Es wird derzeit viel darüber geredet, dass der Generalbundesanwalt wegen der sog. NSA-Affäre nicht wegen Spionage ermitteln will. Das er nicht ermitteln will muss erst mal eine Weile sacken. Es geht hier ja nicht um „Anklage erheben„. Es geht auch nicht um „Verurteilung„. Es geht einzig und allein um Ermittlung. Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als das zusammengetragen werden soll, was für eine Straftat spricht und ebenso zusammenzutragen, was gegen eine Straftat spricht.
Das alles ist in § 160 Abs. 1 und 2 StPO nachlesbar. „(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen. (2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.„
Read more Der Generalbundesanwalt und die Spionage