Demokratie. Was ist das eigentlich? Und woher kommt diese Äquidistanz vieler/einiger Linken zur Demokratie? Warum setzt eine Linke nicht alles daran, die Demokratie zu verteidigen?

Für mich gibt es, wenn ich über Demokratie rede, ein paar entscheidende Knackpunkte: Demokratie heißt, wesentliche Entscheidungen werden durch die Wahlberechtigten getroffen oder es gibt zumindest eine klare Legitimationskette. Demokratie heißt, es gibt die Möglichkeit bei Wahlen zwischen verschiedenen Angeboten zu entscheiden. Demokratie heißt, die Gewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) sind getrennt. Demokratie heißt, es gibt einen Pluralismus an Meinungen, Medien, Glauben, Eigentumsverhältnissen, Erwerbsarbeits-  und Lebensformen. Demokratie heißt, rechtsstaatliche Verfahren einzuhalten. Demokratie heißt, Dinge auszuhalten auch wenn es sehr schwer fällt.

Deshalb ist das Spektrum von Demokraten*innen auch sehr weit. Es reicht zum Beispiel von den im Bundestag vertretenen Parteien bis hin zur FDP (Ja, es gehören noch mehr Parteien hinzu, die nicht im Bundestag sind, ich wollte sie jetzt nur nicht alle aufzählen). Es reicht von zivilgesellschaftlichen Organisationen über…

Es lohnt sich ja immer, im Bundestag nicht nur eine Rede zu Protokoll zu geben, sondern im Nachgang auch noch mal die Debatte dazu zu lesen. Die Debatte zum G10-Aufhebungsgesetz der LINKEN kann hier (ab S. 23030) nachgelesen werden.

Bei dem G10-Aufhebungsgesetz geht es darum, den Nachrichtendiensten des Bundes die Befugnis zu entziehen, einen Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis vorzunehmen. Ein Eingriff in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist für eine Demokratie immer ein schwerwiegender Eingriff, weil die Möglichkeit, frei von staatlicher Kenntnisnahme zu kommunizieren, wesentlicher Bestandteil einer freiheitlich demokratischen Grundordnung ist. Mit dem Gesetz werden die Befugnisse zur Einschränkung der Telekommunikationsfreiheit für die Landespolizeien, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt nicht angetastet. Leitgedanke des Gesetzentwurfes ist der einfache rechtsstaatliche Grundsatz, dass, soweit kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, ein Anspruch darauf besteht, von staatlichen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen ausgenommen zu sein. Dass keine Schutzlücken entstehen, wird in der Anlage 1 zum Gesetzentwurf in der…