Das Bundesverfassungsgericht musste sich mit einer Pressemitteilung beschäftigen. Und es hat sogar geurteilt. Über eine Pressemitteilung, in der eine Ministerin auf der Ministeriumshomepage verlauten ließ:
„Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.“
Das darf nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts eine Ministerin aber nicht. Oder zumindest nicht auf der Homepage ihres Ministeriums. In seinem Leitsatz sagt das Bundesverfassungsgericht:
„Die negative Bewertung einer politischen Veranstaltung durch staatliche Organe, die geeignet ist, abschreckende Wirkung zu entfalten und dadurch das Verhalten potentieller Veranstaltungsteilnehmer zu beeinflussen, greift in das Recht der betroffenen Partei auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG ein.“
Zu dem vom Bundesverfassungsgericht gesprochenen Urteil hat auf verfassungsblog.de Prof. Gärditz eigentlich alles wichtige gesagt. Die aus…