Ab dem heutigen Tag ist die Bundesrepublik ohne verfassungsgemäßes Wahlrecht. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzegber aufgegegben, das Wahlrecht bis zum gestrigen Tag zu ändern. Dies ist nicht geschehen. Mittlerweile liegen Gesetzesentwürfe der Grünen, der SPD, der Koalitionsfraktionen und der LINKEN vor.

Das Problem bei den Grünen ist der § 7 Abs. 6. In diesem heißt es: „Erzielt eine Partei bei der Zuteilung mehr Direkt- mandate, als ihr Sitze nach Absatz 5 zustehen, so wer- den die überzähligen Wahlkreissitze der Kandidaten dieser Partei mit dem geringsten prozentualen Stim- menanteil nicht besetzt; bei gleichem Stimmenanteil entscheidet das Los.“ Das bedeutet, das bei den Grünen errungene Direktmandate wegfallen könnten. In meiner Rede zum Grünen Gesetzentwurf habe ich bereits darauf hingewiesen, dass eine solche Regelung zu Lasten der CSU mit uns nicht zu machen ist. Das Problem beim Antrag der SPD ist, das eigentlich alles beim alten bleibt und die Überhangmandate nur ausgeglichen werden, das Parlament…