Eine merkwürdige Zulässigkeits-Presseerklärung
Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Volksbegehrens DW enteigen – in der es entgegen des Namens um Vergesellschaftung geht- hat ziemlich lange gedauert. Sehr lange um genau zu sein. Nun hat mit Datum vom 17. September 2020 die Senatsverwaltung für Inneres das Ergebnis ihrer Prüfung im Rahmen einer Presseerklärung verkündet. Diese Presseerklärung wiederum ist -vorsichtig ausgedrückt- etwas merkwürdig. Die Senatsinnenverwaltung kommt zunächst zu dem Ergebnis, dass das Volksbegehren formal zulässig ist und für das Volksbegehren eine ausreichende Zahl von Unterstützungsunterschriften vorliegt. Soweit so gut, das hätte auch schneller festgestellt werden können. In einem zweiten Punkt, stellt die Senatsinnenverwaltung fest, dass Continue Reading →