Ich bin ein Weihnachtsmuffel. Soll heißen, ich finde an Weihnachten lediglich toll, dass ich auf dem Sofa lümmeln und mich mit Dingen beschäftigen kann, zu denen ich sonst nicht komme. Zum Beispiel EU-Wahlprogrammentwürfe lesen. Das ist allerdings keine gute Idee.

Beim Lesen stolperte ich über folgenden Satz:

„Freiheit gilt vor allem für Konzerne und Unternehmen: freier Kapitalverkehr, freier Fluss von Gütern und Dienstleistungen und Arbeitskräften. Diese Freiheiten haben Verfassungsrang; die sozialen Rechte der Menschen in der EU haben das nicht.“ 

Irgendwie gab das ein Alarmsignal in meinem Kopf und ich begann zu recherchieren. Was ist die Rechtsgrundlage für den Verfassungsrang in der EU und wie ist das mit den sozialen Rechten der Menschen?

Der eine und die andere erinnert sich  vielleicht noch. Es gab mal einen Vertrag über eine Verfassung für Europa. Dieser Vertrag scheiterte aber nach Referenden in Frankreich und den Niederlanden. In der damaligen PDS gab es…

Seit ca. 2008 (ich weiß es nicht mehr genau) bin ich Mitglied von ver.di. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist also wesentlich kürzer als die Mitgliedschaft in einer Partei. Und jetzt hat mir das Bundesverfassungsgericht die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft vergällt.

Was ist passiert? Das Bundesverfassungsgericht hat über die sog. tarifvertragliche Differenzierungsklausel entschieden. Juristisch korrekt, hat es natürlich nicht entschieden, denn die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

Den Sachverhalt beschreibt das Bundesverfassungsgericht wie folgt:

„Der Beschwerdeführer ist, da er keiner Gewerkschaft angehörte, allein arbeitsvertraglich und durch einen Sozialplan begünstigt worden. Er hat damit nicht erhalten, was tarifvertragsgemäß nur Beschäftigten zukam, die an einem ebenfalls tarifvertraglich vereinbarten Stichtag tatsächlich gewerkschaftlich organisiert waren. Der Beschwerdeführer klagte auf die Leistungen, die nach dem Tarifvertrag nur am Stichtag organisierte Mitglieder der Gewerkschaft erhielten. Das Arbeitsgericht gab dieser Klage statt; das Landesarbeitsgericht und das Bundesarbeitsgericht haben die Klage abgewiesen.“

Der Kläger beruft sich…

Die Debatten um Migration und Flucht werden auch in der Linken geführt. Aus meiner Sicht ist die Frage von Migration und Flucht eine der entscheidenden gesellschaftlichen Debatten. Eine Positionierung der Linken scheint mir hier zentral. Insofern ist eine Debatte durchaus zu begrüßen.

Zu einigen Fakten habe ich hier schon einmal ausgeführt. Ich glaube, es ist darüberhinaus aber notwendig, sich mit einigen Mythen linker Migrationsdebatten auseinanderzusetzen. Was den Globalen Pakt für Migration angeht, habe ich hier schon einiges ausgeführt.

1. Der Kampf gegen Fluchtursachen stehe nicht im Globalen Pakt für Migration

Immer wieder wird, wie zum Beispiel an dieser Stelle, behauptet, der Pakt enthalte keine Aussagen zum Kampf gegen Fluchtursachen. Ausformuliert heißt es:

„… streift der Pakt die Frage der Ursachen für erzwungene Migration nur kurz und unterlässt eine Festlegung auf die Bekämpfung dieser. Es fehlen klare Ziele bei der Bekämpfung der globalen sozialen Ungleichheit … „ Dieser Analyse folgend sollen…