Das beste was einem nach einer Niederlage wie am vergangenen Wochenende und einer Debatte im Elfenbeinturm Parteivorstand passieren kann, ist sich ins Leben hineinzustürzen. Insofern war ich ausgesprochen dankbar, gestern vier Projekte im Wahlkeis 84 besuchen zu können.

Ich war u.a. in der Kiezspinne. Die wiederum liegt nicht im Wahlkreis 84 sondern in dem meiner Parteivorsitzenden Gesine Lötzsch. Allerdings hatten mich die Betreiber nach einer Veranstaltung gebeten, sie doch noch einmal zu besuchen und so habe ich mir das wirklich imposante Nachbarschaftshaus in Ruhe angesehen.

Auch das mittlerweile etwas bekanntere Zebrano-Theater stand auf der Besuchsliste.  Dieses Theater kämpft immer noch um sein Überleben, weil nach dem Verkauf des Hauses in dem das Theater Räume gemietet hat, eine saftige Mieterhöhung im Briefkasten landete. Mittlerweile ist ein Verein gegründet worden und  wird alles versucht das Theater zu erhalten, gerade wegen seiner wichtigen Wirkung für die Nachbarschaft.

Ebenfalls besucht wurde Karuna e.V..…

und das sollte man auch so benennen. Die Wahlergebnisse in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg sind ein herber Rückschlag für das noch junge Projekt DIE LINKE, ging es doch mit diesem Projekt vor allem um die Verankerung im Westen. Doch tatsächlich liegt das prozentuale Wahlergebnis in Baden-Württemberg noch hinter dem der WASG bei der letzten Wahl. Zwar legte DIE LINKE absolut 17.800 Stimmen zu (15%) aber erreichte eben auch nur noch 36% derjenigen, die uns zur Bundestagswahl gewählt haben.

Erklärungsmuster zu finden ist nicht einfach. Die LINKE sollte sich aber davor hüten so zu werden, wie alle anderen Parteien und Niederlagen schön zu reden. Wir haben verloren. Punkt.

Jetzt gilt es aber nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern Schlussfolgerungen zu ziehen. Oder zunächst erst einmal  uns selbst Fragen zu stellen. Die Antworten müssen wir dann in Ruhe debattieren.  Wir müssen uns befragen, nach unserer Aufstellung, unseren Prioritäten, Tonlagen und was unsere…

Gestern Abend habe ich voller Freude gelesen, dass die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger noch vor Auslaufen der Bestimmungen 2012 das sog. Zugangserschwerungsgesetz, welches als Netzsperrengesetz bekannt ist, aufheben will.  Zur Erinnerung: SPD und CDU hatten zu Zeiten der Großen Koalition dieses Gesetz beschlossen, die Schwarz-Gelbe Bundesregierung hat per Ministererlass eine Aussetzung des Gesetzes beschlossen. Ein juristisch höchst fragwürdiger Vorgang. Das Gesetz sollte evaluiert werden.

Um den juristisch höchst fragwürdigen Zustand zu beenden, haben alle drei Oppositionsfraktionen Gesetzentwürfe eingebracht, mit denen das Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben werden soll. Dazu fand im Rechtsausschuß auch eine umfängliche Anhörung statt. Das Ergebnis war eindeutig: Netzsperren bringen nichts. Löschen statt Sperren ist die Devise!

Im heutigen Rechtsausschuss standen alle drei Gesetzentwürfe auf der Tagesordnung. Die FDP beantragte Verschiebung. Sinnvoll, wenn man den Aussagen der Justizministerin glaubt, die ja ein Aufhebungsgesetz vorlegen will. Also hat meine Fraktion dem zugestimmt.

Nach dieser Verschiebung ergab sich dann die Möglichkeit,…

Der Parteivorstand hat getagt und entschieden – zum Wahlrecht. Das von der AG Wahlrecht erarbeitete Positionspapier– mit allen Unschärfen und notwendigen Entscheidungsalternativen- wurde zur Kenntnis genommen. Die Bundestagsfraktion muss nun entscheiden, wie sie sich verhält. Dabei ist alles offen. Die Fraktion kann Bestandteile aufnehmen, sie kann aber auch Bestandteile ablehnen. Und natürlich muss die Bundestagsfraktion sich zu den Entscheidungsalternativen verhalten.  Erfreulicherweise ist damit der Weg geebnet, dass DIE LINKE tatsächlich -wenn es die Bundestagsfraktion will- mit einem umfassenden Vorschlag in die Wahlrechtsdebatte eingreifen kann.

Im Bundestag wurde gestern über das Wahlrecht debattiert. Ein Thema, was mir schon seit längerem besonders am Herzen liegt und zu dem ich seit einigen Monaten Vorschläge auf den Tisch gelegt habe, die zum Beispiel hier nachlesbar sind.

Anlass der Debatte war ein Gesetzentwurf der Grünen, den ich wenig überzeugend finde.  Warum und weshalb, das habe ich versucht in Rede zum Antrag der Grünen in der gestrigen Plenardebatte deutlich zu machen.

Das ND vom Wochenende machte eine alte Debatte wieder auf – die um eine Satzungsänderung wie vom Saarland vorgeschlagen, im November 2010 beschlossen und mittlerweile von der Bundesschiedskommission gestoppt. Nun wollen die saarländischen Genossen/innen, glaubt man ihrem Landesvorsitzenden, den Bundesparteitag damit befassen. Das ist ihr gutes Recht, mein gutes Recht ist es jedoch schon jetzt deutlich meinen Widerstand gegen diese Regelung anzukündigen.

Warum? Ich halte es für absurd, dass Landesvorstände mit welcher Mehrheit auch immer Genossen/innen von ihren  Mitgliedschaftsrechten auszuschließen. Das Argument, die Schiedskommission müsse das ja noch bestätigen läuft leer, denn bis zur Entscheidung ist der/die Betreffende erst mal draußen. Hier wird Missbrauchsmöglichkeiten zur Mehrheitsbeschaffung Tür und Tor geöffnet. Genau das sollte aber durch die Regelung in der Satzung der LINKEN ausgeschlossen sein, nach der soweit ein Ausschlussantrag gestellt wird, der/die Betreffende solange die Mitgliederrechte behält, bis die Schiedskommission endgültig entschieden hat. Aber auch die Untersetzung, was unter Verstoß gegen die Ordnung der Partei fällt…

Seit mehreren Jahren führe ich im Wahlkreis meines Kollegen Jan Korte Hartz IV Infogespräche durch. Dort versuche ich konkrete erste Hilfe im Umgang mit konkreten Problemen und Bescheiden zu geben. Der Andrang ist so groß, dass nur wenig Zeit bleibt, so dass ich häufig am Ende nur den Tip geben kann, sich einen Beratungshilfeschein zu holen und einen/eine Anwalt/Anwältin aufzusuchen.

Bei meinen zwei Tagen Infogespräche ist mir auch diesmal wieder die eine oder andere Absurdität zu einem schon absurden Gesetz untergekommen. Zum Beispiel: Da findet eine Verhandlung vor dem Sozialgericht im Januar 2010 statt, aber ein Urteil liegt noch nicht vor. Zum Beispiel: Da gibt es eine Mitteilung, dass die Leistung nur noch auf ein Konto gezahlt werden könne. Weitere Begründung Fehlanzeige. Das demnächst ein Rentenbezug ins Haus steht und dafür ein Konto notwendig ist und wie die Kontogebühren aufgebracht werden sollen interessiert nicht. By the way, was macht eigentlich das kostenlose Girokonto für Alle? Zum…