Ich habe versucht, mich nicht aufzuregen. Es blieb bei dem Versuch. Ich rege mich auf. Über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen. Darüber, dass er ein Urteil im Verfassungsbeschwerdeverfahren der AfD gegen die Teilnichtzulassung ihrer Liste getroffen hat, ohne einen Satz Begründung. Da sagt die nichtssagende Presseerklärung mehr als das Urteil. Und ich habe mich aufgeregt, dass dieser Fakt niemanden aufregt.
Für Wahl- und Parteienrecht interessiere ich mich seit meinem Jurastudium. Deswegen ist dieser Blog auch mit recht vielen Artikeln zum Wahl- und Parteienrecht gefüllt. Von daher habe ich ein fachliches Interesse zu erfahren, warum der Verfassungsgerichtshof Sachsen so entschieden hat, wie er entschieden hat. Ich habe ein fachliches Interesse daran, seine Subsumtion und Auslegung der Normen des sächsischen Landtagswahlrechts sowie seine Abwägung zu erfahren. Dann könnte ich mich auch zu dem Urteil äußern und mich mit ihm auseinandersetzen. So habe ich eine hingeworfene Entscheidung ohne Begründung. Dabei gibt es eine klare Pflicht zur…