Recht ist bisweilen recht kompliziert. Und so entstehen schnell bewusst oder unbewusst Missverständnisse. Jüngst zu beobachten bei der Debatte um den Mietendeckel in Berlin, nachdem der zuständige Ausschuss diesen Änderungsantrag beschlossen und so das entsprechende Gesetz zum Mietendeckel geändert hat. Gesetz wird es natürlich erst, wenn das Abgeordnetenhaus das Gesetz beschlossen hat.

Die zentralen Überschriften nach der Änderung lauteten: Die Mieter müssen bei Verstößen selbst klagen. Das führt – verständlicherweise – zu Verdruss und Ärger bei den Mieter*innen. Bei diesen Überschriften handelt es sich aber um ein großes Missverständnis.

Im Recht ist zwischen Öffentlichem Recht und Zivilrecht zu unterscheiden. Für die Durchsetzung des öffentlichen Rechts trägt der Staat die Verantwortung. Im Zivilrecht geht es um eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen Privaten, hier konkret um Vermieter*innen und Mieter*innen. Was heißt das jetzt konkret?

Der Stadtentwicklungsausschuss hat mit der Veränderung des MietenWoG (Mietendeckelgesetz) ein Verbotsgesetz beschlossen. Es wird im Einzelnen eine bestimmte Handlung per Gesetz verboten. Hier konkret eine höhere Miete…