Das Bundesverfassungsgericht musste sich mit einer Pressemitteilung beschäftigen. Und es hat sogar geurteilt. Über eine Pressemitteilung, in der eine Ministerin auf der Ministeriumshomepage verlauten ließ:

„Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.“

Das darf nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts eine Ministerin aber nicht. Oder zumindest nicht auf der Homepage ihres Ministeriums. In seinem Leitsatz sagt das Bundesverfassungsgericht:

„Die negative Bewertung einer politischen Veranstaltung durch staatliche Organe, die geeignet ist, abschreckende Wirkung zu entfalten und dadurch das Verhalten potentieller Veranstaltungsteilnehmer zu beeinflussen, greift in das Recht der betroffenen Partei auf Chancengleichheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG ein.“ 

Zu dem vom Bundesverfassungsgericht gesprochenen Urteil hat auf verfassungsblog.de  Prof. Gärditz eigentlich alles wichtige gesagt. Die aus…

Die Aufregung ist mal wieder groß. So groß, wie sie kurz sein wird. Es geht um den sog. Greco-Bericht, der Deutschland kritisiert. Demnach gibt es vier gravierende Probleme: 1. Großspenden werden bisher erst ab 50.000 EUR dem Bundestagspräsidenten gemeldet. Nach dem Bericht müsse die Grenze gesenkt werden. 2. Anonyme Spenden sind noch bis 500 EUR erlaubt und sollten ganz verboten werden. 3. Abgeordnete und Kandidierende sollen Rechenschaft ablegen, wenn sie direkt Spenden erhalten. 4. Die Parteien sollen frühzeitig über die Finanzierung von Wahlkämpfen Rechenschaft ablegen.

Der Bericht selbst ist hier nachlesbar. Und da wird dann deutlich, dass so manches, was mehr Transparenz verspricht, weniger Transparenz schafft.

Ich fange mal mit der Ziffer 1 an. Ich persönlich bin seit Jahren dafür, dass Spenden juristischer Personen an Parteien ganz untersagt werden. Aus demokratietheoretischen Gründen. Kurz und knapp: Mit der Möglichkeit von Spenden juristischer Personen (Unternehmensspenden) und Spenden natürlicher Personen in unbegrenzter Höhe wird das…

Das Klagen über zu wenig Mitentscheidungsmöglichkeiten für Einwohner*innen ist immer mal wieder zu hören. Weit verbreitet auch die These, „die da oben“ machen eh was sie wollen. Wenn dann aber mal wirklich alle (in diesem konkreten Fall alle Mitglieder einer Partei) entscheiden dürfen, ist das auch nicht richtig.

Bereits 2013 gab es Kritik daran, dass die Mitglieder der SPD über den Koalitionsvertrag abstimmen dürfen. Kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht völlig zu Recht diesbezügliche Klagen, die eine Abstimmung verhindern wollten, nicht zugelassen. Warum ich das alles falsch finde, habe ich bereits Ende 2013 aufgeschrieben.

Die Bild-Zeitung hat nun angeblich ein neues Instrument gefunden um gegen einen Mitgliederentscheid zu Felde zu ziehen. Einen Hund.

Die Bild-Zeitung hat aber zu kurz gedacht. Oder keinen Blick in die Formalia geworfen oder sich einfach nicht mit dem Thema beschäftigt. Laut dem Artikel ist jemand mit einer E-Mail einen Hund in die SPD eintreten lassen. Und jetzt wird…

Endlich. Endlich mal Inhalte, die über das was so üblich aufgeschrieben wird hinausgehen. Endlich Politik, die die Zukunft im Blick hat.

„DIE LINKE sollte (…) mit der Haltung eines humanistisch orientierten Pragmatismus in die Diskussion gehen, Probleme nicht leugnen, sondern lösen, aber mit einer klaren Haltung für Offenheit und Vielfalt streiten. Wir sollten Debatten etwa um neue Flüchtlingsunterkünfte, um Herausforderungen Vielfalt in Schulen oder auch um Fragen der inneren Sicherheit nicht nur führen, sondern wo notwendig auch selbst organisieren. Ein offenes Visier und der Wille zur Diskussion über die Alltagsprobleme der Menschen zahlen sich auf lange Sicht auch politisch aus.“ 

Ein Zukunftsprogramm, das diesen Namen verdient und endlich die Digitalisierung der Gesellschaft und ihre Herausforderungen benennt. Ein Grund zur Freude. Ich klatsche begeistert in die Hände, wenn ich lese: „Die rechtliche Untersetzung unserer Positionen, der von uns erhobenen Forderungen und auch Vorwürfe, muss deutlich besser und solider werden. Das ist eine originäre…

Das erste Mal las ich in F.A.Z. Einspruch darüber. Mittlerweile ist der unter Federführung von Prof. Heckmann erarbeitete Gesetzentwurf  zur Verbesserung des Persönlichkeitsrechtsschutzes im Internet online.  Dass sich dieser Entwurf als Alternative zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) versteht, ergibt sich aus ihm selbst. In Art. 4 des Gesetzes ist die Aufhebung des NetzDG vorgesehen.

Es liegt somit eine Alternative auf dem Tisch. Aber ist diese besser als das NetzDG? Aus meiner Sicht in der Gesamtheit auf gar keinen Fall. Die Regelung in § 13b TMG allerdings erscheint mir ausgesprochen sinnvoll. Mein Maßstab für die Bewertung kann u.a. hier nachgelesen werden.

Der Glaube mittels Strafrecht Probleme zu lösen 

Der Gesetzentwurf startet bedauerlicherweise mit einer Strafrechtsverschärfung. Mit dieser soll ein neuer Straftatbestand geschaffen werden, der Straftatbestand der Schweren Ehrverletzung im Internet, § 190 StGB.

“ (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen ehrverletzenden Inhalt (§§…

Das Selbstverständliche ist nicht selbstverständlich. Ein Teil der Gesellschaft hat es ein Leben lang als selbstverständlich angesehen, ein Teil der Gesellschaft nur ein halbes Leben lang. Demokratie. Verbesserungsbedürftig, erweiterungsbedürftig, nicht vollkommen. Aber immerhin Demokratie. Freie Meinungsäußerung, freie Wahlen, freie Presse, die Möglichkeit, dass aus der Opposition die Regierung wird und aus der Regierung die Opposition.

Zur Demokratie gehört der Kompromiss. Doch der Kompromiss wird lächerlich gemacht. Zur Demokratie gehört, seine Meinung ändern zu können, weil Argumente überzeugend waren oder weil sich grundlegende Bedingungen geändert haben. Zur Demokratie gehört auch, Meinungen beizubehalten, weil die Argumente nicht überzeugend waren oder weil die Bedingungen gleich geblieben sind. Demokratie verlangt Respekt voreinander.

Demokraten*innen gehen verbal häufig aufeinander los und vergessen dabei, dass es Demokratieverächter*innen gibt, die es eigentlich gemeinsam zu bekämpfen gilt. Eigentlich müsste es Demokraten*innen doch darum gehen, die Demokratie zu verteidigen.

Soweit abstrakt. Und konkret? Mir scheint, in Deutschland wird nicht wahrgenommen, was…