Während gestern im Bundestag in namentlicher Abstimmung die Mehrheit der Abgeordneten meinte, Sanktionen gegen Leistungsbeziehende nach dem SGB II sind schon richtig und können weiter verhängt werden, hat DIE LINKE nicht nur die Abschaffung der Sanktionen gefordert sondern auch einen weiteren Antrag in den Bundestag eingebracht.
In dem Antrag „Internetfähige Computer gehören zum soziokulturellen Existenzminimum“ fordern wir, „unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass ein internetfähiger Computer in Form eines Sonderbedarfs nach § 24 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) als Bestandteil des soziokulturellen Existenzminimums anerkannt wird und über den jeder Mensch orts- und zeitunabhängig sowie unpfändbar verfügen kann.“
Wir reagieren damit auf die grundlegende Veränderung der Gesellschaft, in der zunehmend Informationen, Angebote und Dienstleistungen über das Internet angeboten werden. Nehmen wir beispielsweise die Tagesschau. In fast jeder Sendung hören und sehen wir: „Weitere Informationen erhalten sie auf www.tagesschau.de“. Nehmen wir Jobangebote im Internet oder Bankdienstleistungen wie online-Banking. Viele Behörden bieten mittlerweile…