Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden und ich bin nicht nur deswegen für die Auflösung des Verfsssungsschutzes – auch wenn das Stellenabbau im Öffentlichen Dienst ist.
Das Bundesverwaltungsgericht, hier der 6. Senat bestehend aus 5 Männern hat die Beobachtung von Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz für rechtmäßig erklärt. Nach der mündlichen Verhandlung hatte ich eigentlich ein anderes Gefühl. Nicht nur weil viele interessante juristische Aspekte angesprochen wurden, sondern auch weil sich der Prozessbevollmächtigte des VS in unjuristische Peinlichkeiten hineinredete. Nur ein Beispiel: Es spreche für Bestrebungen gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung, dass DIE LINKE Vorbehalte gegen den Präsidentschaftskandidaten Gauck hatte. Hallo? Was ist das denn bitteschön?
Nach der mündlichen Urteilsbegründung hat sich das BVerwG die Tatsachenfesstellung des OVG Münster über „tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die FDGO“ zu eigen gemacht, es handele sich ja schliesslich nur um eine Revisionsverhandlung. Komisch nur, dass noch in der mündlichen Verhandlung erörtert wurde, ob der Bewertungsmasstab des OVG richtig war…