Ich halte die Strafanzeige einiger Politiker*innen der LINKEN für politisch falsch. Sie wird das eigentlich Ziel, die Schließung der Militärbasis in Rammstein nicht erreichen. Die Strafanzeige wird nicht zu einer Anklage führen, den Generalbundesanwalt aber mit Arbeit belasten. Insofern wird hier Recht instrumentalisiert. Aber immerhin gab es ordentlich PR – das wohl eigentliche Ziel.

Doch darauf will ich hier gar nicht eingehen. Mir geht es vielmehr darum, dass mit der Anzeige rechtspolitisch gefährlicher Unsinn betrieben wird. Denn wenn die in der Anzeige aufgemachten Kritieren gelten würden, hätten wir ein anderes Strafrecht.  Tötungsdelikte würden generell als abstraktes Gefährdungsdelikt strafbar sein. Um es kurz zusammenzufassen: Es kommt dann nicht darauf an, ob jemand am Ende Tod ist, es kommt darauf an, ob eine Handlung grundsätzlich zum Tod führen kann. Schon die Handlung an sich, unabhängig von ihrem Erfolg, wäre dann strafbar. Kann man wollen, ich will das nicht.

1. Die Anzeigerstatter*innen stellen Strafanzeige wegen „Beihilfe durch Unterlassen zur Tötung“ an anderer…

Sie ist ziemlich zwiespältig für mich, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Auf der einen Seite gibt es sehr zu begrüßende Klarstellungen zur Autnomie und dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Auf der anderen Seite bleibt eine Ratlosigkeit, weil aus meiner Sicht über eine Norm geurteilt wurde, die ich als Unterstützerin dieses Gesetzentwurfes  nicht beschlossen habe. Und alles hängt an der „Absicht“.

Das Bundesverfassungsgericht hat über eine Norm entschieden, die in etwa so lautet:

Wer die Selbsttötung eines anderen fördert, indem er diesem geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

Die tatsächliche Norm des § 217 StGB lautet aber:

„Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Auf den…

Es geht um die Demokratie. Und ich habe es satt. Ich habe es satt, ständig als ein extremer Rand bezeichnet zu werden und damit aus dem Kreis der Demokraten*innen ausgeschlossen zu werden.

Bis gestern war mir relativ egal, ob irgendjemand den Quatsch von linkem und rechtem Rand öffentlich verkündete und damit LINKE und AfD meinte. Mir war es relativ egal, dass die CDU keine gemeinsamen Anträge im Bundestag mit der LINKEN macht, wegen des Mantras vom Rand. Ich fand es eher lächerlich. Ich wusste, dass diese Gleichsetzung absurd ist.

Gestern nun hat sich bewusst kalkulierend der FDP-Mann Kemmerich mit den Stimmen der Nazis von der AfD zum Ministerpräsidenten in Thüringen wählen lassen. Danach erklärte er irgendwas von Brandmauern gegen rechts und links, die immer noch stünden. Genau mein Humor.

Glücklicherweise waren die meisten Reaktionen auf den Tabubruch von Thüringen klar und eindeutig. Sich bewusst von Nazis zur Macht verhelfen zu lassen, das geht nicht. Und dennoch, immer wieder tauchte als…