Ich habe versucht, mich nicht aufzuregen. Es blieb bei dem Versuch. Ich rege mich auf. Über den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen.  Darüber, dass er ein Urteil im Verfassungsbeschwerdeverfahren der AfD gegen die Teilnichtzulassung ihrer Liste getroffen hat, ohne einen Satz Begründung. Da sagt die nichtssagende Presseerklärung mehr als das Urteil. Und ich habe mich aufgeregt, dass dieser Fakt niemanden aufregt.

Für Wahl- und Parteienrecht interessiere ich mich seit meinem Jurastudium. Deswegen ist dieser Blog auch mit recht vielen Artikeln zum Wahl- und Parteienrecht gefüllt. Von daher habe ich ein fachliches Interesse zu erfahren, warum der Verfassungsgerichtshof Sachsen so entschieden hat, wie er entschieden hat. Ich habe ein fachliches Interesse daran, seine Subsumtion und Auslegung der Normen des sächsischen Landtagswahlrechts sowie seine Abwägung zu erfahren. Dann könnte ich mich auch zu dem Urteil äußern und mich mit ihm auseinandersetzen. So habe ich eine hingeworfene Entscheidung ohne Begründung. Dabei gibt es eine klare Pflicht zur…

Es ist schon eine Weile her, da gab es Debatten um eine Reform der Tötungsdelikte. Die Debatten sind leider verstummt.

Worum geht es? Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Mord und Totschlag. Lange schon hält sich das Missverständnis, dass Mord die vorsätzliche Tötung eines Menschen ist, also eine mit Willen und Wollen des Todes. Das ist aber nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht der Fall. Auch der Totschlag ist eine Tötung mit Wissen und Wollen, also mit Vorsatz. Alles andere wäre eine fahrlässige Tötung (By the Way: Die Debatte zur Abgrenzung von Fahrlässigkeit und Vorsatz wird dann immer in den Raserfällen debattiert. Ich hatte hier schon mal versucht das ein wenig aufzudröseln.) Für Mord gibt es eine lebenslange Freiheitsstrafe, für Totschlag gibt es mindestens Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Liegt ein besonders schwerer Fall des Totschlags vor, ist auch die lebenslange Freiheitsstrafe auszusprechen. Das Problem ist, wenn jemand wegen Mordes verurteilt wird, haben die Richter*innen keinerlei Möglichkeit im Strafmaß, also…

Vor einer Woche war ich noch um Urlaub. Ich radelte zufrieden durch die Gegend, ich war sicher: Trotz aller Schei*** in der Welt, die Demokratie wird verteidigt.

Seit knapp einer Woche sinkt mein Vertrauen in die Bereitschaft zur Verteidigung der Demokratie geradezu täglich. Fassungslos und verzweifelt beobachte ich eine Entwicklung, bei der Recht zum Anhängsel politischer Opportunitäten wird.

Geht diese Entwicklung so weiter, dann endet das irgendwann in der Aufhebung der Gewaltenteilung, damit dem Ende des Rechtsstaats und der Demokratie. Ich komme aus einer Gesellschaft, in der schon einmal das Recht Anhängsel politischer Opportunität war. Ich will das nicht mehr!

Vor knapp einer Woche hat der Landeswahlausschuss Sachsen hat am 5. Juli 2019 nur einen Teil der AfD-Liste zur Wahl zugelassen. Soweit ich das sehe, wird von der überwiegenden juristischen Literatur diese Entscheidung als zutreffend angesehen. Doch darauf kommt es mir im Moment gar nicht an. Mir geht es um Menschen,…

Ich habe hier bereits über die Sache mit den Aufstellungsversammlungen geschrieben. Es geht in der nunmehr geführten Debatte um die Teilnichtzulassung der Liste der AfD zur Landtagswahl in Sachsen. Auf dem Verfassungsblog haben nunmehr Schönberger/Schönberger einen eigenen Beitrag platziert, der mich zur Replik reizt.

1. Schönberger/Schönberger sehen in der Entscheidung des Landeswahlausschusses eine Überraschung. Im nächsten Schritt argumentieren sie mit den Folgewirkungen der Entscheidung („gravierend“) und argumentieren mit einem möglichen Zweitstimmenergebnis -leider wahrscheinlich- der AfD, welches zu mehr als 18 Sitzen führen würde. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass in diesem Fall Mandate unbesetzt bleiben würden. Schönberger/Schönberger argumentieren mithin demokratietheoretisch. Und tatsächlich ist das demokratietheoretisch ein Problem. Das zu negieren wäre töricht. Das demokratietheoretische Problem ist aber im Landeswahlgesetz und in der Landeswahlordnung angelegt und nicht in der Rechtsanwendung. Wer dieses demokratietheoretische Problem angehen möchte, der muss in der Gesetzgebung aktiv werden, nicht aber die Gesetzesanwendung kritisieren. Dabei gilt es aber zu…

Mitten in meinem Urlaub (voll ökologisch mit Fahrrad und Zug) stolperte ich über diesen Artikel von Jasper von Altenbockum, indem es um die nur begrenzte Zulassung der AfD zur Landtagswahl in Sachsen ging. Und tatsächlich verschlug es mir die Sprache.

Es fängt schon im ersten Absatz an, der einen Formfehler zwar anerkennt aber bagatellisiert und so tut, als sei mit Basisdemokratie notwendigerweise ein solcher Formfehler verbunden. Das stimmt nun bei weitem nicht, wie andere geschichtliche Beispiele (wie das der Piratenpartei) zeigen. Der Hammer ist aber der letzte Absatz:

„Im Umgang mit der AfD hat sich, wie sich jetzt auch wieder in Chemnitz zeigte, eine plumpe Ausgrenzung durchgesetzt, die ohne Pardon die Brücken nach >Rechts< abbrechen will. Die treibenden Kräfte dahinter, Linkspartei, Grüne und SPD, müssten aber gerade in Sachsen erkennen, dass sie bisher herzlich wenig dazu beigetragen haben, die AfD zu verkleinern. Gehen sie ihren Weg auch in diesem Fall kompromisslos…