Dieser Frage habe ich mich in einem Aufsatz der Kritischen Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtsprechung gewidmet. Schon deshalb (aber auch sonst) lohnt sich der Kauf ;-).

Die Antwort werde ich natürlich nicht verraten, sonst kauft sich ja keine/r die Zeitschrift. Gereizt hat mich das Thema vor dem Hintergrund, dass mittlerweile die Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Strafvollzuges auf die Länder übergegangen ist und auf der anderen Seite mittlerweile der Zugang zum Internet in der Welt außerhalb des Strafvollzuges de facto zum Alltag gehört. Wie ist das also mit dem Resozialisierungsgrundsatz und „der Sicherheit und Ordnung der Anstalt„?

Das Thema selbst spielt bislang -so  mein Eindruck- weder in den Debatten um Strafvollzug noch in netzpolitischen Zusammenhängen eine Rolle. Eine durchaus kontroverse Diskussion ist es allemal wert.

Ohne Internet hätte ich es vermutlich gar nicht mitbekommen.

Dom Mintoff ist gestorben. Die Times of Malta lies verschiedene Personen einen kurze Artikel über den ehemaligen Premierminister schreiben. Hier und hier und hier  und hier sind die verschiedenen Sichtweisen auf Mintoff erkennbar und gleichzeitig ist das Lesen dieser Artikel auch eine kleine Geschichtsstunde.

Selbst die New York Times hatte Platz für einen kleinen Artikel.

Das Bundesverfassungsgericht scheint diesen Sommer zu genießen. Von einer bahnbrechenden Entscheidung zur nächsten. So kann vielleicht dieser Bundesverfassungsgerichtssommer beschrieben werden. Doch so sehr das Bundesverfassungsgericht für seine Entscheidungen zum Asylbewerberleistungsgesetz und zum Wahlrecht gelobt wurde, so sehr die Entscheidungen zur Rechtsangleichung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen begrüßt wurden, so groß ist jetzt das Entsetzen über die veröffentlichte Plenarentscheidung zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren (Luftsicherheitsgesetz).

Bevor ich zur Entscheidung des Verfassungsgerichtes komme, will ich zumindest nur kurz daran erinnern, warum das Bundesverfassungsgericht überhaupt entscheiden musste. Das Luftsicherheitsgesetz wurde im Jahr Januar 2005 vom Bundestag beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt regierten in Deutschland SPD und Bündnis 90/Die Grünen (letztere ließen übrigens Ströbele das Gesetz begründen).  Bestandteil des Luftsicherheitsgesetzes war § 13. Dessen Absatz 1 lautete: „Liegen auf Grund eines erheblichen Luftzwischenfalls Tatsachen vor, die im Rahmen der Gefahrenabwehr die Annahme begründen, dass ein besonders schwerer Unglücksfall nach Artikel 35 Abs. 2 Satz 2 oder Abs. 3 des…

Die Künstlerinnen von Pussy Riot sind auf Grund eines Punk-Gebetes zu zwei Jahren verurteilt wurden. Das ist absurd!

Auf der gestrigen Kundgebung vor der russischen Botschaft in Berlin habe ich für die Partei DIE LINKE und die Bundestagsfraktion geredet. Da ich die Rede frei gehalten habe, kann ich nachfolgend nur das Manuskript zitieren. Aber ich glaube ich habe mich weitgehend daran gehalten ;-).

 

 

In dieser Woche habe ich täglich bis zu 3 Clubs oder Veranstalter besucht um mit Ihnen über die GEMA Tarifreform zu reden. Mich interessierte, wie die Clubs und Veranstalter mit der angedachten Tarifreform umgehen wollen, was diese für ihren Club/ihre Veranstaltungen bedeutet und welche Lösungsmöglichkeiten sie sehen. Selbstverständlich war in dem einen oder anderen Gespräch der Gesprächspartner/die Gesprächspartnerin auch selbst Künstler/in und hatte auch insofern mit der GEMA zu tun.

Was ist die GEMA eigentlich? Die GEMA verwaltet als Treuhänderin die Rechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (so die Eigendarstellung). Sie ist ein wirtschaftlicher Verein und ein Blick in ihre Satzung lohnt sich. Nach der Satzung des Vereins gibt es ordentliche Mitglieder, außerordentliche und angeschlossene Mitglieder. Zu den Organen der GEMA gehört die Mitgliederversammlung der ordentlichen Mitglieder. Interessant ist dann der § 7, der regelt wie man ordentliches Mitglied wird. Um diese Weihe zu erhalten, muss man nämlich binnen fünf Jahren mindestens 30.000 EUR Einnahmen…

Hier habe ich bereits über den Bescheid des Verfassungsschutzes zu den über meine Person gespeicherten Informationen berichtet.

Mittlerweile habe ich Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt. Wahrscheinlich dauert es wieder eine Ewigkeit bis ein ablehnender Bescheid vorliegt. Dann kann ich mir überlegen, ob ich gegen diesen Widerspruchsbescheid klagen werde.

Vielleicht ist das aber alles gar nicht mehr nötig. Wie das Neue Deutschland (kann übrigens abonniert werden, lohnt sich) berichtet, hat mein Fraktionskollege Jan Korte einen 12 Sofortmaßnahmen zur Abschaffung des Verfassungsschutzes vorgeschlagen. Soweit mir die Punkte bekannt sind, finde ich sie unterstützenswert. Eine größere Debatte dürfte es in der LINKEN zur Abschaffung des Geheimdienstes eigentlich auch nicht mehr geben, denn Parteiprogramm und Wahlprogramm sind eindeutig. Eine vereinzelte Stimme die das anders sieht ändert daran nichts.

DIE LINKE steht mit der Forderung nach Abschaffung des Verfassungschutzes nicht allein, auch in der kritischen Öffentlichkeit wird immer häufiger nach dem…

… Ihr  seid  so unglaublich dumm und schlampig. Es tut schon weh und immer mehr komme ich zu der Erkenntnis, das für Euch ausgegebene Geld ist Verschwendung.

Am 26. Januar 2012 hatte ich bei Euch Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten beantragt. Ich habe das gemacht, nachdem bekannt geworden ist, dass ich zu den 26 Abgeordneten der LINKEN gehöre, die von Euch beobachtet werden. Da wollte ich schon wissen, welche unglaubliche Gefährlichkeit von mir ausgeht.

Mit Datum vom 31.07.2012 habt Ihr mir nun einen Bescheid zugestellt, gegen den natürlich Widerspruch eingelegt wird.

Habt Ihr schon mal ins Gesetz geschaut? Und habt Ihr verstanden was da drin steht? Nach § 3 Abs. 1 des BVerfSchG habt Ihr die Aufgabe eine “ Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über […] Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes…

In weitgehend entspannter Atmosphäre fand am Wochenende die zweite Parteivorstandssitzung statt.

In der Allgemeinen politischen Aussprache wurde über verschiedene Sachen gesprochen. Ich will an dieser Stelle nur darauf hinweisen, dass auf den Hinweis von Dominic Heilig, dass öffentlich durch Vertreter der Fraktion Positionen vertreten werden, die der Programmposition „Auflösung von Geheimdiensten“ widersprechen, der Parteivorstand die Position bekräftigte, dass DIE LINKE für die Auflösung von Geheimdiensten ist. Die Konkretisierung oder Untersetzung dieser Position für die nächsten Vorstandssitzung werden Dominic, Katja Kipping, Tobias Pflüger und ich erarbeiten und dem Parteivorstand vorlegen.

Der Parteivorstand hat vor allem aber Beschlüsse gefasst. Dazu zählen unter anderem:

* Unterschriftensammlung für die Initiative der Europäischen Linken für eine Bürgerinitiative zur Gründung einer öffentlichen europäischen Bank für soziale und ökologische Entwicklung und Solidarität

* ein Papier zur Eurokrise und zur Doppelzüngigkeit von Siegmar Gabriel in dieser Frage

* der vom Parteitag überwiesene Antrag „Streikrecht ist…

Urlaub zeichnet sich dadurch aus, dass die Tage genutzt werden können wie ich es will. Keine Vorgaben, keine Hektik und keine Aufregung. Fast keine Aufregung.

Zwischen Krimis und Büchern über authentische Kriminalfälle aus der DDR und Olympiaberichterstattung fällt mir das erste Debattenheft der Sozialistischen Linken in die Hand. Der Beitrag von Marianne Schauzu auf Seite 67ff. ist nun aber weder realistisch noch radikal. Er regt mich ob seiner Oberflächlichkeit und Plattheit einfach nur auf.

Marianna findet also, DIE LINKE brauche keine Personalplebiszite. Warum das so ist, begründet sie allerdings wenig überzeugend.

1) Ein Mitgliederentscheid zur Besetzung der Parteivorsitzenden sei mit dem derzeitigen Statut nicht vereinbar, meint Marianna. Nur blöd, dass wir kein Statut haben sondern eine Satzung und das die Bundesschiedskommission festgestellt hat, dass ein empfehlender Mitgliederentscheid in dieser Frage (und nur um den ging es) zulässig ist.

2) Historische Beispiele belegen, dass das nicht so richtig Knorke ist,…