann rechtlicher, wirtschaftlicher, tatsächlicher, öffentlicher oder wissenschaftlicher Natur sein“ (BeckOK, GBO, § 12, Rdn.3).

Der BGH hat nun entschieden, dass…

Wer in diesen Zeite staatliche Ordnungsmaßnahmen kritisiert, läuft schnell Gefahr in eine bestimmte Ecke gestellt zu werden. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang ein Beitrag auf dem Verfassungsblog, der rhetorische geschickt zunächst auf die Instrumentalisierung der Corona-Krise durch Rechte hinweist und dem dann nicht etwa fundierte Kritik an stattlichen Maßnahmen entgegenhält sondern auf die Möglichkeit der Kritik verweist. Es heißt dort: „Aber immerhin gibt es noch eine kritische Öffentlichkeit, die das bemerkt, bemängelt und auch in der Not mitnichten in autoritären Gleichschritt verfällt. (…) Aber noch hat die Polizeistreife, die einzelne, niemand gefährdende Leute von Parkbänken und Picknickdecken verscheucht, zu erwarten, dass ihr dafür rechtfertigende Gründe abverlangt werden.“ Ich lese das als ein: Solange dies noch so ist, sollte es mit der Kritik an Maßnahmen nicht überzogen werden. Das ist auch kein Einzelfall. Die von mir geschätzte Sabine Rennefanz argumentiert in der Berliner Zeitung: „Was an den Beiträgen der Mahner auffällt, ist das Desinteresse an dem Sterben und Leiden…

In der Debatte um die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus, insbesondere im Hinblick auf Kontakt- und Ausgangssperren scheint eine Meinung vorzuherrschen, nach der es ein Supergrundrecht Gesundheitsschutz gibt. Das Recht auf Leben und körperliche Gesundheit wird als ein absolutes Grundrecht gehandelt, quasi ein „Übergrundrecht“. Die Folge eines Supergrundrechts ist, dass eine Abwägung zwischen verschiedenen Grundrechten, eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Maßnahmen, nicht mehr stattfindet, weil das Übergrundrecht alles überwiegt. Dies wird aber dem Ansatz des Grundgesetzes und der Rechtsprechung nicht gerecht.

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Ausführungen nehmen ausdrücklich den herrschenden Diskurs zur Frage der Gefährlichkeit und des Schnelligkeit der Ausbreitung des Corona-Virus zum Ausgang und stellen die vorherrschenden Aussagen dazu nicht in Frage. Dieser Ansatz wird gewählt um sich im Rahmen des herrschenden Diskurs zur Gefährlichkeit und der Schnelligkeit der Ausbreitung mit der Frage der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit von Maßnahmen zur Eindämmung zu beschäftigen. Eine andere Herangehensweise würde in der derzeitigen Debattenkultur die in nachfolgenden Ausführungen von vornherein delegitimieren.

Angst vor Ansteckung…