Gerade gestern habe ich hier geschrieben, wie die Dresdner Staatsanwaltschaft mit Auskunftsbegehren hinsichtlich der erfolgten Funkzellenabfragen letztes Jahr in Dresden umgeht.

Das hier kein Einzelfall vorliegt, hat die jüngst offengelegte Funkzellenabfrage in Friedrichshain gezeigt.

Der Rechtsausschuss des Bundestages wird sich nun am 8. Februar um 14.00 Uhr in einer öffentlichen Anhörung mit zwei Gesetzesentwürfen zur Funkenzellabfrage beschäftigen.  Der eine Gesetzentwurf ist von der LINKEN und fordert die ersatzlose Streichung der in § 100g Absatz 2 Satz StPO verankerten Maßnahme. Der andere Gesetzentwurf ist der von den Grünen. Diese fordern eine rechtsstaatliche und bürgerrechtskonforme Ausgestaltung.

Einig sind sich beide Gesetzentwürfe darin, dass die derzeitige Regelung zur Funkzellenabfrage zwingend unbeteiligte Personen betrifft, obwohl nach dem Wortlaut lediglich der/die Beschuldigte oder deren Nachrichtenmittler betroffen sein dürften.

Die Unterscheidung liegt nun darin, dass DIE LINKE der Auffassung ist, dass es keine Möglichkeit gibt die Funkzellenabfrage so zu gestalten, dass…

Noch gut in Erinnerung ist sicherlich der Skandal der Funkzellenabfrage anlässlich der Demonstration „Dresden nazifrei“ am 19. Februar 2011.

Anlässlich dieses Skandals habe nicht nur ich, sondern viele andere Auskunft bzw. Benachrichtigung begehrt. Offensichtlich war dies für die Staatsanwaltschaft Dresden zuviel. Nicht nur, dass die Frist zur Auskunftserteilung verlängert wurde, jetzt versucht sich die Staatsanwaltschaft auch noch Arbeit vom Hals zu schaffen.

In einem Schreiben vom 25. Januar heißt es: „Damit jedoch die Benachrichtigung erfolgen kann, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen die Glaubhaftmachung erforderlich, dass die von Ihnen in dem Auskunftsersuchen angegebene/angegebenen Telefonnummer(n) unter ihrem Namen registriert sind, […]. Es wird daher gebeten, zur Glaubhaftmachung Unterlagen einzureichen (beispielsweise die letzte Telefonrechnung) aus der sich Telefonnummer und Name ergeben. Andernfalls kann Ihnen die erbetene Auskunft nicht erteilt werden. Ich sehe Ihrer Antwort bsi 12.02.2012 entgegen. Sollte bis dahin keine Rückäußerung eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass Sie Ihr Anliegen nicht weiter verfolgen.“

Na klar,…

Die Aufregung begann am Wochenende, als der Spiegel veröffentlichte, dass 27 Abgeordnete der LINKEN im Bundestag vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Zu diesen 27 Abgeordneten zähle auch ich.

Der Bundestag wird den Vorfall heute in einer aktuellen Stunde debattieren. Das ist gut so, denn die Aussagen hinsichtlich der Überwachung werden immer absurder. Es ist an der Zeit mal ein paar Fragen sehr zugespitzt zu stellen:

Nach welchen Kriterien erfolgte eigentlich die Auswahl der zu beobachtenden Abgeordneten? Mir ist jedenfalls bislang die Systematik der Erfassung nicht erklärbar.

Wie kommen eigentlich nachrichtendienstliche Erkenntnisse aus Baden-Württemberg in die Akten der 27 MdB, so angeblich der Präsident des Verfassungsschutzes, wenn doch niemand aus Baden-Württemberg unter den 27 ist?

Was ist das für eine Rumeierei von Herrn Oppermann, wenn er meint die Auswahl der beobachteten Abgeordneten sei wohl seit Jahren nicht mehr geschehen? Es gibt ein paar Abgeordnete -spontan fallen mir Steffen Bockhahn,…

Aus meiner ganz persönlichen Sicht finde ich es ja bedauerlich, dass wir uns wohl noch einige Wahlperioden lang mit der Zuschneidung von Wahlkreisen beschäftigen müssen. Mein Vorschlag hätte uns von der Debatte um die Zuschneidung von Wahlkreisen befreit. Nun ist es aber wie es ist und die Gesetzgebung zur Einteilung der Wahlkreise für die nächsten Bundestagswahlen läuft.

Wenn alles so bleibt, wie im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vorgesehen, dann wird aus dem bisherigen Wahlkreis 84 (Friedrichshain-Kreuzberg, Prenzlauer Berg Ost) der Wahlkreis 83.

Doch wie funktioniert das nun mit der Neueinteilung von Wahlkreisen? Am Anfang steht immer eine Unterrichtung der Bundesregierung in Form eines Berichtes des Wahlkreiskommission. Diese Kommission soll über Änderungen der Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet berichten. Aufgrund dieser Änderungen der Bevölkerungszahlen soll sie dann darlegen, welche Änderungen sie im Hinblick auf die Einteilung der Wahlkreise für erforderlich hält. Und hier wird es jetzt spannend, denn es gibt Vorgaben, die dabei zu beachten…

Das Timing stimmte. Der Bundestag debattierte heute zur besten Fernsehzeit den Zwischenbericht der Enquete Internet und digitale Gesellschaft.

Mein Redebeitrag kann hier nachgelesen werden und der meiner Kollegin Petra Sitte hier.  Petra und ich vertreten DIE LINKE in der Enquete.

Passend zur heutigen Debatte im Bundestag sind nun auch die Netzpolitischen Eckpunkte der Fraktion nachlesbar. Die Positionen der LINKEN sind hier kurz und knapp zusammengefasst. Natürlich kann auch hier im Blog gelobt und kritisiert werden.

Als Berichterstatterin meiner Fraktion zum Thema Wahlrecht habe ich heute die Verfassungsbeschwerde zur Änderung des Wahlgesetzes bekommen. Irgendwie ist das ein komisches Gefühl, denn die Verfassungsbeschwerde habe ich ja mit eingereicht, ich zähle also zu den mehr als 3.000 Bürger/innen die vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.

Die Verfassungsbeschwerde ist auch dringend notwendig.  Die angesprochenen verfassungsrechtlichen Probleme sehe ich im wesentlichen genauso, wie sie vom Verfahrensbevollmächtigten Prof. Rossi vorgetragen werden.

Problem 1: Das Auftreten sog. negativer Stimmgewichte wird nicht beseitigt. Darunter versteht man, ein dass ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen. Wie Prof. Rossi richtig aufführt, verletzt dies den Grundsatz der Gleichheit und der Unmittelbarkeit der Wahl. Prof. Rossi nennt dann Beispiele, wie so ein negatives Stimmgewicht tatsächlich entstehen kann. Ich will hier (auch weil es meine Partei betrifft) das Beispiel auf Seite 18  erwähnen.  Wenn bei der…

Lenin wird folgendes Zitat zugeschrieben: „Revolution in Deutschland? Das wird nie etwas, wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich noch eine Bahnsteigkarte!“ Ein wenig erinnert mich im Moment meine Partei an dieses Zitat. Auch meine Partei würde wohl zunächst eine Bahnsteigkarte kaufen, bevor sie einen Bahnhof stürmt. Wie ich darauf komme? Nun, ich will es an einem Beispiel verdeutlichen.

Es war der 26. Juni 2011, als auf der Kreisvorsitzendenkonferenz in Hannover der Parteivorsitzende Klaus Ernst vorschlug, zur Stärkung der Partei das Instrument des Mitgliederentscheides zu nutzen um die Parteivorsitzenden zu wählen oder über Koalitionsverträge zu entscheiden. Zu diesem politischen Vorschlag kann man positiv stehen oder negativ stehen, man kann ihn also begrüßen oder ablehnen. Beides ist legitim. Es gibt gute Gründe ihn richtig zu finden und es gibt auch gewichtige Gründe ihn falsch zu finden. Quer durch alle politischen Strömungen meiner Partei gab es insoweit Befürwortung und Ablehnung dieses Vorschlages. Ich war…

Wirbel hat es ja im Vorfeld schon gegeben und viele der sich Äußernden bezog sich auf Presseveröffentlichungen. Nachdem nun die Sozialistische Linke auf ihrer Internetseite das Gutachten von Prof. Morlok veröffentlicht hat,  dokumentiere ich hier meine Meinungsäußerung dazu.

Mein Ergebnis (vgl. S. 6): „Aus meiner Sicht ist ein empfehlender Mitgliederentscheid, also eine Mitgliederbefragung nach § 8 der Bundessatzung und der diese präzisierenden Ordnung über Mitgliederentscheide zulässig.

Entscheidend ist aber noch etwas anderes: Es ging niemals um eine Urwahl und der Geschäftsführende Parteivorstand hatte am 5. Dezember beschlossen, dass ein Gutachten zu den Fragen der Bewerbungsfrist und der Quotierung eingeholt werden soll und am 19. Dezember beschlossen, ein Gutachten „zur Durchführung“ des empfehlenden Mitgliederentscheides einzuholen, nicht aber zur Frage der Zulässigkeit.

Vor dem Hintergrund, dass sowohl Süddeutsche Zeitung als auch Welt offensichtlich über das Gutachten von Martin Morlok verfügen und die SL bereits eine Stellungnahme abgegeben hat, habe ich heute die Parteivorsitzenden und Bundesgeschäftsführer gefragt, ob das Gutachten nicht auch veröffentlicht werden kann.

Mit Einverständnis von Werner Dreibus veröffentliche ich hier seine Antwort: „Hallo halina, Hallo ihr Lieben, ich haette wetten koennen wer als erstes die weltpresse informiert… Selbstverstaendlich bekommen am Montagmorgen zunaechst die gewaehlten Gremien der Partei alle Unterlagen. Also der Parteivorstand und die Landessprecher/innen, so wie geplant, danach gehen alle Unterlagen auf die Internetseite. Soviel Demokratie muss schon sein. Lieben Gruss Werner

Die noch nicht so stressigen Wochen Anfang Januar nutze ich immer mal wieder zum Lesen vor allem juristischer Texte.

So stieß ich mehr oder weniger aus Zufall über ein Ergebnis der Föderalismusreform: die ersten Ergebnisse der Länderzuständigkeit in Fragen des Strafvollzuges. Ich war ein wenig platt. Unbemerkt von der Öffentlichkeit, vermutlich aber der Mainstreamauffassung in Sachen Strafvollzug folgend, hat zumindest in den Ländern Baden-Württemberg und Bayern, aber auch Hessen, Hamburg und Niedersachsen ein Systemwechsel stattgefunden. Dies ist nun aber alles andere als ein Grund zur Freude, denn es ist ein Systemwechsel weg vom Resozialisierungsgedanken des Strafvollzuges. Der § 2 des StVollzG (Bund) lautet: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten“. Das Vollzugsziel war somit eindeutig umschrieben und lässt sich in einem Gedanken zusammenfassen: Resozialisierung.  Diesem Vollzugsziel dienend regelt der §…