Da gibt es also einen geleakten Arbeitsstand eines Gestzes für einen Mietdeckel  in Berlin und die Immobilienlobby steht Kopf. Aber nicht nur diese. Auch bei einigen anderen drehen alle Sicherungen durch. Da wird davon gesprochen, dass die LINKEN Berlin anzünden. An anderer Stelle wird von Kamikaze geschrieben. Das Unternehmen Vonovia hat schon ausgerechnet, das „eine Mietobergrenze (…) die Mieteinnahmen in Berlin im kommenden Jahr um 20 bis 25 Millionen Euro reduzieren (würde)„. Die FDP wittert, was auch sonst, „Sozialismusfantasien„. Auch Enthüllungsjournalisten*innen sind aktiv und weisen darauf hin, dass diese Lompscher ja nur umsetze  was die linksradikale „Interventionistische Linke“ schon mal aufgeschrieben hatte.

Ich frage mich da schon, ob an all diesen Empörten die Entscheidung des BVerfG zur Mietpreisbremse vorbeigegangen ist oder ob ihre Empörung auch deutlich macht, was sie vom BVerfG halten. Es geht mir jetzt nicht um einzelne Regelungen in einem Arbeitsentwurf. Die Auseinandersetzung mit einzelnen Regelungen lohnt…

Wenn ich mir so Beiträge auf Twitter und Facebook anschaue, scheint es mir ein neues Phänomen zu geben. Die Entdeckung der Arbeiterklasse zur Rechtfertigung der Aufrechterhaltung des eigenen Lebensstils.

Mal mehr, mal weniger direkt wird dort vertreten, dass Konsumkritik oder die Überprüfung des eigenen Verhaltens im Hinblick auf den nicht mehr ignorierbaren Klimawandel nicht sinnvoll ist, die Arbeiterklasse durch solche Ansinnen unterdrückt wird und überhaupt nur eine Überwindung des Kapitalismus (Systems) eine Lösung bringt. Wer also auch auf individuelle Verantwortung hinweist, der verstellt die große Klassenauseinandersetzung.

Nun habe ich überhaupt nichts gegen die Überwindung des Kapitalismus (Systems). Im Gegenteil. Ich bin sehr dafür, dass es eine demokratisch sozialistische Gesellschaft gibt. Oder wie schon 2011 formuliert:

„Wir kämpfen für eine Gesellschaft, in der die Freiheit des Einzelnen die Bedingung der Freiheit aller ist, eine Gesellschaft, in der Freiheit und Sozialismus verwirklicht werden, eine Gesellschaft, in der die Ausbeutung des Menschen durch den…

Sollte ich die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse in einem Satz zusammenfassen, würde es der aus der Überschrift dieses Blogbeitrages sein. Aber diese Entscheidung bietet noch soviel mehr an wichtigen Aussagen.

Die wohl zentrale Aussage der Entscheidung findet sich in Randnummer 76:

„Auf dem sozialpolitisch umstrittenen Gebiet des Mietrechts müssen Vermieterinnen und Vermieter aber mit häufigen Gesetzesänderungen rechnen und können nicht auf den Fortbestand einer ihnen günstigen Rechtslage vertrauen (…). Ihr Vertrauen, mit der Wohnung höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können, wird durch die Eigentumsgarantie nicht geschützt, weil ein solches Interesse seinerseits vom grundrechtlich geschützten Eigentum nicht umfasst ist.“

Das ist zwar für diejenigen, die sich durch viele Urteile in Sachen Mietrecht gearbeitet haben nicht wirklich neu, aber in dieser Deutlichkeit vom BVerfG ausgesprochen tatsächlich eine Art Paukenschlag. Denn das BVerfG sagt hier nicht mehr und nicht weniger als das höchstmögliche Rendite mit der Miete nicht vom grundgestzlichen Eigentumsschutz umfasst ist.

Das…

An dieser Stelle hatte ich mich beschwert, dass bei der einstweiligen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Sachsen zur Teilzulassung der Liste der AfD keine Begründung mitgeliefert wurde. Nun liegt die Begründung des Urteils vor.

Im Beitrag aus dem Juli formulierte ich drei Fragen. Im Kern ging es darum, ob eine Listenaufstellung nur in einer -auch fortgesetzten- Versammlung stattfinden darf, wie verbindlich die formalen Voraussetzungen des Wahlrechts sind und ob der Landeswahlausschuss formal gebunden ist. Schließlich ging es auch um die Frage, welche Rechte von wem (Partei oder betroffene Personen) im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden können und in welchem Verhältnis diese zum Wahlprüfungsverfahren stehen?

Was sagt nun der Verfassungsgerichtshof Sachsen in seinem Urteil zu den aufgeworfenen Fragen?

Der Rechtsschutz

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Sachsen hebt die formale Gleichheit im Rechtsschutz für Wahlrechtssachen auf. Das ist rechtsstaatlich höchst bedenklich. Der Verfassungsgerichtshof Sachsen sagt nämlich implizit, dass jemand nur dann vor das Verfassungsgericht…