Sobald man bei den Suchmaschinen Wahlrecht eingibt, erscheint der Vorschlag der Koalition zum Wahlrecht. Allerdings nur wiedergegeben durch die Presse, noch nicht der Gesetzesentwurf selbst. Den schaue ich mir dann natürlich noch detailliert an, sobald er vorliegt. Nach den Presseberichten soll die Zahl der Mandate für ein Land nach der Zahl der Wähler bestimmt werden, eine Verrechnung der errungenen Sitze zwischen den Ländern soll nicht stattfinden. Überhangmandate kann es dann immer noch geben, die werden aber nicht ausgeglichen. Reststimmen einer Partei, die nicht mehr für die Vergabe eines Mandats reichen, sollen bundesweit zusammengerechnet werden und dann auf die Landeslisten verteilt werden, die die höchsten Reststimmenzahlen haben.
Künftig finden zur Bundestagswahl also faktisch 16 Landtagswahlen gleichzeitig statt, denn eine Verrechnung der Sitze zwischen den Ländern soll ja entfallen. Damit ist dann der Bundestag das Parlament der Vertreter/innen der Bundesländer und nicht mehr der Vertreter/innen des gesamten Volkes.Und wenn die Überhangmandate nicht ausgeglichen werden, dann bleibt das Problem,…