Wer auf die Webseite der Letzten Generation geht (Ist das jetzt schon strafbar?), stellt zunächst fest, dass diese vom LKA Bayern wegen des Verdachtes der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gesperrt worden ist. Das hat zunächst erst einmal den Nachteil (für interessierte Bürger*innen) und den Vorteil (für die Strafverfolgungsbehörden), dass eine authentische Information über Ziele, Aktionen, Finanzierung und Mitgliedschaften unmöglich ist.
Das ist insofern bedauerlich, weil es genau darauf ja bei der Frage der Einordnung als „kriminelle Vereinigung“ nicht unwesentlich ankommt. Ich habe im Jahr 2022 zur Frage kriminelle Vereinigung schon mal etwas aufgeschrieben und mir damals die noch abrufbare Webseite angeschaut. Damals fand ich einen Hinweis auf die Werte und den Aktionskonsens. Darunter fand sich, dass die Letzte Generation „absolut gewaltfrei“ in Verhalten und Sprache sein will, Rettungswagen durchlassen möchte und darauf achten will, dass immer eine Rettungsgasse gebildet werden kann.
Für alle weiteren Informationen bin ich seit vorgestern auf Sekundärinformationen angewiesen. Demnach -und so meine ich…