Am Mittwoch (22. November 2017) debattierte der Bundestag den Gesetzentwurf der SPD zu einem Einwanderungsgesetz. Dieser Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht durchaus kritikwürdig. Allerdings in der Richtung, dass er leider bei Nützlichkeitserwägungen stehen bleibt und nicht umfassend Einwanderung ermöglicht.
Bevor ich darauf eingehe, scheint es mir (leider) immer wieder nötig zu sein auf den Unterschied zwischen Einwanderung und Asyl hinzuweisen. Derzeit gibt es über Art. 16a GG einen Anspruch auf Asyl für politisch Verfolgte. Schon dieser Anspruch ist leider massiv eingeschränkt, durch die sichere Drittstaatenregelung (Art. 16a Abs. 2) und die sichere Herkunftsstaatenregelung (Art. 16a Abs. 3). Nun finde ich persönlich ja, die Forderung nach Wiederherstellung des Asylrechts von 1993 ist nicht ausreichend. Ich würde das Asylrecht massiv ausweiten. Darüberhinaus gibt es noch die Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Davon unabhängig gibt es Einwanderung. Bei der Einwanderung geht es also nicht um Menschen, die vor Not flüchten und nicht um Menschen, die als…