Während gestern im Bundestag in namentlicher Abstimmung die Mehrheit der Abgeordneten meinte, Sanktionen gegen Leistungsbeziehende nach dem SGB II sind schon richtig und können weiter verhängt werden, hat DIE LINKE nicht nur die Abschaffung der Sanktionen gefordert sondern auch einen weiteren Antrag in den Bundestag eingebracht.

In dem Antrag „Internetfähige Computer gehören zum soziokulturellen Existenzminimum“ fordern wir, „unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass ein internetfähiger Computer in Form eines Sonderbedarfs nach § 24 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) als Bestandteil des soziokulturellen Existenzminimums anerkannt wird und über den jeder Mensch orts- und zeitunabhängig sowie unpfändbar verfügen kann.“

Wir reagieren damit auf die grundlegende Veränderung der Gesellschaft, in der zunehmend Informationen, Angebote und Dienstleistungen über das Internet angeboten werden. Nehmen wir beispielsweise die Tagesschau. In fast jeder Sendung hören und sehen wir: „Weitere Informationen erhalten sie auf www.tagesschau.de“. Nehmen wir Jobangebote im Internet oder Bankdienstleistungen wie online-Banking. Viele Behörden bieten mittlerweile…

Der Deutsche Bundestag hat dann heute über den Antrag „Alle-Fraktionen-ohne-LINKE“  zum Wahlrechtsschutz doch nur zu Protokoll debattiert.

Das gab mir die Möglichkeit bei der Bürger_innenversammlung für einen Gedenkort für Silvio Meier teilzunehmen. Meine Rede zum Gesetzentwurf Nur die halbe Sonnebornregelung, die ich streng an den „Krings-Kriterien“ orientiert aufgebaut habe, gibt es deshalb nicht zu sehen, sondern nur zum lesen.

Die Debatte ist damit sicherlich noch nicht beendet, jetzt werden sich die Ausschüsse mit dem Wahlrechtsschutz beschäftigen. Und irgendwann wird das Bundesverfassungsgericht ja auch über die Neuregelung des Wahlrechts an sich entscheiden. Wer weiß, vielleicht gibt es bald noch viel mehr Wahlrechtsdebatten 🙂

Die Debatte, einen Ort des aktiven Gedenkes für den ermordeten Antifaschisten Silvio Meier im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zu schaffen, ist lang. Verschiedene Initiativen dazu wurden ergriffen und am heutigen Tag fand eine Einwohner_innenversammlung in der Galiläa-Kirche im Friedrichshain statt, um zu einer Entscheidung zu kommen. Grüne und LINKE hatten einen Antrag in die Bezirksverordnetenversammlung eingebracht, dem sich Piraten und SPD angeschlossen hatten. Im Rahmen der Einwohner_innenversammlung wurden  verschiedene Vorschläge debattiert und gewichtet. Der Ort des Gedenkens soll bis zum 20. Jahrestag fertig sein.

Die Einwohner_innenversammlung wurde von Bezirksbürgermeister Schulz eröffnet und der Vorsitzende des Kulturausschusses Lothar Jösting-Schüßler verwies darauf, dass aktives Gedenken täglicher Kampf gegen Rechts heißt. Zwei Zeitzeugen, die Silvio Meier kannten, berichteten über Silvio Meier. Die beiden Zeitzeugen machten noch einmal deutlich, dass  von allen  die Botschaft ausgehen muss: Wir zeigen Gesicht gegen Rechts! Die mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus machte deutlich, dass das Problem Rechtsextremismus nach wie vor hoch aktuell ist. Die Zahlen rechtsextremer gewalttätiger Angriffe…

Der Bundestag hat heute namentlich über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschuss abgestimmt, der empfohlen hat den Antrag der  LINKEN abzulehnen, mit welchem wir die Sanktionen im SGB II abschaffen wollen. Ich habe namentlich gegen diese Beschlussempfehlung gestimmt, also für den Antrag der LINKEN.  Damit habe ich  für die Abschaffung der Sanktionen gestimmt, denn die Sanktionen sind eine Frechheit. Wer von den Abgeordneten wie abgestimmt hat, ist hier nachlesbar.

Ich will einen Blick zurück werfen.  Der Gesetzentwurf zur Einführung des SGB II enthielt bereits die Sanktionen in § 31. Nicht allein die Sanktionen sind problematisch, als zusätzliche Frechheit kommt ihre Handhabung hinzu. Da kommt es zu einer Beweislastumkehr, d.h. der/die Transferleistungsempfangende muss darlegen, dass er/sie einen Verstoß nicht zu vertreten hat.

Ich persönlich halte die Regelung in § 31, also den Sanktionsparagrafen für verfassungswidrig. Artikel 1 des Grundgesetzes besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes…

Morgen am späten Abend wird der Gesetzentwurf „Alle-Parteien-ohne Linke“ zum Wahlrechtsschutz debattiert. Heute morgen trudelte er ein, die ebenfalls vorgesehene Grundgesetzänderung um den Wahlrechtsschutz zu ermöglichen liegt mir allerdings noch nicht vor.

Den Gesetzentwurf habe ich jetzt einmal überflogen und werde ihn jetzt in Ruhe durcharbeiten. Der Tagesordnungspunkt steht morgen Abend im Bundestag zur Debatte. Schon jetzt kann ich aber sagen: Die Sonnebornregelung kommt. Wenn auch nur als halbe Sonnebornregelung. Die halbe Sonnebornregelung kommt, auch wenn die anderen Parteien sie so nicht nennen wollen.

Doch mehr verrate ich jetzt nicht, sonst ist ja schon bekannt, was ich morgen sagen werde 🙂

[update]: Jetzt liegt auch der Vorschlag zur Grundgesetzänderung vor.

Als der Koalitionsausschuss den sog. Warnschussarrest für Jugendliche beschlossen hatte, habe ich bereits hier von einem Sieg der Stammtische gesprochen.  Davon ist nichts zurückzunehmen, nachdem gestern die Bundesregierung nun aus dem Vorschlag des Koalitionsausschusses einen Gesetzesvorschlag gemacht hat.

Nach Presseinformationen soll der sog. Warnschussarrest neben einer Bewährungsstrafe verhängt werden dürfen. Innen- und Rechtspolitischer Populismus hat sich durchgesetzt. Leider. Denn all die Heilsversprechen, die mit dem sog. Warnschussarrest verbunden werden, werden ins Leere gehen. Es gibt genügend wissenschaftliche Studien die belegen, dass der Warnschussarrest mitnichten eine Abschreckungswirkung entfaltet und schon gar nicht erneute Straftaten verhindert. Das Gegenteil ist der Fall.

Manchmal fragt man sich, ob die verantwortlichen Politiker/innen nicht lesen wollen oder bewusst eine Politik machen, die keine Probleme löst sondern nur neue Probleme schafft. Das Bundesjustizministerium selbst hat im Jahr 2010 die Studie „Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen“ herausgegeben.  Hätte das Bundesjustizministerium auch nur einen Blick in diese Studie geworfen, hätte es laut…

In meiner heutigen Bürger_innensprechstunde habe ich mich mit den Müttern ohne Grenzen (MOG) getroffen. Im März spendete ich den Müttern Geld, damit sie eine Broschüre über die Teilnahme an einem internationalen Projekt finanzieren konnten. Ebenfalls spendete für diese Broschüre der Sozialstadtrat der LINKEN in Friedrichshain-Kreuzberg, Knut Mildner-Spindler.

Die MOG haben sich zunächst gegründet, um etwas gegen den Drogenkonsum ihrer Kinder und gegen die Ausnutzung der Kinder als Drogenkuriere zu unternehmen. Eine Argumentation, warum ich finde, dass eine emanzipatorische Drogenpolitik notwendig ist und nicht eine Kriminalisierung von Drogenkonsumenten_innen, erspare ich mir hier. Das würde vom Thema wegführen. Wer mehr dazu nachlesen will, der kann ja einfach hier klicken.

Die MOG hatten bis vor kurzem Stellen im Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor. Von den 7 Jahren, seit denen sie aktiv sind, haben sie lediglich 3 Jahre nicht ausschließlich ehrenamtlich gearbeitet. Von Anfang an waren sie im Mehrgenerationenhaus am Wassertorplatz engagiert. Was auf den ersten Blick aussieht, wie…

Kurz vor Ostern war in meiner Post ein Buch. Peter Asprion schickte mir sein Buch „Gefährlich Freiheit? Das Ende der Sicherungsverwahrung„.

Über Ostern habe ich das Buch gelesen und kann es nur weiterempfehlen. Auf 194 Seiten wird sich dem Thema Sicherungsverwahrung so angenommen, dass man nicht Jurist oder Juristin sein muss um zu verstehen worum es geht.

Der Autor selber war in der Freiburger Justizvollzugsanstalt (also im Freiburger Knast) Sozialarbeiter und arbeitet derzeit in der Bewährungshilfe. Er berichtet also aus ganz praktischer Sicht, wie mit Sicherungsverwahrung und mit den entlassenen Sicherungsverwahrten umgegangen wird. Seit September 2010 betreut er als Bewährungshelfer fünf ehemals Sicherungsverwahrte.

Zunächst schreibt Asprion etwas zur Geschichte der Sicherungsverwahrung, interessant vor allem für diejenigen die die Sicherungsverwahrung als etwas ganz normales ansehen. Denn bis zum 31. Januar 1998 führte die Sicherungsverwahrung ein Schattendasein. Dann trat jedoch das „Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten“ in Kraft. Was Asprion…

An der einen oder anderen Stelle ist auf diesen Fall schon hingewiesen worden. Er geht ganz einfach: Eine Person X stellt auf die Seite der Person Y ein Foto.  Y bekommt nun eine Abmahnung von einem Dritten wegen der Verletzung von Urheberrechten.

Die juristische Frage, wer die Verantwortung -also das Haftungsrisiko- trägt und damit Adressat der Abmahnung sein müsste,  ist umstritte. Eine gute Argumentation ist hier nachlesbar.

Vielleicht könnte aber auch so argumentiert werden: Solange der Anbieter von Sozialen Netzwerken, hier Facebook, die Privatsphäreeinstellungen Standardmäßig so vorgesehen hat, dass jede/r alles lesen und auf Pinnwände posten kann ist der Anbieter von Sozialen Netzwerken derjenige der das Haftungsrisiko trägt. Sollten die Anbieter Sozialer Netzwerke sich dazu entschließen als Standard die höchstmögliche Privatsphäre vorzusehen und ist eine aktive Handlung des Nutzers/der Nutzerin nötig um Dritten die Möglichkeit zu geben auf ihrer Pinnwand etwas zu hinterlassen, wären Nutzer und Dritter diejenigen die das Haftungsrisiko tragen.

Aus meiner Sicht jedenfalls kann es…