Immer wieder neue Dinge bei Corona. Auf Druck der FDP hat der Bundestag kürzlich eine Neuregelung des § 28a Abs. 7 und 8 IfSG beschlossen. Danach gilt kurz zusammengefasst eine Unterteilung in Basisschutzmaßnahmen und HotSpot-Schutzmaßnahmen. Beides unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Zu den Basisschutzmaßnahmen gehört die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) u.a. in Arztpraxen, Verkehrsmitteln und Einrichtungen für Obdachlose und Gemeinschaftsasylunterkünfte. Hinzu kommen Testpflichten u.a. für Schulen, Kitas und Knäste.

Für HotSpot-Maßnahmen nach § 28a Abs. 8 IfSG verlangt das Gesetz, dass  „in einer konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ eine durch Corona bedingte „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ besteht, die „das Parlament des betroffenen Landes“ feststellen muss. Wenn dem so ist, dann können folgende Maßnahmen angeordnet werden:

Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) Anordnung eines Abstandsgebots mit einem Abstand von 1,5 Metern (Mindestabstand) im öffentlichen Raum, insbesondere in…

Die Idee der Vergesellschaftung von Grund und Boden großer Wohnungsunternehmen fand ich schon faszinierend, da hatte dIe Unterschriftensammlung von #dwenteignen noch gar nicht begonnen. Die Faszniation war doppelt: Das Thema ist nicht nur juristisch total spannend und herausfordernd, auch politisch steckt da viel Musik drin.

Die Unterschriftensammlung begann im April 2019 und im April 2019 hatte ich mich bereits mit einigen juristischen Argumenten der Gegner:innen auseinandergesetzt. Den Volksentscheid haben viele Menschen auf unterschiedliche Weise unterstützt. Meine Unterstützungsleistung bestand in dem Schreiben von Artikeln, dem Sammeln von Unterschriften und natürlich einer „Ja“ Stimme beim Volksentscheid.

Mir waren immer zwei Dinge besonders wichtig: Erstens den zentralen Unterschied zwischen Enteignung (Artikel 14 GG) und Vergesellschaftung (Art. 15) herausarbeiten und Zweitens, dass es bei der Vergesellschaftung nicht allein um die Frage von Mieten geht, sondern um die Frage der Verfügungsgewalt über Grund und Boden.

Die Besonderheit der Debatte um Vergesellschaftung besteht in Berlin darin, dass erstmals aus der theoretischen Idee…

Dinge, die mich früher sofort auf die Palme gebracht haben, lassen mich heute eher ruhig werden. Eine andere Meinung zu haben zum Beispiel. Heute kann ich Differenzen stehen lassen und damit gelassen umgehen. Ich nehme mir die Zeit einzuordnen, warum und weshalb jemand möglicherweise die Position X vertreten könnte, statt die Position Y. Verstehen wollen und nachvollziehen können ist eben nicht das Gleiche, wie eine Meinung teilen. Es ist möglich, den/die Gegenüber nicht als Gegner:in zu betrachten, auch wenn es unterschiedliche Positionen gibt. Viele Streits sind überfllüssig oder drehen sich um Sachen, die eigentlich gar nicht so wichtig sind.

Jede:r macht Fehler und kann aus diesen lernen. Natürlich verlangt das eine Fehlerkultur, in der das Eingeständnis eines Fehlers nicht dazu führt, dass dies zum nächsten (digitalen) Mob führt. Es gibt diese Fehlerkultur leider sehr selten. Offensichtlich ist der Druck so groß, sich selbst oder anderen Dinge beweisen zu müssen, dass „einen Fehler zugeben“ als Schwäche interpretiert wird, dabei doch aber…

In vielen Parlamenten ist es dasselbe Spiel: Die AfD schlägt eine:n Kandidierenden für das Amt des Vizepräsidenten des Parlaments oder als Mitglied des Präsidiums vor und die entsprechende Person wird nicht gewählt. Nun ist die AfD zum BVerfG gegangen. Dieses wiederum hat zwei Entscheidungen im Hinbilick auf die Vizepräsidenten:innen des Bundestages gefällt, mit Aussagen die auch für andere Parlamente gelten dürften. Klatsche für die AfD wäre wohl die beste und kürzeste Zusammenfassung der beiden Entscheidungen.

Zunächst sei der Hinweis erlaubt, dass es sich um ein Organstreitverfahren handelt. Die wichtigsten Informationen zu einem Organstreitverfahren finden sich hier. Bei Organstreitverfahren geht es um einen Streit zwischen obersten Bundesorganen oder diesen gleichgestellten Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten. Die Rechtsstellung von Fraktionen und Abgeordneten im Parlament wird regelmäßig im Organstreitverfahren geklärt.

Konkret betraf das Organstreitverfahren I die Frage, „ob aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG für einen Abgeordneten des Deutschen Bundestages das Recht folgt, für die Wahl des Bundestagsvizepräsidenten…